Kanzlei Buse Heberer Fromm Untreue-Vorwurf: Top-Jurist Hartmut Fromm muss sich vor Gericht verantworten

Bei großen Namen der deutschen Wirtschaft ging und geht der Anwalt ein und aus, in der Berliner High Society ist er schon lange eine feste Größe.
Düsseldorf Der bekannte Berliner Jurist Hartmut Fromm muss bald wegen mutmaßlicher Untreue zulasten des Milliardärs Erich Marx auf der Anklagebank Platz nehmen. Dies hat laut Informationen des Handelsblatts das Landgericht Berlin entschieden.
Fromm, dem etwa der verstorbene Bertelsmann-Chef Reinhard Mohn und Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vertrauten und der auch zur Industriellenfamilie Swarowski über enge Drähte verfügt, wird sich dabei nicht allein verantworten müssen.
Mit angeklagt sind auch ein Kanzleikollege aus der Kanzlei Buse Heberer Fromm und die Ex-Lebensgefährtin von Marx. Der auf 20 Verhandlungstage angesetzte Prozess vor der 36. Großen Strafkammer soll Ende Oktober beginnen, im Februar 2022 könnte das Urteil fallen.
Das angeklagte Trio soll, so der Vorwurf der Staatsanwälte, Aktien im Wert von über 38 Millionen Euro verkauft, übertragen sowie auf einen Kaufpreis verzichtet haben und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt haben. Konkret geht es um Anteile an der polnischen Immobilienfirma Womak. Diese lagen in der Marx GmbH, die wiederum Teil einer Vermögensgesellschaft des Milliardärs war, die von Fromm und W., der Lebensgefährtin von Marx, kontrolliert wurden.
Im Dezember 2018 wurde der Womak-Aktienbestand für 23,4 Millionen Euro an eine Firma verkauft, deren alleinige Gesellschafterin W. war. Auf die Zahlung des Kaufpreises soll die Marx GmbH dann verzichtet haben. Der hochbetagte und vor einem Jahr verstorbene Marx wurde darüber laut Anklage seinerzeit nicht informiert.
Haftbefehle aufgehoben – Verurteilung aber immer noch wahrscheinlich
Fromm, sein Kollege und W. wurden im Sommer 2020 kurzzeitig in Untersuchungshaft genommen, die Haftbefehle aber gegen Kaution außer Vollzug gesetzt. Alle drei Angeklagten weisen die Vorwürfe von sich.
Mit dem Zulassen der Anklage durch das Landgericht wurden die Haftbefehle nun aufgehoben. Die Richter sehen keinen dringenden Tatverdacht mehr, sondern nur noch einen hinreichenden. Neue und teils entlastende Umstände seien hinzugekommen.
Praktisch bedeutet dies eine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit als bei dringendem Tatverdacht. Andererseits: In der Gesamtwürdigung bleibe immer noch ein hinreichender Tatverdacht, stellten die Richter fest. Damit geht die Kammer davon aus, dass es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommt – ansonsten hätte sie die Anklage nicht zulassen dürfen.
Die Verteidiger Fromms geben sich auf Nachfrage dennoch optimistisch. Die Aufhebung des Haftbefehls und die vorläufige Würdigung zum nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht sprächen für sich.
Im Prozess werde sich die Darstellung der Nachkommen von Marx – „so wie zuletzt auch in einem Zivilverfahren vor dem Kammergericht oder in anderen Ermittlungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich bereits mangels Tatverdachts eingestellt hat – als falsch herausstellen“.
Die Juristen spielen damit auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom Mai 2021 an. Dies kam zu dem Schluss, dass Marx eine Übertragung der Womak-Anteile zu Lebzeiten wünschte, auch wenn es in einem Erbvertrag von 2017 nicht ausdrücklich erwähnt war. Das ergebe sich aus einer eidesstattlichen Versicherung des damaligen Notars.
In der Verhandlung will das Gericht nun weitere Erkenntnisse zur Qualität und Aussagekraft der Beweismittel gewinnen, insbesondere zur Glaubhaftigkeit der Zeugenangaben. So stünden etwa die Angaben des von Fromms Verteidigern als Zeugen benannten Notars in Widerspruch zu einer Erklärung, die Marx später vor einem anderen Notar abgab.
Anmerkung der Redaktion: Das Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin endete am 16.3.2022 mit einem Freispruch für Hartmut Fromm sowie die beiden anderen Angeklagten.
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