1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Bahnstreik der GDL: Was Reisende wissen müssen

Bahnstreik der GDLWas Reisende wissen müssen

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL endet vorzeitig. Doch auch zu Wochenbeginn sind Störungen zu erwarten. Was Bahnreisende und Pendler nun wissen sollten. Christoph Schlautmann, Kai Thomas 28.01.2024 - 10:08 Uhr aktualisiert
Die Lokführergewerkschaft GDL streikt erneut. Für DB-Kunden wird es eng. Foto: dpa

Düsseldorf. Seit Mittwochmorgen ist es wieder so weit: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) streikt, diesmal für sechs Tage.

Auf welche Alternativen können Reisende ausweichen? Ist Zu-Hause-Bleiben eine Option? Und wie bekommen Bahnkunden ihr Geld zurück? Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie lange dauert der Streik der GDL?

Die GDL ist seit Mittwochmorgen, zwei Uhr, das vierte Mal im laufenden Tarifkonflikt in den Streik getreten. Der Ausstand sollte ursprünglich bis Montag um 18 Uhr dauern. Am Samstag erklärte die GDL, dass der Streik früher endet als geplant, nämlich am Montagmorgen um 2 Uhr. 

Die Gewerkschaftsmitglieder bei der für den Güterverkehr zuständigen DB Cargo sind bereits seit Dienstag, 18 Uhr, im Streik. Hier ist das Ende auf Sonntagabend (18 Uhr) angesetzt.

Vor dem Jahreswechsel legte die GDL bei zwei Warnstreiks große Teile des Personenverkehrs lahm, im Januar folgte dann ein dreitägiger Streik mit ähnlicher Wirkung.

Der bisher längste GDL-Streik bei der Bahn fand mit 127 Stunden (fünf Tage plus sieben Stunden) im Personenverkehr und 138 Streikstunden (fünf Tage plus 18 Stunden) im Güterverkehr im Mai 2015 statt. Damals handelte es sich allerdings um den bereits achten Streik seit Beginn des Tarifkonflikts. 2021 streikte die GDL für etwa fünf Tage.

Bahn und GDL haben sich nun auf eine Friedenspflicht bis zum 3. März geeinigt. Damit sind in den nächsten fünf Wochen Streiks bei der Bahn nach aktuellem Stand kein Thema. 

Notfahrplan: Fahren trotz des Bahnstreiks Züge?

Der Bahn fährt seit Mittwoch mit einem stark eingeschränktes Angebot. Der Notfahrplan für den Personenverkehr sei stabil angelaufen, sagte eine Bahnsprecherin. „Wir sehen, dass viele von den Reisenden ihre Fahrt entweder vorziehen konnten oder auf einen späteren Zeitpunkt vertagen.“ 

Handelsblatt Today

Sechs Tage Bahnstreik: „Verstehe die GDL-Taktik mittlerweile nicht mehr“

22.01.2024
Abspielen 30:19

Nach Angaben der Bahn wird ab dem Streik-Ende wieder der reguläre Fahrplan angeboten. „Dennoch wird es im Verlauf des Montags noch zu vereinzelten Einschränkungen im Angebot des Fernverkehrs kommen“, warnte der Konzern. „Auch im Regionalverkehr kann es im Laufe des Montags noch zu regional unterschiedlichen Einschränkungen kommen.“

Wie schon bei den vorigen Streiks fallen laut Bahn ungefähr 80 Prozent der Fernzüge aus. Auch im Regionalverkehr gebe es erhebliche Einschränkungen, sagte die Sprecherin. Diese fallen regional sehr unterschiedlich aus.

Es werden längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt, „um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können“, hieß es. Eine Mitfahrt kann dabei nicht garantiert werden. Die Bahn empfiehlt Fahrgästen, auf nicht unbedingt notwendige Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben.

Fahrgäste können ihre für den Streikzeitraum gebuchte Tickets erneut zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Bahn hat die Zugbindung aufgehoben. Reisen können auch dieses Mal wieder vorverlegt werden.

Reisende, die Tickets für eine Fahrt am Montag besitzen, müssen diese trotz des vorgezogenen Streik-Ende nicht antreten. Das Angebot, die Reisen flexibel zu verschieben und bei Bedarf auch erst nach dem Streik nachzuholen, gelte weiterhin, erklärte die Bahn.

Wie erhalten Reisende bei Streik das Geld fürs Zugticket zurück?

Zugreisende haben bei Streiks der Bahn ein Recht auf Entschädigung. Die Bahn muss den Fahrpreis teilweise oder komplett erstatten. Dies gilt der Verbraucherzentrale zufolge, wenn Zuggäste viel zu spät oder gar nicht ans Ziel kommen.

Erworbene Bahntickets können Betroffene auf der Internetseite bahn.de stornieren, und zwar im unteren Teil über den Link „Fahrgastrechte“. Dort müssen DB-Kunden die Auftragsnummer ihrer Buchung (Achtung: nicht den Buchungscode) eintragen sowie ihren Nachnamen. Einfacher geht es über die App DB Navigator. Dort lässt sich das unter „Meine Reisen“ hinterlegte Onlineticket unmittelbar stornieren.

Der Tarifstreit zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn dauert an. Wegen des Streiks im Personennahverkehr fährt die Bahn auch am Wochenende weiterhin nach Notfahrplan.

Betroffene können die Ticketerstattung auch schriftlich per Post beantragen. Der Antrag der Deutschen Bahn findet sich hier als Download.

