Digitalisierungsgesetz: Spahn will digitalen Pflege-Anwendungen zum Durchbruch verhelfen
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium will mit einem neuen Gesetz digitale Pflege-Awendungen (DiPa) in die Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung bringen. Das geht aus dem Entwurf zum „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“ hervor, der Handelsblatt Inside vorliegt und am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Die Anwendungen können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu verbessern. Als Beispiel nennt das von Jens Spahn (CDU) geführte Ministerium die Sturzprävention, Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder die Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen. Mit dem neuen Gesetz sollen die 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland diese Anwendung nun erstattet bekommen.
Den Preis für eine Anwendung sollen Hersteller und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in den ersten drei Monaten nach der Zulassung verhandeln. Können sie sich nicht einigen, soll – ähnlich wie beim DiGa-Verfahren – eine Schiedsstelle vermitteln. Der Höchstpreis soll bei 50 Euro pro Monat für die digitale Anwendung und die pflegerische Unterstützung liegen.