Krankenhauszukunftsgesetz: Kliniken beantragen 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung
Im Jahr 2025 sollen Ärzte und Pfleger ihre Patienteninformationen auf digitalem Weg speichern.
Foto: ImagoMit dem KHZG stellt der Bund für elf verschiedene Förderbereiche insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro übernehmen die Bundesländer. Bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres konnten Förderanträge gestellt werden. Die BAS-Daten von 2022 zeigen: Kliniken haben beinahe die Gesamtsumme beantragt, ausgezahlt wurde bislang allerdings nur sehr wenig Geld.
Andreas Tyzak, kaufmännischer Direktor des Klinikums Gütersloh, ärgert sich darüber, dass das Geld noch nicht auf dem Konto ist. „Im Mai letzten Jahres haben wir den Antrag abgegeben, Geld haben wir bislang noch keines erhalten.“ Knapp drei Millionen Euro hat Tyzak für sein 410-Betten-Haus beantragt.
Er ist bereits seit Beginn des vergangenen Jahres mit seinem KIS-Anbieter wegen „einer Ausbaustrategie“ in Kontakt und hat weitere Digitalvorhaben ausgeschrieben. „Wenn wir erst loslegen würden, wenn das Geld da ist, könnten wir die vorgegebene Umsetzungsfrist nicht einhalten“, sagt er. Tyzak handelt legitim, wenn er bereits vor Geldeingang Aufträge vergibt. Das KHZG erlaubt Krankenhausbetreibern, ab dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben zu beginnen. Das Geld können sie sich nachträglich über die KHZG-Förderung holen.