Lars Windhorst: Insolvenzgericht erlässt Haftbefehl gegen Investor
Düsseldorf. Gegen den Investor Lars Windhorst ist Haftbefehl erlassen worden. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen ein Unternehmen, das zu seinem Firmengeflecht zählen soll, Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.
Unter anderem habe Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der Projekt IZ Hannover GmbH hält, keine Auskunft gegeben und Schlüssel nicht herausgegeben. Einem Anhörungstermin am 22. April sei er zudem unentschuldigt ferngeblieben.
Der Projektgesellschaft sollen laut Gericht 83 Prozent des Ihme-Zentrums gehören. Der Wohn- und Bürokomplex im Hannoveraner Stadtteil Linden gilt seit Jahren als sanierungsbedürftig.
Das Gericht erließ den Haftbefehl am 23. Mai. Windhorst hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Am Dienstagnachmittag wurde bekannt, dass das Amtsgericht den Haftbefehl zunächst außer Vollzug gesetzt hat. Der Beschluss liegt dem Handelsblatt vor. Windhorst muss demnach bis zu einem vereinbarten Termin geforderte Auskünfte erteilen und Belege vorlegen. Wann der Termin ist, geht aus dem Beschluss nicht hervor.