Kosten für Bürgergeldempfänger: Krankenkassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro
Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen verklagen die Bundesregierung auf zusätzlich rund zehn Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für die Versorgung von Bürgergeld-Empfängern. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes beschloss am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Klage. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten für Bürgergeld-Beziehende müssten 75 Millionen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber über ihre Beiträge ausgleichen, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann von der Arbeitgeberseite.
Der Co-Vorsitzende für die Versicherten, Uwe Klemens, sprach von einem „schamlosen, ungezügelten Griff des Staates in die Kassen der Versicherten und der Arbeitgeber“.
Klemens warnte zudem vor deutlich steigenden Zusatzbeiträgen für das Jahr 2026. Er verwies darauf, dass die Krankenkassen im Dezember über die Höhe der Zusatzbeiträge für 2026 entscheiden müssten. Wenn die Finanzierungslücke nicht geschlossen werde, „werden wir deutlich (...) die Zusatzbeiträge erhöhen müssen“, sagte Klemens.
Die Hauptursache für den Finanzdruck seien die Aufgaben, die der Bund von den Kassen finanzieren lasse, ohne die Kosten vollständig zu erstatten. Der Verband sei nicht bereit, über Leistungskürzungen zu reden.
Die Krankenkassenbeiträge waren bereits in diesem Jahr auf Rekordhöhe gestiegen. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent muss ein Zusatzbeitrag entrichtet werden. Dieser war von der Bundesregierung für 2025 auf 2,5 Prozent festgelegt worden. Tatsächlich liegt der Durchschnittswert nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen bereits bei 2,9 Prozent. Im Schnitt werden also 17,5 Prozent als Kassenbeitrag fällig.
Der Beschluss im Verwaltungsrat fiel den Angaben zufolge einstimmig und wird von 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen mit zusammen 71 Millionen Versicherten unterstützt.
Schwarz-rot ignoriert die Bürgergeldlücke bislang
Wagenmann begründete den Zeitpunkt der Klage mit fehlenden politischen Zusagen. Während frühere Koalitionsverträge noch Absichtserklärungen zur Lösung des Problems enthalten hätten, fehle bei CDU, CSU und SPD jeder Hinweis darauf. „Die Bundesregierung scheint die Augen vor dieser sozialpolitischen Ungerechtigkeit zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber zu verschließen“, sagte Wagenmann.
Klemens wies zudem die Vorstellung zurück, es handle sich um ein Nullsummenspiel nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“. Würden die Kosten aus Steuermitteln finanziert, trügen alle 84 Millionen Bürger die Last.
Bei einer Finanzierung aus Beiträgen würden jedoch allein die rund 59 Millionen Mitglieder der Krankenkassen und deren Arbeitgeber belastet. Dies sei eine sozialpolitisch problematische Verteilungswirkung. Der Verband wolle keine „Almosen“, sondern die ordnungspolitisch korrekte Finanzierung einer staatlichen Aufgabe, betonte Wagenmann.
Wagenmann bezeichnete die Erfolgsaussichten der Klage als „recht hoch“. Sie richtet sich gegen die für Herbst 2025 erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) 2026. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland.
Der GKV-Spitzenverband sieht in der Praxis einen rechtswidrigen Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger und einen Verstoß gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zuständig für das Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Klage trifft die schwarz-rote Koalition in einer schwierigen Phase. Denn trotz steigender Ausgaben der Krankenkassen hatte der Koalitionsausschuss beschlossen, dass es zum 1. Januar 2026 keine Erhöhung der Beitragssätze zu Kranken- und Pflegeversicherung geben soll. Dafür müssten aber aus dem ohnehin unter Druck stehende Bundeshaushalt mehr Zuschüsse kommen – oder Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) müsste kurzfristig deutliche Einsparungen vornehmen.
Auch Bundesgesundheitsministerin Warken hatte die volle Kostenübernahme für Bürgergeldbeziehende im Bundeshaushalt gefordert. Die CDU-Politikerin konnte sich damit in den Haushaltsverhandlungen aber nicht durchsetzen. Warken will am Freitag eine Expertenkommission vorstellen, die Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV erarbeiten soll.