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Drogeriekönig Erwin MüllerDer Überlebenskünstler

Der Drogerieunternehmer muss doch nicht vor Gericht: Nach drei Jahren schließt die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun die Ermittlungsakten gegen den 84-Jährigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Das Ergebnis kommt überraschend.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 30.11.2016 - 16:41 Uhr Artikel anhören

Er erschien nicht zum ersten Verhandlungstag.

Foto: dpa

Düsseldorf. Die Sache war langwierig. Seit 2013 führte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Erwin Müller, 84, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung als Beschuldigten. Es sah ganz so aus, als käme der Drogeriekönig um eine Anklage nicht herum. Doch nun stellte Staatsanwalt Tobias Handschell das Verfahren ein. Der Anfangsverdacht habe sich nicht bestätigt. Müller sei unschuldig.

Das Ergebnis kam für viele Beobachter überraschend. Müllers Steuerprobleme waren im Rahmen einer Übernahme aufgetaucht. Anfang 2010 wollte er die Parfümerie-Kette Douglas übernehmen. Dabei gab es ein Problem: Das Geld, das Müller benötigte, war nicht ganz sauber. Der Milliardär hatte Schwarzgeld bei der Privatbank Sarasin in der Schweiz gebunkert. Jetzt brauchte er es in Deutschland. Das war gefährlich.

Für die Eigentümer von Douglas, die Familie Kreke, bot diese Schwachstelle von Müller eine Gelegenheit zum Konter. Sie schaltete die deutsche Finanzaufsicht ein. Müller musste handeln. In Absprache mit seiner Bank entschied der Drogeriekönig, sich beim Finanzamt selbst anzuzeigen. In einem internen Vermerk hielt Bank-Vizechef Eric Sarasin fest: „Herr Müller hat sich entschieden, bezüglich seines nicht deklarierten Vermögens bei unserer Bank eine Selbstanzeige bei den deutschen Steuerbehörden zu machen.“

Es ist ungewöhnlich genug, dass ein Bankmanager solch pikante Steuerangelegenheiten eines Premiumkunden aktenkundig macht. Doch der Vermerk von Sarasin enthielt noch ein weitaus brisanteres Detail: „Herr Müller machte keine vollständige, sondern nur eine teilweise Selbstanzeige.“

Schiffbruch mit Cum-Ex-Fonds

Müller wollte sich hierzu in den vergangenen Jahren nie öffentlich äußern. Der Vermerk und viele interne Schriftstücke wurden später im Zuge eines anderen Steuerskandals öffentlich. Sarasin hatte in großem Stil sogenannte Cum-Ex-Fonds verkauft. Fonds, die einzig und allein darauf setzten, den deutschen Steuerzahler zu melken. Cum-Ex steht für den schnellen Handel von Aktien mit („Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Bei diesen Geschäften wurden den Marktteilnehmern insgesamt mehr Kapitalertragsteuern erstattet, als diese abgeführt hatten. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Derzeit beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags mit dem Thema.

Müller steckte 50 Millionen Euro in einen solchen Fonds. Das Investment entpuppte sich als Desaster. Der Fiskus schüttete die Steuern nicht aus, Müller wartete vergeblich auf die Rückzahlung des Geldes. Bis heute liegt er mit seiner Bank im Clinch.
Im Laufe der Jahre, die der Streit dauerte, gelangten immer mehr Details an die Öffentlichkeit. Dass darunter ausgerechnet ein Vermerk von Eric Sarasin über die vermeintlich unvollständige und damit strafrechtlich relevante Selbstanzeige seines Kunden Erwin Müller waren, war für die Bank peinlich, für Müller potenziell dramatisch.

Doch nun ist die Gefahr gebannt. Die Staatsanwaltschaft macht keine Angaben darüber, warum der Hinweis von Sarasin auf das mutmaßlich verdeckt gebliebene Schwarzgeld keine Anklage rechtfertigt. Müller ließ dem Handelsblatt ausrichten, dass er sich nicht äußern wolle.

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