Wirtschafts-Staatsanwalt Hans Richter: „Das halte ich für kriminell“
„Vorverurteilungen in der Presse erschweren es auch, Ermittlungen offen zu führen.“
Foto: Bert Bostelmann für HandelsblattHans Richter ist in Redelaune an diesem Abend. Tags zuvor war er zum ersten Mal in Frank Plasbergs Diskussionsrunde „Hart, aber fair“. Eine Sendung, die er nach eigenem Bekunden vorher gar nicht kannte. Seinen Ruf von einst hat der Pensionär noch heute. Hatte er sich doch als ehemaliger Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaft in Stuttgart mit vielen angelegt. Die Liste reicht von Porsche über die LBBW bis hin zu Schlecker. Zum Gespräch mit Daniel Schäfer, dem Leiter des Handelsblatt Finanzressorts in Frankfurt, haben sich gut 80 Club-Mitglieder eingefunden.
Herr Richter, die Reihe der Namen, die Sie über Jahrzehnte bekamen, ist lang und geht vom schärfsten Ermittler Deutschlands bis hin zum Teufelchen aus Stuttgart. Wie gingen Sie damit um?
Wenn, dann hätte es zumindest Mephisto aus Stuttgart heißen müssen. Die Figur als dienstbarer Geist, der um Rat angerufen wird, liegt mir mehr.
Geht es in der Öffentlichkeit um Staatsanwälte, so dominiert der Eindruck, sie hätten etwas Bedrohliches. Warum ist das so?
Die Realität sieht anders aus, da kann ich Sie beruhigen. Die Überlastung bei Staatsanwälten ist mittlerweile zum Dauerzustand geworden. Viele ducken sich weg, weil sie sonst gar nicht mehr die Arbeit bewältigen könnten. Nach Arbeit habe ich mich nicht und drängen sich die Kollegen in allen Bundesländer sicher nicht.
Es stimmt also nicht, dass Staatanwälte zum Generalverdacht neigen?
Dazu haben sie gar keine Zeit. Sie müssen ermitteln, wenn es einen Anfangsverdacht gibt. Dabei ist die Moral in der Bevölkerung auch nicht schlechter geworden. Allerdings ist die Bereitschaft gewachsen, die Staatsanwaltschaft anonym zu informieren. Das hat etwas mit zunehmender Ellbogenmentalität in den Unternehmen, aber auch mit gewachsenem Bewusstsein für Compliance-Regeln in Unternehmen zu tun. Hier steht auch Stuttgart im Fokus, weil die Wirtschaftsstandort besonders stark ist.
Die Rede ist allerdings verstärkt von einer Zwei-Klassen-Täterschaft, in der man die Kleinen hängt, an die Großen aber kaum herankommt.
Das hat viel mit Know-how der Strafverfolgungsbehörden und deren Fähigkeit zur Spezialisierung zu tun. Hier brauchen wir vermehrt Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit einer sehr guten personellen und sachlichen Ausstattung. Oft sind das ja nur kleine Abteilungen in Staatsanwaltschaften. Die Politik muss erkennen, dass es bei deren Arbeit auch im Konsumenten- und um Bürgerschutz geht. In Stuttgart sind wir mit 40 Dezernate in fünf Felder zwar personell sehr gut aufgestellt, aber selbst hier stoßen wir zunehmend an Grenzen.
Trotzdem entsteht in der Öffentlichkeit immer öfter der Eindruck, dass in manchen Fällen die Staatsanwaltschaft auch über das Ziel hinausschießt. Ich erinnere an den Prozess gegen Deutsche Bank-Chef Fitschen mit einer Anklageschrift von rund 600 Seiten.
Staatsanwälte können sich natürlich auch verrennen – das kann aber nicht aus einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch – und schon gar nicht aus dem Umfang einer Anklageschrift geschlossen werden. Strafbar ist jemand nur dann, wenn er ein nicht erlaubtes Risiko mit Schadensfolge eingegangen ist, nicht wenn sich erlaubtes Risiko realisiert hat. Die Staatsanwälte sammeln Beweise und kommen anschließend zu einem wertenden Ergebnis. Dazu gibt es dann die Verteidigungsmöglichkeit vor der Prüfung durch unabhängige Richter. Zentral wichtig ist also, dass wir eine objektiv tätige Institution haben.
Empfinden Sie die Einstellung eines Verfahrens innerlich dennoch als Niederlage?
Ganz im Gegenteil. Da sind wir froh, wenn unsere Ermittlungen belegen, dass hinter einem Verdacht letztlich nichts strafrechtlich Relevantes zu finden war. Das ist aber im Wirtschaftsstrafrecht selten der Fall. Es gibt so gut wie keine Unternehmensinsolvenz, bei der keine Straftaten passieren. Da werden die letzten Monate beispielsweise keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mehr abgeführt und die Antragsfrist nicht eingehalten. Oder die Buchführung hat Lücken. Der innere Kompass eines jeden ist eben viel besser auf die Einhaltung von Verbote als Gebote eingestellt.
Anwalt der Mäßigung.
Foto: Bert Bostelmann für HandelsblattIst es nicht gerade der Gesetzgeber, der in Deutschland unternehmerische Aktivität immer mehr erschwert? Und Schlecker dafür ein Beispiel?
