Streik im Nahverkehr: Was fährt – und was nicht
Düsseldorf. Seit diesem Freitagmorgen (2. Februar) sind die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in fast allen Bundesländern im Warnstreik. Der Streik der Gewerkschaft Verdi legt den Verkehr der Busse, Straßen- und U-Bahnen deutschlandweit weitgehend still.
Am Donnerstag waren bereits die Luftsicherheitskräfte an elf deutschen Flughäfen im Warnstreik.
Wie lange dauern die Streiks genau? Welche Regionen sind betroffen? Bekommen Pendler und Schüler ihr Geld für Tickets zurück? Auf welche Alternativen zum ÖPNV können Pendler ausweichen? Ist Zu-Hause-Bleiben eine Option? Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie lange dauert der Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr?
Der Warnstreik im ÖPNV am Freitag soll ganztägig laufen. „In der Regel wird von Betriebsbeginn bis Betriebsende gestreikt - also meist von 3.00 Uhr bis 3.00 Uhr am Samstagmorgen“, sagte Andreas Schackert, Bundesfachgruppenleiter Busse & Bahnen bei Verdi.
Im Saarland streiken die Beschäftigten im ÖPNV bereits ab Donnerstagabend um 20 Uhr. In Berlin sollen die Streiks nur am Freitagmorgen bis 10 Uhr laufen.
In welchen Regionen streikt der ÖPNV?
Zum Streik im ÖPNV sind über 130 kommunale Unternehmen und insgesamt rund 90.000 Beschäftigte aufgerufen. Betroffen ist der Nahverkehr in mehr als 80 Städten und rund 40 Landkreisen. Gestreikt wird in allen Bundesländer außer Bayern.
In wenigen einzelnen Verkehrsbetriebe wie in Aachen oder die Region Mannheim-Heidelberg-Ludwigshafen wird nicht gestreikt, weil es dort Haustarifverträge gibt.
Besonders im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfte sich der Warnstreik stark auswirken. Von den bundesweit 90.000 betroffenen Beschäftigten arbeitet laut Verdi rund ein Drittel in NRW.
Was fährt am Freitag noch im Nahverkehr?
Fahrgäste im ÖPNV müssen mit erheblichen Einschränkungen vor allem im Berufsverkehr rechnen. Bisher gibt es keine Ersatzfahrpläne für den ÖPNV am Freitag. Unklar ist auch, ob es überhaupt welche geben wird. Pendler müssen sich deshalb darauf einstellen, dass keine Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen während des Streiks fahren.
Der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn ist von den Streiks nicht betroffen. Fernzüge, Regionalzüge und S-Bahnen sollen normal fahren.
Warum wird gestreikt?
Für die Beschäftigten im ÖPNV verhandelt Verdi außer in Bayern in allen Bundesländern gleichzeitig mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden. In den meisten Ländern geht es um die sogenannten Manteltarifverträge. Sie regeln vor allem die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
Bisher ist es in keiner Region zu Verhandlungslösungen gekommen. Die stellvertretende Verdi-Bundesvorsitzende Christine Behle sieht deshalb den Zeitpunkt gekommen, um mehr Druck auf die Arbeitgeber zu machen.
Inhaltlich geht es in den Bundesländern um jeweils sehr unterschiedliche Forderungen. Verdi fordert unter anderem kürzere Arbeitszeiten ohne finanzielle Einbußen, längere Ruhezeiten zwischen einzelnen Schichten, mehr Urlaubstage oder mehr Urlaubsgeld. Damit sollen die Beschäftigten entlastet und der Beruf attraktiver werden.
Welche Rechte haben Reisende im ÖPNV bei Ausfällen und Verspätungen?
Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten nicht für Busse, U-Bahnen und den Straßenbahnverkehr. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar eine freiwillige Serviceleistung der Verkehrsunternehmen. Allerdings können Reisende sie nicht im Streikfall nutzen. In den anderen Bundesländern gibt es keine freiwillige Mobilitätsgarantie.
Welche alternativen Verkehrsmittel gibt es?
Beschäftigte müssen auf andere Verkehrsmittel ausweichen oder mit dem Auto fahren, wenn der öffentliche Verkehr bestreikt wird. Eine Alternative sind Carsharing und Fahrgemeinschaften. Pendler können sich beispielsweise über folgende Websites organisieren:
Auch mit dem Fahrrad oder E-Bike können vom Streik Betroffene fahren, wenn die Entfernung nicht zu groß ist.
Bei wem liegen die Mehrkosten - etwa für ein Ta
„Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar“, sagt Nathalie Oberthür, Rechtanwältin für Arbeitsrecht. Extrakosten für die Anfahrt zum Arbeitsplatz übernehmen Arbeitgeber aber meist nicht.
Dürfen Arbeiter und Angestellte bei Streiks zu Hause bleiben?
Nein. Streiks gelten zwar als „höhere Gewalt“, es besteht aber Arbeitspflicht. Beschäftigte müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen. „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig angekündigt, also etwa am Vortag oder noch früher.
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass sie sich wegen des Streiks unvermeidbar verspäten oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Versäumt ein Mitarbeiter dies, riskiert er den Arbeitsrechtlern des Bund-Verlags zufolge bei angekündigten Streiks im Einzelfall sogar eine Abmahnung. Wer zu spät zur Arbeit kommt, dem kann der Arbeitgeber zudem den Lohn kürzen. Oder der Arbeitnehmer muss die fehlende Zeit nacharbeiten.
Gibt es bei Streik Anspruch auf Homeoffice?
Findet sich keine Alternative zum öffentlichen Nahverkehr, können Beschäftigte an Streiktagen ins Homeoffice ausweichen. Damit muss der Arbeitgeber allerdings einverstanden sein. Denn einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht.
Alternativ können Betroffene Urlaubstage beantragen oder Überstunden abbauen. Auch hier ist die Absprache mit dem Vorgesetzten entscheidend.
Mit Agenturen.
Erstpublikation: 31.01.2024, 12:30 Uhr (zuletzt aktualisiert: 02.02.2024, 10:22 Uhr).