Ulrich Kelber: „Wer mir persönliche Motive unterstellt, hat wohl keine guten Argumente“
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit betont Ulrich Kelber die Wichtigkeit von Kontrollen der Kassen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpaDüsseldorf. Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt die Krankenkassen in einem Brief vor unsicheren Anmeldeverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA). Er empfiehlt, statt biometrischer Sensoren die Gesundheitskarte oder den Personalausweis zu verwenden.
Um einen Missbrauch der Patientendaten durch die Kassen zu verhindern, müssten klare Regeln eingehalten werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Denn neu ist, dass die Kassen nicht mehr nur die Abrechnungsdaten, sondern auch die Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten nutzen dürfen. Nach dem Digitalgesetz dürfen sie ihnen damit Hinweise auf Gesundheitsrisiken geben.
Kelber fordert außerdem, die Daten in der ePA besser zu strukturieren. Zudem müsse sie stark beworben werden. Denn mit dem Opt-out-Verfahren würde ihnen die ePA nun aufgezwungen – obwohl sie sie eventuell nicht wollten. Jetzt müsse Vertrauen aufgebaut werden. Um seine Nachfolge macht er sich keine Sorgen. Am 6. Juli wird Kelber nach vier Jahren als Bundesdatenschutzbeauftragter ausscheiden.
Herr Kelber, wovor haben Sie die Krankenkassen in Ihrem Brief gewarnt?
Ulrich Kelber: Ich habe die Krankenkassen gewarnt, dass sie bei der Authentifizierung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte unbedingt die europäischen Datenschutzbestimmungen einhalten müssen. Konkret geht es darum, wie sich Personen digital ausweisen können, um ihre elektronische Patientenakte zu nutzen.