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StrompreiseNetzentgelt-Entlastung gilt doch nur für ein Jahr

Die versprochene Netzentgelt-Entlastung hat einen Haken: Sie soll laut Gesetzentwurf nur für ein Jahr gelten, anders als vereinbart. Droht der Koalition ein zweites Stromsteuer-Debakel?Klaus Stratmann 28.08.2025 - 13:36 Uhr Artikel anhören
Wartungsarbeiten an einer Transnet-BW-Höchstspannungsanlage: Die zugesagte Netzentgelt-Entlastung gilt nur für ein Jahr. Foto: dpa

Berlin. Der Zuschuss des Bundes zu den Entgelten für die Stromübertragungsleitungen soll nur für das Jahr 2026 gelten. So steht es im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Das steht im Widerspruch zur Zusage aus dem Koalitionsvertrag, den Strompreis für Unternehmen und Verbraucher „dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde“ zu reduzieren.

Koalitionspolitiker sehen die Befristung kritisch. Andreas Lenz (CDU), wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, sagte dem Handelsblatt, es sei wichtig, „dass die Entlastungen Planungssicherheit für die Unternehmen mit sich bringen“. Es müsse eine mittel- und langfristige Entlastungsgarantie geben.

Der Wirtschaftsrat der CDU teilt diese Einschätzung: „Für Investitionsentscheidungen, die 2025 gefällt werden, ist der Strompreis ab 2030 entscheidend. Wir brauchen also heute mutige Entscheidungen, die die langfristigen strukturellen Kosten des Energiesystems senken“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats, dem Handelsblatt.

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