Güterproduktion EU-Kommission könnte Firmen zur Kontrolle von Lieferketten verpflichten

Eine Studie der EU-Kommission zeigt, dass sich viele Unternehmen für einen einheitlichen Standard in der EU aussprechen.
Brüssel, Berlin Unternehmen in Europa könnten künftig dazu verpflichtet werden, ihre Lieferanten auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu prüfen. Eine Studie habe gezeigt, dass aus Sicht vieler Unternehmen entsprechende EU-Regeln für Rechtssicherheit sorgen könnten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag. Die Ergebnisse der Untersuchung würden nun in die Arbeit der Behörde einfließen.
Die Kommission schickt sich damit an, zu einem späteren Zeitpunkt EU-weite Regeln für die Kontrolle der Lieferketten vorzuschlagen. Wie weitreichend diese ausfallen werden, ist aber noch ebenso unklar wie der mögliche Rechtsrahmen.
Die Behörde hatte eine Studie in Auftrag gegeben, für die 334 Unternehmen sowie 297 Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen befragt wurden. Fast alle hätten sich grundsätzlich für einen einheitlichen Standard in der EU ausgesprochen, schreiben die Autoren des British Institute of International and Comparative Law, Civic Consulting und der London School of Economics.
Unter den Firmen hätten mehr als zwei Drittel gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit als Vorteile einer Prüf-Pflicht genannt. Auch unter multinationalen Unternehmen wachse die Zustimmung dafür, so die Autoren. Dagegen hätten sich die Industrieverbände mehrheitlich für unverbindliche Regeln ausgesprochen.
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Bislang gibt es bis auf Ausnahmen wie bei Konfliktmineralien kaum verbindliche Vorgaben für die Kontrolle der eigenen Lieferketten. In der Studie gab ein Drittel der Unternehmen an, solche „Due Diligence“ freiwillig durchzuführen.
Regeln bei Verletzung der Sorgfaltspflicht
Die Studie zeige erneut, „dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen“, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Die Kommission müsse nun Regeln für alle Sektoren vorschlagen, nach denen Unternehmen auch in Haftung genommen werden könnten, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt hätten. Der CDU-Abgeordnete Markus Pieper warnte hingegen davor, „international operierende Mittelständler zur globalen Umwelt- und Sozialpolizei zu machen“.
Frankreich hatte 2017 als erstes EU-Land Großunternehmen dazu verpflichtet, ihre Töchter und Zulieferer auf Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards zu prüfen. In den Niederlande wurde im vergangenen Jahr ein Gesetz verabschiedet, dass sich auf die Vermeidung von Kinderarbeit konzentriert.
Die Bundesregierung wiederum hat begonnen, Firmen zum Menschenrechtsschutz zu befragen. Von den ersten Ergebnissen fühlen sich Sozialminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller in ihrer Forderung nach staatlichen Eingriffen bestätigt.
Unternehmensverbände bewerten die Kriterien der Befragung „insgesamt sehr kritisch“, wie es in einer internen Stellungnahme von BDA, BDI, DIHK und HDE heißt. Das Bundeswirtschaftsministerium steht auf ihrer Seite. Aktivisten befürchten, dass das wahre Ziel der Verbände sei die Verschleppung des Verfahrens. Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr, soll die zweite Phase des Monitorings am 2. März beginnen.
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