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Europawahl 2024So funktioniert die Wahl zum Europäischen Parlament

Am 9. Juni 2024 ist Europawahl. Doch wie genau funktioniert die Wahl? Wie viele Stimmen haben Wähler, und gibt es eine Sperrklausel? Ein Überblick über das EU-Wahlsystem.Mara Marx 07.06.2024 - 14:00 Uhr
Bei der EU-Wahl werden die Sitze proportional zu den erhaltenen Stimmen auf die Parteien verteilt. Foto: Ralf Hirschberger/ZB/dpa

Düsseldorf. Am 9. Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten insgesamt 720 Abgeordnete des Europäischen Parlaments neu. Deutschland entsendet mit 96 Abgeordneten die größte Delegation, während Malta, Luxemburg und Zypern jeweils nur sechs Abgeordnete stellen.

Diese Verteilung beruht auf dem Prinzip der sogenannten „degressiven Proportionalität“, nach dem die Zahl der Abgeordneten von der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten abhängt.

Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wahlsystem der Europawahlen, dem Ablauf der Wahlen sowie der Stimmenanzahl.

Wie funktioniert das Wahlsystem bei der EU-Wahl?

Grundlage für das Wahlsystem der Europawahl ist der Wahlakt der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 1976. In allen EU-Mitgliedstaaten wird gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Wahlakts das Verhältniswahlrecht angewendet. Das bedeutet, dass die Sitze im Europäischen Parlament proportional zum Stimmenanteil der Parteien und Vereinigungen vergeben werden.

Beispielsweise erhält eine Partei, die in einem Land 30 Prozent der Stimmen erhält, auch etwa 30 Prozent der Sitze im Parlament dieses Landes.

Das Wahlrecht ist in Europa bislang nicht einheitlich geregelt, sodass sich die Umsetzung der Wahl von Land zu Land unterscheidet. So entscheiden die Staaten beispielsweise selbst über die Anzahl der Wahlkreise oder die Stimmen auf dem Wahlzettel.

Europawahl: Wie viele Stimmen haben deutsche Wähler?

Bei der Bundestagswahl haben deutsche Bürger laut dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten ihres Wahlkreises, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Anders als bei der Bundestagswahl haben die Bürger in Deutschland bei der Europawahl jedoch nur eine Stimme, mit der sie die Vertreter ihres Landes ins Europäische Parlament entsenden. Rechtsgrundlage hierfür ist Paragraf 2 Absatz 1 des Europawahlgesetzes (EuWG).

Das Wahlsystem unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. In Luxemburg beispielsweise hat jeder Wähler insgesamt sechs Stimmen, entsprechend der Anzahl der Sitze, die dem Großherzogtum im Europäischen Parlament zustehen.

Wen wähle ich mit meiner Stimme?

In Deutschland wählen Bürger bei der Europawahl eine Partei oder politische Vereinigung, die zuvor eine Liste von Kandidaten für das Europäische Parlament aufgestellt hat.

Für die Europawahl 2024 haben sich laut der Bundeswahlleiterin in Deutschland 35 Parteien und politische Vereinigungen mit insgesamt 1413 Kandidaten registriert. Auf den Stimmzetteln der verschiedenen Bundesländer stehen jedoch nur 34 Wahlvorschläge. Das liegt daran, dass die CSU nur in Bayern wählbar ist und die CDU nicht in Bayern, aber in allen anderen Bundesländern.

Europawahl 2024: Wie wird in Deutschland gewählt?

Die Parteien stellen gemäß EuWG Paragraf 2.1 Landeslisten mit Kandidaten auf. Die Kandidaten legen die Parteien zuvor in einer Rangordnung fest und reichen diese Liste bei der Bundeswahlleiterin rechtzeitig vor der Wahl ein (EuWG Paragraf 11.1). Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten ihrer Liste ziehen ins Parlament ein (EuWG Paragraf 2.3).

Dabei stellen Parteien Listen für ein Bundesland oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer auf. CDU und CSU haben keine einheitliche Liste für ihre Kandidaten, sondern stellen für jedes Bundesland eine eigene Liste auf. Alle anderen Parteien haben einheitliche Bundeslisten.

Wähle ich eine nationale oder europäische Partei?

Bei den Europawahlen geben die Bürger der EU ihre Stimme für nationale Parteien ab. Nach der Wahl schließen sich die Europaabgeordneten in der Regel einer der sieben im Parlament vertretenen Fraktionen an, die ihrer politischen Ausrichtung entspricht. Es ist jedoch auch möglich, sich keiner Fraktion anzuschließen.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel für die Europawahlen sind die 35 teilnehmenden Parteien und politischen Vereinigungen und ihre Listen aufgeführt. Diese Parteien sind nach ihrem Abschneiden bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland sortiert. Alle anderen neu zugelassenen Parteien folgen in alphabetischer Reihenfolge (EuWG Paragraf 15.3).

Die jeweiligen Wahllisten enthalten den Namen, Beruf oder Stand sowie den jeweiligen Wohnort der zehn Kandidaten, die zuvor von den Parteien in einer Rangordnung festgelegt wurden. Dies ist ebenfalls im Europawahlgesetz (Paragraf 15.2) festgelegt. An erster Stelle steht der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin der Partei.

Existiert eine Sperrklausel bei der Europawahl?

Die Sperrklausel sorgt dafür, dass politische Parteien eine Mindestzahl von Stimmen erreichen müssen, um Sitze im Parlament zu erhalten. In Deutschland beispielsweise müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. So sieht es Paragraf 4 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) vor. Bei den Europawahlen gibt es diese gesetzliche Hürde für deutsche Parteien bislang jedoch nicht.

Bei der nächsten Wahl im Jahr 2029 muss allerdings jedes Mitgliedsland eine Sperrklausel einführen. Eine entsprechende Änderung des Wahlrechts hat der Rat der Europäischen Union im Juli 2018  beschlossen. Sie soll bei mindestens zwei Prozent und maximal fünf Prozent liegen.

Ein Vorschlag des Europäischen Parlaments vom Mai 2022 sieht zudem vor, die Sperrklausel für die bevölkerungsreichsten EU-Länder mit mindestens 60 Parlamentssitzen sogar auf 3,5 Prozent festzulegen. Dem müssen die EU-Staaten allerdings noch zustimmen.

EU-Wahlrechtsreform: Einführung transnationaler Listen und einer Zweitstimme

Die im Mai 2022 im Europäischen Parlament diskutierte Wahlrechtsreform sieht auch die Einführung einer Zweitstimme sowie die Schaffung transnationaler Listen mit europäischen Kandidaten vor. Diese würden nicht für eine Partei, sondern für eine Fraktion im Europäischen Parlament kandidieren.

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Die Reform soll das Spitzenkandidatenprinzip stärken, nach dem der Kommissionspräsident von der Gewinnerpartei gestellt wird. Bislang gibt es jedoch keine Einigung, sodass eine mögliche Umsetzung nicht vor den Europawahlen 2029 zu erwarten ist.

Erstpublikation: 03.06.2024, 14:41 Uhr.

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