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Kreislaufwirtschaft Bundesregierung will Vernichtung von Retouren erschweren

Vielen Retouren und nicht verkaufte Neuwaren werden vom Handel vernichtet. Das Bundesumweltministerium will das nicht mehr hinnehmen.
12.02.2020 - 11:40 Uhr Kommentieren
Viele Retouren werden in Deutschland vom Handel vernichtet. Quelle: imago images/photothek
Ein Mann trägt ein Paket mit dem Aufkleber Rücksendung.

Viele Retouren werden in Deutschland vom Handel vernichtet.

(Foto: imago images/photothek)

Berlin Die Bundesregierung will gegen die Vernichtung von Rücksendungen und Neuwaren durch den Handel vorgehen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Neu ist die sogenannte Obhutspflicht, mit der die Vernichtung von Retouren und Neuware erschwert wird. Hersteller sollen dafür sorgen, dass die Produkte im Kreislauf bleiben. Damit würden Ressourcen geschont.

Einzelheiten sollen in Verordnungen geregelt werden. „Um das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung“, heißt es in dem von Svenja Schulze (SPD) geführten Haus. Hersteller und Händler müssten dann deutlich nachvollziehbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. „Eine Möglichkeit ist, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.“

Mit diesen Plänen geht Berlin über das hinaus, was die EU von ihren Mitgliedsländern verlangt. Zudem sollen recycelte Produkte Vorrang in der öffentlichen Beschaffung bekommen. Für diese Rezyklate gibt es häufig noch keinen ausreichend großen Markt, stellt das Umweltministerium fest.

Darum sollen künftig die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Sie müssen beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

Dritte zentrale Regelung: Wer Einwegprodukte wie To-go-Becher in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten beteiligen. Für die Reinigung von Parks und Straßen kommen bislang die Bürger über die kommunalen Gebühren auf.

Kritik von Grünen und Umweltverbänden

Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Hersteller und Vertreiber von Einwegprodukten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll noch giftige Kippen rumliegen“, sagte Schulze.

Grüne und Umweltverbände kritisierten den Entwurf als unzureichend. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft sprach von einem „wenig ambitionierten Entwurf“. Von einer Rohstoffwende sei nichts zu spüren. „Es bleibt bei Ankündigungen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Er forderte erneut Mindestquoten für den Einsatz von recyceltem Material, sogenannten Rezyklaten, in bestimmten Produkten. „Freiwillige Verpflichtungen der produzierenden Industrie sind keine Basis, um darauf millionenschwere Investitionen in neue Recyclinganlagen zu gründen.“

Mehr: Das Gesetz gegen die Vernichtung von Produkten ist zu wenig. Die Regierung bleibt bei ihrem Nein zur Wegwerfgesellschaft viel zu zaghaft. Es sind dringend verbindliche Standards zur Abfallvermeidung nötig.

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