Porsche Stuttgarter Dieselrichter legt Abgas-Klage dem EuGH vor

Der EuGH könnte die Beweislast bei den Dieselverfahren umkehren.
Stuttgart, Düsseldorf Raum 238 im Landgericht Stuttgart ist kaum so groß wie ein Klassenzimmer. Nur der Richter, ein Anwalt, der Kläger und zwei Beobachter sind anwesend. Doch die überschaubare Veranstaltung kann noch große Wirkung haben.
Der Besitzer eines Porsche Cayenne Diesel Tiptronic hatte das Auto 2012 für gut 71.000 Euro erworben. Am Landgericht Stuttgart klagt er nun gegen den Sportwagenbauer. Er fühlt sich betrogen, weil der V6-Dieselmotor seines Autos so präpariert wurde, dass er zwar auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhielt, nicht aber auf der Straße. In vielen tausend Verfahren vor allem gegen den Volkswagen-Konzern müssen sich Gerichte mit diesen Klagen befassen.
Doch das aktuelle Verfahren in Stuttgart sticht heraus. Der Grund: Der Fall liegt auf dem Schreibtisch von Fabian Richter Reuschle. Der Richter mit dem besonderen Nachnamen hat sich einen Ruf als Schreck der Autoindustrie erworben.
Das aktuelle Porsche-Verfahren unterstreicht seine kritische Haltung. Der Einzelrichter der 3. Zivilkammer entschied jetzt , dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung, unter anderem zur Auslegung des Begriffs „Abschalteinrichtung“ und zu Fragen der Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien vorzulegen. Die Vorlagen sind seit Freitagvormittag beim EuGH.
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Erbitterter Streit bei Diesel-Verfahren
Reuschle hatte sowohl mit Verbraucherklagen gegen verschiedene Hersteller zu tun, als auch mit Klagen von Aktionären der Volkswagen AG sowie der Holding Porsche SE. An Richter Reuschles Bewertungen lässt sich nicht viel deuteln. Aus seiner Sicht sind die Diesel-Kläger prinzipiell im Recht und die Autokonzerne schadensersatzpflichtig.
Der Widerstand gegen Richter Reuschle seitens der Unternehmen ist groß. Bereits mehrfach haben sie mit ihren Juristen versucht, den missliebigen Richter loszuwerden – in aller Regel mit Erfolg. Ihr wesentliches Argument: Richter Reuschles Ehefrau ist selbst vom Dieselskandal betroffen. Tatsächlich fährt die Gattin des Richters ein manipuliertes Auto aus dem Volkswagen-Konzern. Sie fühlt sich wie hunderttausende andere VW-Kunden betrogen klagt selbst auf Schadensersatz.
In verschiedenen Fällen gelang es den Unternehmen, Reuschle wegen Befangenheit aus den Verfahren abzuziehen. So wurden Anlegerklagen gegen die VW-Holding Porsche SE und die Volkswagen AG an andere Richter übergeben. Reuschle hatte die Darstellung des Konzerns in einem Geschäftsbericht vorläufig als „arglistige Täuschung“ bezeichnet und ihr den Charakter einer „sittenwidrigen Schädigung“ zugeschrieben. Einer Aktionärsgruppe der Porsche SE sprach er im Oktober 2018 die Summe von 47 Millionen Euro Schadensersatz zu. Doch letztlich musste Reuschle seine VW-Fälle abgeben.
Ähnliches widerfuhr dem Richter in Sachen Daimler. Ende 2019 schrieben die Advokaten der Stuttgarter Autobauers, es bestehe die „Besorgnis der Befangenheit“. Reuschle überschreite seine richterlichen Kompetenzen – und zwar deutlich. Kurz zuvor hatte Reuschle verkündet, 22 Dieselklagen von Daimler-Kunden zu bündeln und sie dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. In einem ausführlichen Statement erklärte Reuschle, warum er die Klagen gegen Daimler für aussichtsreich hält und dass der Autohersteller aus seiner Sicht grundsätzlich Schadensersatz leisten muss.
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