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NRW-Landtagswahl 2022Von wann bis wann sind die Wahllokale am Sonntag geöffnet?

Am Sonntag wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Die Wahllokale werden für alle Wahlberechtigten geöffnet – nur von wann bis wann? Die Öffnungszeiten der Wahllokale im Überblick. 15.05.2022 - 12:10 Uhr Artikel anhören

Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Foto: dpa

Düsseldorf. Rund 13 Millionen Wahlberechtigte können in Nordrhein-Westfalen am kommenden Sonntag über den Landtag abstimmen. Es ist die 18. Landtagswahl in NRW seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Von wann bis wann ist die Stimmabgabe im Wahllokal möglich?

Wie sind die Öffnungszeiten der Wahllokale bei der Landtagswahl in NRW?

Die Wahlzeit bei der Landtagswahl ist im Landeswahlgesetz von Nordrhein-Westfalen geregelt. Gemäß Paragraf 7 Landeswahlgesetz dauert die Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr. In dieser Zeit müssen die Wahllokale also geöffnet sein. Falls besondere Gründe vorliegen, könnte der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen auch einen früheren Beginn der Wahlzeit festlegen. Davon ist aber nicht auszugehen, die Wahllokale werden also von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr am frühen Abend geöffnet sein.

Mehr: In diesem Text erfahren Sie, was Sie beim Wählen auf dem Stimmzettel beachten müssen und wen Sie mit der Erst- und Zweitstimme wählen.

Welche Unterlagen werden zum Wählen benötigt?

Wahlberechtigte benötigen in ihrem Wahllokal lediglich ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Sofern sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollten, brauchen sie hierfür einen vorher beantragten Wahlschein. Die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich, aber nicht notwendig. Sie enthält lediglich die genaue Information darüber, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten wählen können.

Darf man noch wählen, wenn nach 18 Uhr eine Schlange vor dem Wahllokal ist?

Grundsätzlich ist die Wahlzeit laut Landeswahlgesetz nur bis 18 Uhr. Falls sich am Abend eine Schlange vor den Wahlkabinen gebildet hat, dürften grundsätzlich auch alle Wahlberechtigten wählen, die vor 18 Uhr – also dem Ende der Wahlzeit – angekommen sind und sich im Wahlraum befinden. Bei Platzmangel dürfen sie hierfür auch vor dem Wahlraum in der Schlange stehen. Wo genau der Wahlraum endet, ist aber von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich.

Relevant wurde diese Frage zuletzt bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin, die parallel zur Bundestagswahl und zum Berlin-Marathon durchgeführt wurde. Aufgrund von Fehlern in mehreren Behörden kam es zu einem Wahlchaos und stundenlangen Schlangen in Berlin, die Wahlzeit musste daher verlängert werden.

Üblicherweise stellen sich Wahlhelfer ab 18 Uhr ans Ende der Schlange und weisen später Ankommende zurück. Alle anderen können noch ein Kreuz setzen. Erst danach wird das Wahlbüro geschlossen, und die Auszählung der Stimmen kann beginnen.

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Dieser Artikel wurde zuerst am 10. Mai um 18:57 Uhr veröffentlicht.

bme
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