Bayer: Rückschlag im Glyphosat-Streit – Milliardenstrafe droht
Berlin. Bayer hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen um eine Eindämmung der Schadensersatzklagen in Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat erlitten.
Eine Jury im US-Bundesstaat Georgia verurteilte den Agrar- und Pharmakonzern dazu, etwa 2,1 Milliarden US-Dollar (1,9 Milliarden Euro) an einen Kläger zu zahlen, der angab, durch die Verwendung des Mittels „Roundup“ an Krebs erkrankt zu sein. Das teilten die Anwaltskanzleien des Klägers am späten Freitagabend (Ortszeit) mit. Bayer kündigte am Samstag Berufung an. Glyphosat ist der Wirkstoff des „Roundup“-Mittels.
Bei der von der Jury angeordneten Zahlung handelt es sich um eine der höchsten Summen, die in „Roundup“-Prozessen festgelegt wurden. Dabei misst Bayer-Chef Bill Anderson der Bewältigung der Klagewelle hohe Priorität bei. Bis 2026 will er merkliche Fortschritte erzielen und verbringt inzwischen viel Zeit in Washington und anderen US-Regionen, um persönlich Lobbyarbeit zu betreiben.
Glyphosat-Streit: Bayer hat bisher etwa zehn Milliarden US-Dollar gezahlt
Bayer ist einer der weltweit größten Produzenten von Saatgut und Pestiziden. Der Glyphosat-Einsatz sorgt dafür, Ernten auf hohem Niveau zu halten. Die Leverkusener haben sich den Rechtsstreit mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 eingefangen.
Der Dax-Konzern hat bislang etwa zehn Milliarden US-Dollar (9,2 Milliarden Euro) für die juristischen Auseinandersetzungen rund um das Herbizid mit dem Wirkstoff Glyphosat gezahlt. Über 60.000 Fälle sind noch anhängig, für die der Konzern 5,9 Milliarden US-Dollar (5,4 Milliarden Euro) an Rückstellungen gebildet hat.
Bayer wies am Samstag den Urteilsspruch zurück. Er stehe im Widerspruch zum Großteil wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auch Aufsichtsbehörden weltweit teilten diese Sichtweise. „Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den überhöhten und verfassungswidrigen Schadensersatz zu reduzieren“, heißt es in der Stellungnahme des Konzerns.
Und weiter: „In den Fällen, in denen ein endgültiges Urteil ergangen ist, konnte der Schadenersatz im Vergleich zu den ursprünglichen Geschworenenurteilen um insgesamt 90 Prozent reduziert werden.“
Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Jedoch bewertete die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“.
Die Klägeranwälte werfen Monsanto vor, auf dem Produktlabel des Glyphosat-Mittels „Roundup“ nicht auf mögliche Krebsgefahren hingewiesen zu haben. Sie unterstellen dem Unternehmen dabei arglistiges Verhalten. Allerdings verbietet die US-Regulierungsbehörde EPA bis heute eine solche Labelwarnung, weil sie das Pflanzenschutzmittel als sicher einstuft.
An diese Verordnung aus Washington müssen sich viele US-Bundesstaaten mit ihren eigenen Gesetzen aber nicht halten. In Gerichtsprozessen in den Bundesstaaten ist die EPA-Verordnung deswegen nicht zwingend. In Georgia wird das allerdings künftig anders sein: Eine Gesetzesänderung erwirkt, dass das Votum der US-Umweltbehörde bindend ist.