Entschädigung zahlt die Bahn nur bei Verspätungen ab einer Stunde. Wer seine Reise wegen streikbedingter Zugausfälle früher antritt, geht leer aus.

Bietet die Deutsche Bahn eine Alternative an?

Fahrgästen, die ihre geplante Reise aufgrund des GDL-Streiks verschieben möchten, gewährt die Bahn gewöhnlich eine Ticketnutzung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zugbindung ist dazu aufgehoben, und auch eine geänderte Streckenführung wird akzeptiert. Vorgezogene Reisen sind ebenfalls ohne Zuschlag erlaubt. Hier werden erworbene Sitzplatzreservierungen auch erstattet.

Welche alternativen Verkehrsmittel gibt es?

Wird der öffentliche Verkehr bestreikt, müssen Beschäftigte auf andere Verkehrsmittel ausweichen oder mit dem Auto fahren. Eine Alternative zu Bussen und Bahnen sind Carsharing und Fahrgemeinschaften. Pendler können sich etwa über folgende Websites organisieren:

Auch mit dem Fahrrad oder E-Bike können vom Streik Betroffene fahren, wenn die Entfernung nicht zu groß ist. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar“, sagt Nathalie Oberthür, Rechtanwältin für Arbeitsrecht. Extrakosten für die Anfahrt zum Arbeitsplatz übernehmen Arbeitgeber aber meist nicht.

An wen können sich Reisende für weitere Fragen wenden?

Die Bahn hat unter 08000/996 633 eine Hotline geschaltet. Für Businesskunden steht eine weitere unter 030/586 020 901 zur Verfügung. Deren Warteschleife hat bei einem Testanruf kaum drei Minuten beansprucht.

Dürfen Arbeiter und Angestellte bei Streiks zu Hause bleiben?

Nein. Streiks gelten zwar als „höhere Gewalt“, es besteht aber Arbeitspflicht. Beschäftigte müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen. „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig angekündigt, also etwa am Vortag oder noch früher.

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass sie sich wegen Streik unvermeidbar verspäten oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Versäumt ein Mitarbeiter dies, riskiert er den Arbeitsrechtlern des Bund-Verlags zufolge bei angekündigten Streiks im Einzelfall sogar eine Abmahnung. Wer zu spät zur Arbeit kommt, dem kann der Arbeitgeber zudem den Lohn kürzen. Oder der Arbeitnehmer muss die fehlende Zeit nacharbeiten.

Gibt es bei Streik Anspruch auf Homeoffice?

Findet sich keine Alternative zum öffentlichen Nahverkehr, können Beschäftigte an Streiktagen ins Homeoffice ausweichen. Damit muss der Arbeitgeber allerdings einverstanden sein. Denn einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht.

Alternativ können Betroffene Urlaubstage beantragen oder Überstunden abbauen. Auch hier ist die Absprache mit dem Vorgesetzten entscheidend.

Wie weit liegen die Positionen der Parteien im Tarifstreit auseinander?

Die Deutsche Bahn hat der GDL am Freitag, 19. Januar, ein neues Tarifangebot unterbreitet, um drohende Streiks abzuwenden. Für neue Verhandlungen reichte dies aber offenbar nicht aus. Die GDL lehnt es als nur angeblich verbessert ab.

Das präsentierte Angebot der Bahn sieht 4,8 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten ab August und weitere 5 Prozent mehr ab April 2025 vor. Zudem ist die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie gleich nach einem möglichen Tarifabschluss vorgesehen. Die Laufzeit soll dem DB-Angebot zufolge bei 32 Monaten liegen.

Lokführern und Zugbegleitern bietet die Bahn darüber hinaus an, ab dem 1. Januar 2026 die Arbeitszeit bei gleichem Gehalt von 38 auf 37 Stunden zu reduzieren. Wer sich gegen die Absenkung entscheidet, bekommt gemäß dem Angebot stattdessen 2,7 Prozent mehr Geld. In Summe erhielten die Beschäftigten, die bei der aktuellen Arbeitszeit bleiben, mit dem Angebot brutto 13 Prozent mehr Geld als jetzt.

Die GDL fordert 555 Euro mehr pro Monat, was für einen durchschnittlichen Lokführer ein Plus von 15 Prozent bedeuten würde. Zudem verlangt die GDL eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro bei 12 Monaten Laufzeit.

Der eigentliche Knackpunkt ist aber die Forderung der GDL, die Wochenarbeitszeit von 38 Stunden auf 35 Stunden zu verkürzen – und das bei vollem Lohnausgleich. Dies lehnt die Bahn unter Verweis auf den Arbeitskräftemangel kategorisch ab.

Warum kann die kleine GDL den Verkehr der Deutschen Bahn zum Erliegen bringen?

In nur 18 von 300 DB-Betrieben besitzt die GDL die Mehrheit. Allein dort kann sie nach dem Tarifeinheitsgesetz einen Tarifvertrag durchsetzen. Für alle übrigen hat die Konkurrenzgewerkschaft EVG bereits im Frühsommer einen solchen ausgehandelt.

Verwandte Themen
Bahnverkehr
Tarifpolitik
Deutschland

Laut Gesetz darf die GDL aber auch dort zum Streik aufrufen, wo sie am Ende keinen Tarifvertrag durchsetzen kann. In solchen Betrieben war die Resonanz in der Vergangenheit zwar überschaubar, Störungen wird es dort aber ebenfalls geben.

Erstpublikation: 07.01.2024, 20:49 Uhr (zuletzt aktualisiert: 28.01.2024, 10:00 Uhr).

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt