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Unkrautvernichter DicambaProzessniederlagen in den USA: Investoren fürchten neue Belastungen für Bayer

Das 265 Millionen Dollar-Urteil gegen den Konzern und BASF bringt neue Risiken. Auch im Pharmageschäft startet in den USA bald eine Verfahrenswelle.Bert Fröndhoff 17.02.2020 - 13:59 Uhr

Das Mittel Dicamba gilt als flüchtig, das heißt es kann vom Wind schnell auf andere Felder getragen werden, auf denen keine resistenten Pflanzen stehen.

Foto: imago images/ZUMA Press

Düsseldorf. Wie sehr der Börsenkurs von Bayer von Rechtsrisiken rund um den Monsanto-Kauf bestimmt wird, zeigte sich wieder einmal am Montag: Am Mittag war die Aktie Tagesverlierer im Dax und notierte um 2,5 Prozent schwächer bei 75 Euro. Bei den Investoren ist die Furcht zurück, dass Bayer nach einem am Wochenende verlorenen Prozess in den USA weitere Belastungen drohen, die mit dem Glyphosat-Fällen nichts zu tun haben.

Bayer und Konkurrent BASF wurden von einer Gerichtsjury im US-Bundesstaat Missouri zu einer Schadenersatzzahlung von 265 Millionen Dollar verurteilt. Sie gab dem Kläger Recht, der den Unkrautvernichter Dicamba für die Zerstörung seiner Pfirsich-Ernte verantwortlich macht. Das Mittel wird von beiden deutschen Firmen hergestellt. 170 weitere Klagen mit den gleichen Vorwürfen sind in den USA anhängig.

Investoren fürchten, dass der Dicamba-Rechtsfall nach diesem Urteil rasant wächst und auf Bayer neue Forderungen in Milliardenhöhe zukommen. Schon bei der derzeit laufenden außergerichtlichen Beilegung der Glyphosat-Klagen steht eine Summe von zehn Milliarden Dollar im Raum.

Dicamba wäre die zweite große rechtliche Auseinandersetzung für Bayer aktuell in den USA. Die dritte steht bevor. Im März sollen die ersten Prozesse gegen ein Verhütungsprodukt von Bayer starten – dort sind Zehntausende Klagen anhängig.

Strafe wird wohl gesenkt

Bei den nun angelaufenen Dicamba-Verfahren sind Analysten aber zuversichtlich, dass es für Bayer zu keiner großen Belastung kommt. Zum einen, weil die Zahl der Betroffenen übersichtlich ist, zum anderen, weil das Urteil in der Form wohl keinen Bestand haben wird. „Der zu erwartende Schaden wird deutlich geringer als bei Glyphosat“, erwartet Markus Mayer von der Baader Bank.

Das rechtliche Risiko durch die Monsanto-Übernahme sei aber weiter gestiegen, ergänzte Mayer. Bayer hat Dicamba im Zuge des 63 Milliarden Dollar schweren Kaufs des US-Agrochemiekonzerns erworben.

Gegen das glyphosathaltige Monsanto-Mittels Roundup liegen mehr als 42.000 Klagen von Amerikanern vor, die den Unkrautvernichter für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Bayer hat alle bisherigen drei Roundup-Verfahren verloren und prüft nun eine außergerichtliche Beilegung.

Bei Dicamba geht es nicht um mögliche gesundheitliche Risiken des Produkts, sondern die Wirkung auf den Feldern. So wie Glyphosat auch wird der Unkrautvernichter in der US-Landwirtschaft zusammen mit genveränderten Nutzpflanzen eingesetzt, die resistent gegen das Mittel sind. Weit verbreitet ist Dicamba etwa im Sojabohnen-Anbau und auf Baumwollplantagen.

Das auf einem alten BASF-Wirkstoff basierende Mittel gilt als flüchtig, das heißt es kann vom Wind schnell auf andere Felder getragen werden, auf denen keine resistenten Pflanzen stehen. Die Ernte dort würde dann zerstört. Genau das wirft der Kläger im ersten Dicamba-Verfahren den Herstellern vor: Das Verwehen des Wirkstoffs hätte 30.000 seine Pfirsichbäume vernichtet.

Bayer und BASF wollen Rechtsmittel einlegen

Die Laien-Jury in Missouri folgte der Argumentation seiner Anwälte und nahm Bayer und BASF in die Verantwortung für die Produkthaftung. Sie blieb mit einem reinen Schadenersatz von 15 Millionen Dollar zwar unter den Forderungen des Klägers. Allerdings hält es die Jury für begründet, dass die Firmen die Risiken beim Dicamba-Einsatz gekannt und in Kauf genommen haben.

Das erklärt die hohe Urteilssumme: 250 Millionen Dollar entfallen allein auf einen Strafschadenzuschlag, so gennante punitive damages. Sie werden von den Jurys verhängt, wenn aus ihrer Sicht beim beklagten Unternehmen arglistiges Verhalten erkennbar ist. Punitive damages haben schon bei den Glyphosat- Verfahren die Schadenersatzzahlungen in die Höhe getrieben – in einem Fall sogar auf zwei Milliarden Dollar.

Bayer und BASF haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Die Hersteller machen für das Problem der Dicamba-Verwehung fehlerhaftes Verhalten der Farmer beim Auftragen des Mittel auf den Feldern verantwortlich.

Analyst Gunther Zechmann von Bernstein Research räumt Bayer und BASF gute Chancen in der Berufung ein. „Wir gehen davon aus, dass dieser Fall nicht die Dimension von Glyphosat erreichen wird“, sagte er dem Handelsblatt. Es sei wahrscheinlich, dass das Urteil entweder aufgehoben oder signifikant reduziert werde.

Im nächsten Prozess-Schritt wird der zuständige Richter die Entscheidung der Laien-Jury überprüfen. Er kann sie auch komplett aufheben, etwa, wenn die Beweise aus seiner Sicht nicht ausreichen. Sicher ist, dass es nicht bei 250 Millionen Dollar Schadenersatz bleiben wird. Denn dies entspricht nicht den in der US-Justiz geltenden Regeln.

Je nach Jurisdiktion darf der Strafschaden nur ein fünf- bis siebenfaches der zugesprochenen Schadenersatzsumme betragen. Im Dicamba-Fall wäre es also maximal 75 Millionen Dollar.

Auch das wäre noch viel für Bayer und BASF. Die Firmen setzen darauf, dass das Urteil ganz aufgehoben wird. Bayer ist Ähnliches schon oft gelungen, etwa nach Jury-Verurteilungen in Prozessen um das Medikament Xarelto.

Der Konzern hat aber auch böse Überraschungen erlebt: Nach dem ersten Glyphosat-Urteil in Spätsommer 2018 hatte die Richterin zunächst anklingen lassen, für die Leverkusener zu entscheiden. Am Ende der Prüfung aber hielt sie die Jury-Entscheidung aufrecht und senkte nur die Schadenersatz-Summe.

Dicamba wird in der US-Landwirtschaft als Alternative bei der Unkrautbekämpfung eingesetzt. Grund sind die zunehmenden Resistenzen von Pflanzen gegen das marktführende Glyphosat. Die US-Umweltbehörde EPA hatte das Mittel 2018 erneut zugelassen – allerdings nur bis Ende 2020 und unter Auflagen.

So dürfen nur noch geschulte Fachkräfte das Mittel auftragen, an den Feldrändern müssen die Farmer zudem bestimmte Abstände einhalten. Dicamba ist fürs Geschäft von Bayer und BASF wichtig, das sie auch darauf abgestimmtes Saatgut verkaufen.

Auch bei den Klagen gegen Dicamba könnte am Ende ein außergerichtlicher Vergleich stehen – selbst wenn sich Bayer und BASF in der Revision durchsetzen. Denn die allermeisten Produkthaftungsfälle in den USA enden mit einer solchen Einigung, allein schon, weil die Ausfechtung weiterer Hunderter oder wie im Glyphosat-Fall Tausender Verfahren viel zu teuer und belastend wäre.

32.000 Essure-Klagen

Im Pharmageschäft, wo praktisch ständig in den USA Klagen vorliegen, beschreitet Bayer nach einer gewissen Zahl und Dauer von Prozessen regelmäßig diesen Weg. Dazu könnte es auch beim nächsten großen Rechtsfall für die Leverkusener kommen: den Verfahren um Essure, ein Medizinprodukt, das eine permanente Verhütung sichern soll.

Rund um das Mittel hat sich eine Klagewelle aufgebaut: Stand Oktober 2019 liegen Bayer Klagen von 32.000 Anwenderinnen in den USA vor. Sie machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure geltend, etwa Blutungen, Gewichtszunahme, Depression oder ungewollte Schwangerschaft. Die US-Gesundheitsbehörde FDA hatte die Verwendung des Mittels nach Aufkommen der Beschwerden stark eingeschränkt. Bayer hat den Verkauf des Mittels in den USA schließlich eingestellt, weil es kaum noch Geschäft brachte.

Im März könnten die ersten Essure-Prozesse in den USA starten - voraussichtlich in Kalifornien, wo Laienjurys stets sehr klägerfreundlich urteilen. Das hat Bayer schon bei Glyphosat zu spüren bekommen.

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