Wohnen: Was das Urteil aus Karlsruhe zum Mietendeckel für Mieter und Vermieter bedeutet
Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel in der Hauptstadt gekippt.
Foto: dpaBerlin, Frankfurt. Es ist ein Urteil wie ein Fanal – und eine schwere Niederlage für den rot-rot-grünen Senat in Berlin: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist das Land nicht befugt, die Mieten in Berlin per Gesetz zu deckeln.
Berlin könne für die Miethöhe in frei finanziertem Wohnraum keine eigenen Gesetze mehr erlassen, weil der Bund die Materie bereits umfassend geregelt habe, so die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Doch was heißt das jetzt für Mieter und Vermieter? Auf was müssen sich die Betroffenen einstellen? Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten:
Müssen Mieter nun wieder mehr Miete zahlen?
Ja. Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht das Aus für den Mietendeckel in der Hauptstadt verkündet hatte, meldete sich der Berliner Senat mit einer nüchternen Erklärung zu Wort: Für Mieter bedeute das Urteil, „dass sie wieder die mit ihren Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbarten Mieten zu entrichten“ haben. Sprich: Wurden Mieten nachträglich abgesenkt, dann gelten nun wieder die Mieten, die vertraglich vereinbart wurden. „In Altverträgen, die eine höhere als nach dem Mietendeckelgesetz zulässige Miete vorsahen, lebt nun die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Miete ohne weiteres Zutun der Beteiligten wieder auf“, erklärt Christian Hilmes, Immobilienrechtler bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy. Gleiches gelte für Staffel- und Indexmieten, die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Februar 2020 eingefroren waren.