Telemedizin: Urteil gegen Teleclinic – Berufung angekündigt
München. Seit 2022 läuft ein Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KV Bayern) und dem Münchener Telemedizin-Unternehmen Teleclinic. Im April verkündete das Sozialgericht München ein Urteil, das nun den Parteien zugegangen ist.
Aus dem Urteil, das dem Handelsblatt vorliegt, gehen mehrere Punkte hervor. Unter anderem: Die Teleclinic muss es Patientinnen und Patienten ermöglichen, selbst aus den online verfügbaren Ärztinnen und Ärzten auszuwählen, anstatt in einem virtuellen Wartezimmer darauf zu warten, dass ein Arzt sie auswählt. Außerdem darf die Teleclinic keine zentrale digitale Patientenakte führen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Teleclinic-Geschäftsführer Benedikt Luber kündigte an: „Wir werden in Berufung gehen.“
Für den Standort Bayern hatte die Teleclinic einzelne Punkte bereits vor Jahren angepasst. In dem langjährigen Verfahren wurde das Unternehmen dazu bereits durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet; das nun vorliegende Urteil des Sozialgerichts bestätigt diese Entscheidung. Insgesamt umfasst das Urteil 17 Punkte.
In den Bundesländern außerhalb Bayerns würde sich nichts ändern, sagte Luber dem Handelsblatt: „Aufgrund der aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung muss unser bundesweites Angebot nicht angepasst werden.“