Elektronische Gesundheitskarte: Krankenkassen unter Druck bei PIN-Versand
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Versicherte zunehmend mit PIN zu ihren elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ausstatten.
Foto: imago images/Martin Bäuml FotodesignBerlin. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zunehmend Forderung ausgesetzt, ihren Versicherten neben den neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) mit kontaktloser Schnittstelle auch die zugehörige PIN zu senden. Eine PIN, die an die eGK gebunden ist, würde es Versicherten ermöglichen, Anwendungen des Gesundheitsdatennetzwerks Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen – darunter die elektronische Patientenakte (ePA) und die E-Rezept-App. Bisher haben aber weniger als ein Prozent aller Versicherten eine solche PIN.
Das geplante Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht vor, dass der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband, die Anzahl der durch die Krankenkassen ausgegebenen PIN ab dem 1. Januar 2023 halbjährlich an das Bundesgesundheitsministerium melden muss. Im Gesetzentwurf heißt es, dass Versicherte bislang „die elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle nicht uneingeschränkt für den Zugriff auf Daten zahlreicher Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen können.“ Grund hierfür sei, dass die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet sind, die mit der Karte verknüpfte PIN zuzusenden.
GKV gegen Meldepflicht
Der GKV-Spitzenverband spricht sich auf Anfrage von Handelsblatt Inside gegen die Meldung der PIN-Versandzahlen aus. „Die bestehenden Probleme lassen sich über eine Berichtspflicht nicht lösen“, schreibt der GKV-Spitzenverband. „Sinnvoller und effektiver wäre eine Verpflichtung der Leistungserbringenden, die ePA und weitere Anwendungen der TI tatsächlich zu nutzen.“ Bei Versicherten würde dadurch auch der Wunsch aufkommen, die Möglichkeiten der eGK mit kontaktloser Schnittstelle und PIN anzuwenden.