Eine Gesellschaft ist stets auf gegenseitiges Vertrauen angewiesen – und dass ein Regelverstoß geahndet wird. Ein Kreditgeber kann jeder sein, auch ein Lieferant und auch die Arbeitnehmer – nicht nur Banken. Für Herrn Schlecker gilt – wie für jedermann –, dass respektiert werden muss, dass er so lange unschuldig ist, bis er verurteilt worden ist. Das Insolvenzrecht ist das älteste Strafrecht überhaupt. Ganz früher war die für Rechtsfolge für Nichtzahlung der Schulden die Versklavung. Ein Strafrecht muss aber zwischen einem redlichen und einem unredlichen Schuldner unterscheiden. Schon das Wiener Stadtrechtsbuch 1340 hat nicht nur denjenigen als unredlich mit Strafe belegt, der sich dem Zugriff seiner Gläubiger durch Flucht entzogen, sondern auch den Schuldner, der seine Bücher nicht ordnungsgemäß geführt hat. Anschließend ist das Strafrecht bis heute zum Schutz des redlichen Schuldners immer weiter verfeinert worden. Wir verlieren jedoch unsere Grundlage der Rechtsakzeptanz, wenn wir die Einhaltung der vom Strafgesetzgeber gezogenen Grenzen nicht durchsetzen.
Kommen im Fall Schlecker Schlagzeilen wir „Familie Raffzahn“ nicht einer Vorverurteilung gleich?
Sicher – und das ist ganz fürchterlich. Vorverurteilungen in der Presse erschweren es auch, Ermittlungen offen zu führen. Solche Schlagzeilen greifen stets ganz schlimm in die soziale Welt der ganzen Familie ein. Die verliert nicht nur ihren früheren Glanz, sondern häufig ihr gesamtes soziales Umfeld. Ich habe da ganz schlimme Geschichten erlebt. Das kann bis in die Schulklassen der Kinder führen, wo es zu sozialer Ausgrenzung kommen kann. Ich halte es für kriminell, wenn über die Unschuldsvermutung hinweg gegangen wird. Das muss vor allem auch die Presse berücksichtigen.
Aber sind die Manager, also die da oben, wie sie oft genannt werden, nicht generell gieriger geworden?
Jedenfalls sind die Anreize, Risiken einzugehen und die Grenzen des zulässigen zu testen, größer geworden. Vor allem, um damit kurzfristige Erträge zu generieren.
Brauchen wir deshalb mehr Gesetze?
Ganz im Gegenteil, wir haben schon viel zu viele.
Wie sollte dann mit Whistleblowern umgegangen werden? Diese helfen doch bei den Ermittlungen.
Sie bringen aber auch ganz andere Problematiken. Zum Beispiel die Frage, ob es einen Lohn für eine anonyme Anzeige geben sollte. Gewöhnlich können wir bei einer Anzeige nachfragen, um den relevanten Verdacht zu bestimmen. Eine anonyme Anzeige müssen wir dagegen so nehmen, wie sie uns vorliegt.
Da wir hier in Frankfurt sind, kommen wir natürlich nicht ohne eine Frage zu den Banken aus. Warum gab es ausgerechnet dort in den vergangenen Jahren so viele Rechtsverstöße?
Hier war der Anreiz für Risikogeschäfte besonders hoch. Die ganz großen Übertreibungen sahen wir deshalb gerade hier. Manager hatten dort zum Beispiel geglaubt, die Verantwortung zu Feststellung der Risikogrenzen an die Ratingagenturen auslagern zu können, wobei sie selbst Wirkung, Gestaltung und Konsequenzen ihrer Produkte gar nicht abschätzen konnten. Als Staatsanwalt bin ich der Auffassung, dass dies so nicht möglich sein sollte. Es muss sichergestellt sein, dass die Verantwortlichen selbst kompetent sind und sie diejenigen, deren Expertise sie hierfür einholen, auch vollständig informieren und deren Ergebnisse selbst prüfen. Fehlt es hieran, darf sich niemand auf fremde Kompetenz berufen.
Gab es hier auch einen Lernprozess?
Anfangs war es so, dass sich Richter und auch Staatsanwälte an ihre eigene irrtümliche Annahme der Werthaltigkeit dieser von den Banken gehandelten Papiere erinnerten und dies den „Fachleuten“ zugutehielten. Dann kam aber ein Bewusstseinswandel. Heute kann sich kein Manager mehr darauf verlassen, dass Richter in solchen Fällen Milde walten lassen.
In wenigen Tagen beginnt der Prozess gegen die beiden ehemaligen Hauptverantwortlichen bei der Pleitebank Hypo Real Estate. Seit der Anklageerhebung sind neun Jahre vergangen. Warum dauert das so lange?
Hier sprechen Sie ein ganz zentrales Problem an. Insgesamt dauert es so lange, weil wir zu wenige Spezialisten und Fachkompetenz für die rasche Bearbeitung haben. Vor allem externe Fachleute, wie zum Beispiel Hochschullehrer, arbeiten oft äußerst ungern für die Staatsanwaltschaft. Dafür aber sehr gerne für die Verteidigung. Das liegt nicht nur an der besseren Bezahlung. Manche fürchten auch um ihren Ruf in den betroffenen Wirtschaftszweigen, wenn sie für die Strafverfolgung arbeiten. Hinzu kommen die zu bearbeitenden riesigen Datenmengen. Früher umfasste ein großer Fall 150 Aktenordner, heute sind das schnell sieben bis acht Terabyte. Das kann man in Seiten und Ordner nicht mehr ausdrücken.
Das heißt aber auch, dass die Angeklagten lange Jahre mit der Ungewissheit leben müssen.
Ganz genau. Kommt es zu solchen Prozessen, dann werden anschließend häufig die Urteile in der Öffentlichkeit als milde empfunden. Wenn aber jemand jahrelang unter der Last einer möglichen Verurteilung steht, dann muss er deswegen auch milder bestraft werden.
Herr Richter, wir danken für das Gespräch.