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Vectoring-Entscheid der EU Telekom-Konkurrenten kündigen Klagen an

Die Deutsche Telekom darf die umstrittene Vectoring-Technologie in einigen Gegenden Deutschlands wohl exklusiv anbieten. Wettbewerber kündigen jetzt schon Klagen dagegen an. Und es droht weiterer Streit.
20.07.2016 - 15:40 Uhr
Der Streit um den Ausbau mit der Technologie ist noch nicht ausgestanden. Quelle: dpa
Vectoring

Der Streit um den Ausbau mit der Technologie ist noch nicht ausgestanden.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Lange war um die Entscheidung gerungen worden. Doch nun steht fest, dass die Deutsche Telekom aller Wahrscheinlichkeit nach in diversen Gebieten Deutschlands eine umstrittene Technologie einsetzen darf – und das ganz alleine. Die Bundesnetzagentur hat einen entsprechendem Antrag der Bonner mit einigen Änderungen genehmigt und zur Abstimmung nach Brüssel geschickt. Nach einigem Zögern hat nun auch die EU-Kommission den Antrag abgenickt, wenn auch begleitet mit der Forderung, einzelne Punkte genauer zu spezifizieren.

Für Patrick Helmes, Leiter der Kommunikation beim Telekomanbieter Net Cologne, ist der nächste Schritt nun klar: „Brüssel war sehr bemüht, den Rest klären jetzt die Gerichte“, sagt er dem Handelsblatt. Sollte die Telekom, so wie es jetzt aussieht, ihren Willen bekommen, wird das Unternehmen gegen die Entscheidung der Behörde klagen.

Für ihn ist es unverständlich, warum diverse Argumente nicht mit in die Diskussion über den Antrag eingeflossen sind. Auch der Chef des norddeutschen Anbieters EWE, Matthias Brückmann, erklärte: „Das ist ein schwarzer Tag für den Breitbandausbau. Sollte es bei den nur geringfügigen Veränderungen bleiben, werden wir alle Rechtsmittel ausschöpfen.“

Die Telekom hatte vor eineinhalb Jahren bei der Bundesnetzagentur beantragt, im Bereich um Hauptverteiler exklusiv die Vectoring-Technologie einsetzen zu dürfen. Damit können Kunden schnelleres Internet über alte Kupferkabel nutzen. Aus physikalischen Gründen kann dies aber immer nur ein Unternehmen pro Verteiler sein – und das wollte die Telekom sein.

EWE hatte jedoch im Rahmen der Diskussion um den Antrag argumentiert, man habe angeboten, mehr als 90 Prozent aller Haushalte in den sogenannten Nahbereichen um die Hauptverteiler in ihrem Einsatzgebiet mit schnellerem Internet zu versorgen. Damit sei das EWE-Angebot um über 15 Prozent höher als das Angebot der Telekom, so das Unternehmen, wovon 150.000 Menschen profitiert hätten. Ähnlich hatten auch Wettbewerber in anderen Regionen Deutschlands erklärt, sie würden die Bereiche ebenfalls ausbauen.

Fraglich ist jedoch, welche Wirkung eine Klage der Wettbewerber hat. „Es ist selbstverständlich möglich, gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu klagen“, sagte ein Behördensprecher. Aber: „Klagen gegen Regulierungsverfügungen haben keine aufschiebende Wirkung.‎“ Die Bundesnetzagentur begrüßt die Stellungnahme der Kommission: „Damit ist ein wesentlicher Schritt für den Einsatz von Vectoring auch im Nahbereich getan, um den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Wir werden uns mit den Anmerkungen der Kommission in der endgültigen Entscheidung auseinandersetzen.“

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