Korruptionsverfahren: Schmiergeld von Juwi
Das Korruptionsverfahren um den früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert wird in Teilen neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass der Politiker mit dem Energie-Unternehmen Juwi „korruptive Unrechtsvereinbarungen abgeschlossen“ habe.
Foto: dpaKarlsruhe. Das Korruptionsverfahren um Deutschlands zweitgrößten Windparkbauer Juwi und den früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert wird in Teilen neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe bestätigt, dass der Politiker mit dem Energie-Unternehmen „korruptive Unrechtsvereinbarungen abgeschlossen“ habe.
Der Schuldspruch des Landgerichts Meiningen wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen ist damit ebenso rechtskräftig wie jener wegen Abgeordnetenbestechung in einem anderen Zusammenhang. Die gegen Köckert verhängte Strafe von 15 Monaten auf Bewährung hat der BGH allerdings wegen eines Wertungsfehlers aufgehoben. Über sie muss eine andere Strafkammer des Meininger Landgerichts neu befinden.
Köckert hatte als ehrenamtlicher Beigeordneter und stellvertretender Oberbürgermeister der Stadt Eisenach von Juwi Geld angenommen und bei der Genehmigung eines Windparks nachgeholfen. Der Windparkbauer hatte den Thüringer Ex-Minister 2010 als Berater engagiert, um im Freistaat leichter an Flächen und Genehmigungen für Wind- und Solaranlagen zu gelangen.
Köckerts Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger“.
Das Problem: Köckert war gleichzeitig ehrenamtlicher Beigeordneter und Berater. Unter anderem beeinflusste er zu Juwis Gunsten eine Beschlussvorlage des Eisenacher Stadtrats zur Erweiterung der Windvorranggebiete. Das Landgericht Meiningen hielt das für strafbar – und sah es als erwiesen an, dass sich der Beamte Köckert von Juwi schmieren ließ.
Köckert hielt sich für unschuldig, die Staatsanwaltschaft Erfurt forderte eine höhere Strafe. So landete der Fall beim BGH.
Während das Landgericht Meiningen nur einzelne Rechnungen von insgesamt rund 3000 Euro anführte, hielten die Ankläger Köckerts gesamte Honorarbezüge von Juwi, je nach Ansicht bis zu 80.000 Euro, für einen strafbaren Vorteil.
Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof allerdings nicht gefolgt – im Gegenteil: Der Karlsruher Strafsenat hat die für den zweiten Beratervertrag gegen Köckert verhängte Einzelstrafe aufgehoben.
Nach dem Karlsruher Richterspruch stellt sich nun die Frage, ob sich auch Juwi-Vorstand Matthias Willenbacher in einem Hauptverfahren verantworten muss. Ihn hat die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Landgericht Meiningen ebenfalls angeklagt – wegen Vorteilsgewährung.
Willenbacher sieht den Tatbestand nicht erfüllt. Das Landgericht wollte erst den BGH-Entscheid im Fall Köckert abwarten. Weder der Gerichtssprecher noch der Juwi-Sprecher waren bis zum Mittag für eine Stellungnahme erreichbar.