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ItalienBerlusconi zu einem Jahr Haft verurteilt

Ein Gericht in Italien hat den langjährigen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in einem Abhör-Verfahren zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. In diesem Monat erwarten Berlusconi noch weitere Urteile. 07.03.2013 - 12:40 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Rom/Mailand. Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist in einem Prozess um die Veröffentlichung vertraulicher Telefongespräche zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das entschied ein Mailänder Gericht am Donnerstag. Berlusconi wird dafür vorerst nicht ins Gefängnis gehen, wenn er Berufung einlegt, womit zu rechnen ist – das Verfahren könnte sich damit über Jahre hinausziehen.

Berlusconi war der Beihilfe zur Veröffentlichung von Telefongesprächen angeklagt, mit denen im Jahr 2005 ein politischer Gegner der Konservativen geschädigt wurde. Sein Bruder Paolo Berlusconi wurde wegen der Veröffentlichungen in seiner Zeitung „Il Giornale“ zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

In dem offensichtlich von Ermittlern abgehörten und dann illegal veröffentlichten Gespräch soll der Linkspolitiker Piero Fassino den früheren Unipol-Chef Giovanni Consorte zu einer Bankenübernahme ermutigt haben. Die Versicherungsgesellschaft Unipol steht der Mitte-Links-Partei PD (Demokratische Partei) nahe, die stärkster Gegner Berlusconis war. Consorte wurde wegen Insiderhandels in dem Übernahmeverfahren verurteilt.

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Silvio Berlusconi hatte ausgesagt, niemals das besagte Telefongespräch mitgehört zu haben, sonst wüsste er davon. Sein Anwalt Pietro Longo nannte das Urteil das jüngste Beispiel der Feindseligkeit der Mailänder Justiz seinem Mandanten gegenüber. „Ich bin nicht überrascht, wir sind in Mailand“, sagte Longo. Berlusconi hat immer wieder beklagt, linke Mailänder Richter und Staatsanwälte verfolgten ihn aus politischen Gründen.

Ins Gefängnis wird Berlusconi aber niemals kommen. Das liegt daran, dass nach dem italienischen Gesetz Menschen über 70 Jahren von der Haftstrafe befreit werden. Er könnte also höchstens seine Strafe in einer seiner Villen absitzen.

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Trotzdem erwarten Berlusconi in diesem Monat zwei weitere Urteile: Am 18. März entscheidet das Gericht über eine mögliche Strafe im Prostitutionsprozess um die Minderjährige "Ruby", Ende März wird ein Urteil im Berufungsverfahren wegen Steuerbetrugs erwartet.

Im Oktober 2012 wurde Berlusconi in diesem Verfahren zu vier Jahren Haft verurteilt. Doch auch nach dem Urteil des Berufungsgerichtes bleibt dem Cavalière noch eine weitere Instanz – und damit die Chance, die Verfahren so lange zu verzögern, bis die Taten verjährt sind. In Italien wird ein Urteil erst nach drei Instanzen rechtskräftig, sofern der Verurteilte in die Berufungsverfahren geht.

rtr, afp, dkl, dpa, kk
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