Firmenpleiten: Insolvenzverwalter warnen vor Zombie-Unternehmen
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, kann es dadurch auch anderen Unternehmen schaden.
Foto: imago images/Jochen TackBerlin, Düsseldorf. Deutschlands Insolvenzverwalter warnen vehement davor, die Antragspflicht für Firmenpleiten weiter auszusetzen. „Für eine kurze Zeit war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Beruhigungspille für die Wirtschaft vertretbar“, sagte Insolvenzverwalter Lucas Flöther dem Handelsblatt. „Diese Pille darf aber nur vorübergehend verabreicht werden.“ Andernfalls würden „Unternehmens-Zombies“ geschaffen. Flöther ist auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises, in dem Deutschlands führende Sanierungsexperten zusammengeschlossen sind.
Sanierungsexperten rechneten bislang damit, dass im Herbst eine Pleitewelle durchs Land rollt, sobald das „Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz“ ausläuft. Dafür sprechen auch aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts. Denn trotz der Coronakrise ist die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland zuletzt weiter gesunken.
Im Mai meldeten die Amtsgerichte demnach 1504 Unternehmensinsolvenzen und damit 9,9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für Juli prognostiziert die Behörde sogar einen Rückgang um fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die wirtschaftliche Not vieler Firmen durch Corona spiegele sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Insolvenzen wider, erklärten die Statistiker – und verwiesen auf die Aussetzung der Antragspflicht für Firmenpleiten.
„Eine undifferenzierte Aussetzung ist brandgefährlich“, warnte auch Jörn Weitzmann, Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Wie der Obstverkäufer die faulen Kirschen aus der Obstschütte aussortiert, müssen auch zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen aus dem Markt ausscheiden, um zu verhindern, dass sie Gesunde anstecken.“ Das Insolvenzrecht sorge für „Wirtschaftshygiene“.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte angekündigt, pandemiebedingt überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien zu wollen. Gleich zu Beginn der Coronakrise hatte die Ministerin eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September verfügt, damit angeschlagene Firmen Zeit haben, staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen zu verfolgen.
Nach dem Willen Lambrechts sollen die betroffenen Unternehmen nun bis Ende März 2021 Luft bekommen. Die Justizministerin betonte, es gehe nur um Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig seien.
Die Union kann sich derzeit eine Verlängerung bis zum Jahresende vorstellen. „Der Vorschlag von Lambrecht ist durchaus sinnvoll, weil er eine Unterscheidung zwischen Überlebensfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit vorsieht“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. „Wir müssen aufpassen, dass wir keine Zombie-Unternehmen mitschleppen, die auch schon vor Corona keine Zukunft hatten.“ Die Frist solle darum Ende 2020 enden.
„Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind“, kritisierte der Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering. Diese Fehlentwicklung müsse vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehörten auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. „Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg“, sagte Niering.
Wie die Insolvenzverwalter schaut auch die Wirtschaft mit Sorge auf die jüngsten Umtriebe der Justizministerin. „Eine Verlängerung der Frist würde einseitig zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer dem Handelsblatt. „Wir brauchen stattdessen kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts.“ Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden. Dafür bedürfe es neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz.
Sanierungsmaßnahmen vereinbaren
Der DIHK-Präsident fordert darum, die EU-Restrukturierungsrichtlinie rasch umzusetzen, die ohnehin in deutsches Recht überführt werden muss – allerdings erst bis Juli 2021. „Ziel muss es sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können“, sagte Schweitzer.
Experten wie Lucas Flöther halten die aktuellen Entwicklungen für gefährlich. „Vertrauen ist der Kitt, der eine Volkswirtschaft zusammenhält“, erklärt Flöther, der sich unter anderem als Insolvenzverwalter von Air Berlin einen Namen machte. Jeder Vertragspartner müsse sich darauf verlassen können, dass sein Gegenüber zahlungsfähig sei und seine Zusagen auch einhalten könne.
„Wird die Aussetzung weiter verlängert, vertrauen sich die Unternehmen nicht mehr: weil sich keiner mehr sicher sein kann, ob sein Gegenüber nicht bereits pleite ist und nur deswegen noch nicht Insolvenz angemeldet hat, weil er nicht muss“, warnt Flöther und fordert, Unternehmen, die noch nicht einmal in der Lage sind, ihre bereits fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, vom Markt zu nehmen.
Tatsächlich könnte besagten Zombie-Unternehmen Vorschub geleistet werden. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform geht von einer Verdopplung der Zahl von „Unternehmenszombies“ aus. Demnach läuft jedes sechste Unternehmen Gefahr, ein „Zombie“ zu werden, rechnete Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, jüngst im „Spiegel“ vor.
In einer aktuellen Studie des Kreditversicherers Euler Hermes heißt es: „Während weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen kurzfristig die Insolvenzen begrenzen, könnte dies aber auch zur Entstehung von mehr Zombie-Unternehmen führen, was mittel- und langfristig die Risiken von steigenden Insolvenzen erhöht.“
Das Potenzial für diese Entwicklung ist da. So verweist der DIHK auf Umfragen, nach denen sich über alle Branchen hinweg rund zehn Prozent der Unternehmen von Insolvenz bedroht sehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kündigte an, dass im Zuge der Coronakrise etwa 50.000 mittelständische Einzelhändler vor dem Aus stünden.
Mehr Zeit
„Das Thema Zombie-Firmen ist ein Branchenthema“, sagte Arndt Geiwitz, der als Insolvenzverwalter von Schlecker bekannt wurde und zurzeit bei Galeria Karstadt Kaufhof als Generalbevollmächtigter das Schutzschirmverfahren begleitet, dem Handelsblatt. „Hier sehe ich insbesondere die Automobilzulieferer in schwierigen Zeiten. Durch Corona kommen jetzt noch die Touristik-, Hotel- und die Veranstalterbranche hinzu.“
Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis März nächsten Jahres kann Geiwitz noch nachvollziehen. Viele Unternehmen hätten durch Staatskredite hohe Schulden aufgebaut und bräuchten mehr Zeit, die Schulden durch Verkäufe von nicht betriebsnotwendigem Vermögen abzubauen. „Es muss allerdings dann wieder einen Punkt geben, an dem die Normalität zurückkehrt“, fordert Geiwitz. „Deswegen sollte spätestens im Sommer 2021 Schluss mit Sonderregelungen sein.“
Mit einer weiteren Aussetzung würde die Pleitewelle indes nur weiter hinausgeschoben – oder das „Scheitern dauerhaft vertuscht“, wie es Insolvenzverwalter Carsten Koch von der Kanzlei Westhelle & Partner ausdrückt. „Die Frage, welche Schäden den Gläubigern entstehen, tritt völlig in den Hintergrund“, kritisiert er und verweist unter anderem auf die beteiligten Banken, deren Forderungen teilweise ausfallen werden.