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ParteienfinanzierungDeutschlands Parteien gönnen sich mehr Geld

Die Bundestagsparteien wollen mit einer im zweiten Anlauf gerichtsfesten Begründung ihre staatliche Finanzierung erhöhen – und gleichzeitig eine unangenehme Rückzahlung abfedern.Daniel Delhaes 23.10.2023 - 16:01 Uhr Artikel anhören

Plenarsaal in Berlin: Den Parteien droht eine wirtschaftliche Schieflage.

Foto: dpa

Berlin. Die Parteien im Bundestag haben sich im Grundsatz darauf verständigt, die Finanzierung politischer Parteien zu reformieren. Wie das Handelsblatt aus Parteikreisen erfuhr, sollen die Parteien ab dem kommenden Jahr mehr Geld vom Staat erhalten – allerdings nicht so viel, wie sie sich 2018 in einer Hauruckaktion zugestanden hatten.

Damals hatte der Bundestag mit Stimmen von Union und SPD beschlossen, dass die Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro pro Jahr steigen soll. Im Januar erklärte das Bundesverfassungsgericht dies allerdings für nichtig.

Die nun geplante Erhöhung soll rückwirkend gelten, vermutlich ab 2018. Über die genauen Details würden derzeit noch abschließende Verhandlungen geführt, hieß es in den Fraktionen. Bis zur endgültigen Einigung sei Stillschweigen vereinbart worden.

Die von der Bundestagsverwaltung angesichts des Urteils zurückgeforderten 100 Millionen Euro zwischen 2018 und 2021 zu viel gezahlter Steuergelder werden die Parteien voraussichtlich nicht in diesem Jahr zurückzahlen müssen, hieß es weiter. Es gebe „Grund zur Hoffnung, dass die Mittel nicht in diesem Jahr und nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen.“

Es gebe mehrere Varianten. Eine davon sehe vor, das Geld über mehrere Jahre zurückzuzahlen. Ziel sei es, die Funktionsfähigkeit der Parteien sicherzustellen.

Allein in den kommenden zwei Jahren müssen die Parteien für die Europawahl sowie für drei Landtags- und Kommunalwahlen in neun Bundesländern werben und mobilisieren. 2025 folgt die Bundestagswahl. Die Bundestagsverwaltung wollte sich zu möglichen Rückzahlungsmodalitäten nicht äußern.

Sorge wegen wirtschaftlicher Schieflage

Wie es hieß, solle die Vereinbarung die Parteien vor einer wirtschaftlichen Schieflage bewahren. Das Verfassungsgericht hatte mit seinem Urteil einen höheren staatlichen Zuschuss zwar nicht per se ausgeschlossen. Der Gesetzgeber habe aber in der Gesetzesbegründung unzureichend erklärt, warum die Summe um 25 Millionen Euro pro Jahr steigen solle.

Diesen Hinweis nahmen die Parteien nun zum Anlass, über eine neue, gerichtsfeste Erhöhung der Zuschüsse zu beraten. Derzeit wendet die Bundestagsverwaltung wieder die alte Obergrenze an. Sie liegt für 2022 bei 178,5 Millionen Euro.

Welche Folgen allein die bevorstehende Rückzahlung hat, zeigen Berechnungen des Handelsblatts auf Basis der Zuwendungsbescheide der Bundestagsverwaltung. Demnach muss die SPD 28,5 Millionen Euro zurückzahlen, bei der CDU sind es 27,5 Millionen Euro. Die Grünen müssen 13,9 Millionen Euro aufbringen, die FDP acht, die CSU 7,6, die Linke sieben sowie die AfD 5,5 Millionen Euro.

Für die Parteien sind dies enorme Summen, sofern sie nicht bereits Rückstellungen gebildet haben. Zum Vergleich: Der Jahresetat der CDU-Bundespartei liegt bei rund 50 Millionen Euro. Auf die 15 nicht im Bundestag vertretenen Parteien entfallen nur rund zwei Prozent der zurückgeforderten Summe.

Über den Sommer gab es angesichts der drohenden Konsequenzen für die Parteien etliche Verhandlungsrunden mit der Bundestagsverwaltung, wie es weiter hieß. Zuvor hatten die Bundesschatzmeister von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken in einem Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erklärt, in dem Urteil des Gerichts „einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber“ zu sehen, „das Parteiengesetz nachzubessern“. Auch warnten sie Bas vor den Folgen, wenn sie die volle Summe von 100 Millionen Euro noch 2023 vollständig zurückfordere.

Digitalisierung treibt die Kosten

Im September dann schrieben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP die Parteien an und baten, den neuerlichen Finanzbedarf detailliert zu berechnen und zu übermitteln. „Wir wollen uns auch ein Bild darüber machen, ob und inwieweit zusätzliche Kosten etwa der Digitalisierung oder vermehrter innerparteilicher Mitwirkungsmöglichkeiten einen Mehrbedarf der Parteien insgesamt verursachen“, hieß es damals in dem Brief.

Daraufhin hätten die Parteien über die Bundes- und Landesverbände bis in die Kreisverbände hinein gerechnet. „Wir haben alle Daten zusammengetragen“, hieß es aus den Schatzmeistereien. Bei allen Parteien habe sich ein ähnliches Bild ergeben: Haupttreiber sei die Digitalisierung, die damit auch die vornehmliche Begründung sei, um eine höhere Obergrenze zu beschließen.

Die Parteien warnten Bundestagspräsidentin Bärbel Bas davor, die zu viel gezahlte Parteienfinanzierung noch in diesem Jahr vollständig zurückzufordern.

Foto: IMAGO/Political-Moments

Die absolute Obergrenze beschreibt die Summe, die Parteien maximal vom Staat als Zuschuss erhalten. Die Mittel zahlt die Bundestagsverwaltung an jene Parteien aus, die bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten habe oder aber mindestens ein Prozent bei einer der letzten Landtagswahlen.

Bis zu einer Gesamtzahl von vier Millionen Stimmen bekommt eine Partei einen Betrag von einem Euro je Stimme, für darüber hinaus erzielte Stimmen sind es je 83 Cent.

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Zudem erwirtschaften Parteien noch selbst Einnahmen, die auch als Zeichen der Verankerung in der Gesellschaft vom Staat belohnt werden: Für jeden eingenommenen Euro aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen sowie Abgaben der eigenen Mandatsträger gibt es vom Steuerzahler noch einmal jährlich 45 Cent obendrauf. Insgesamt dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die von der Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen des Vorjahrs.

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