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Rechtsextremes MagazinFDP-Vize bringt wegen „Compact“-Verbot Rücktritt von Faeser ins Spiel

Wolfgang Kubicki hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots des rechtsextremen „Compact“-Magazins geäußert – und Konsequenzen gefordert, sollte die Maßnahme vor Gericht scheitern.Dietmar Neuerer 16.07.2024 - 23:50 Uhr
Innenministerin Faeser wirft „Compact“ unsägliche Hetze vor. Foto: dpa

Berlin. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hat die Ablösung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für den Fall gefordert, dass das von ihr verfügte Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. „Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, schrieb Kubicki auf Facebook und der Plattform X.

Faeser hatte das Verbot des Magazins „Compact“ und der „Conspect Film GmbH“ als harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene bezeichnet. Man gehe gegen „geistige Brandstifter“ vor, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. „Compact“ hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“.

Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Kubicki monierte indes, das Vereinsrecht könne nicht als „Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien“ dienen. Der Satz von Faeser „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‛ verboten“, sei daher problematisch. „Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien.“

Nach Einschätzung von Kubicki könnte die Äußerung der Innenministerin den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH vorgeschoben sei. „Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft“, erklärte der Bundestagsvizepräsident.

„Compact“-Chef Elsässer spricht von ungeheuerlichem Eingriff in die Pressefreiheit

Gleichwohl betonte Kubicki, dass er keinen Zweifel daran habe, dass es sich bei „Compact“ um ein rechtsextremistisches Blatt handele. Aus seiner Sicht hätte man man aber auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen „handeln können und müssen“.

Die von Jürgen Elsässer geleitete „Compact“-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft. Der Sitz der Redaktion befindet sich in der brandenburgischen Stadt Falkensee, wo Elsässer auch wohnt.

Elsässer sprach von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit und sagte vor Reportern: „Dieses Regime wird damit nicht durchkommen.“ Faeser habe „einen Nagel in ihren eigenen politischen Sarg geschlagen“.

Unterstützung für Elsässer kam von der AfD. Die Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel schrieben in einer gemeinsamen Mitteilung: „Wir beobachten diese Vorgänge mit großer Sorge.“ Das Verbot sei „ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“.

Faeser wiederum erhielt Zuspruch unter anderem von den Grünen. Der Parteivorsitzende Omid Nouripour schrieb auf der Plattform X, es sei „absolut richtig“, dass das Innenministerium dieses antisemitische und rassistische Medium verbiete.

Union begrüßt Vorgehen der Innenministerin gegen „Compact“

Medienstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sagte: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und umfasst völlig zu Recht einen großen Schutzbereich.“ Wenn sie allerdings dafür missbraucht werde, in einer aggressiv-kämpferischen Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, noch dazu in einer aggressiv-kämpferischen Weise, seien ganz klar Grenzen überschritten.

Zustimmung kam auch aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte dem „Nordkurier“: „Ein Medium, in dem Monat für Monat gegen die parlamentarische Demokratie agitiert und Hass auf Minderheiten geschürt wird, ist in Deutschland nicht akzeptabel.“ Es wäre falsch, das Verbot in irgendeiner Weise mit Zensur in Verbindung zu bringen.

Nach Angaben des Innenministeriums haben im Rahmen der Verbotsverfügung insgesamt 339 Einsatzkräfte Räumlichkeiten der Organisation durchsucht sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, im sächsischen Pirna und in Sachsen-Anhalt.

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Insgesamt waren es den Angaben zufolge 14 Objekte, die auf richterliche Anordnung durchsucht wurden. Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung.

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