Das Wichtigste in Kürze
- Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in der Steuererklärung absetzbar, aber die BU-Rente ist als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln.
- Das zu versteuernde Einkommen, einschließlich der BU-Rente, muss im Jahr 2025 unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegen, um steuerfrei zu bleiben, aber die vollständige BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge wird immer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Egal, ob es im Einzelfall signifikante Vorteile bei den Steuern gibt oder nicht: Es ist wichtig, eine gute Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit zu priorisieren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung für den Ernstfall. Kann ich nicht mehr arbeiten und habe ich eine solche Versicherung abgeschlossen, bekomme ich eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Doch wie wirkt sich der Abschluss einer BU-Versicherung auf die Steuern aus? Sind die Beiträge steuerlich absetzbar? Und was muss ich bei der Steuererklärung alles beachten? Fakt ist: Wer es richtig anstellt, kann Steuern und damit bares Geld sparen.
Steuerliche Vorteile bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen
Es gibt unterschiedliche Wege, um mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Steuern zu sparen, und diese hängen davon ab, ob die BU als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
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Eigenständige BU und ihre steuerlichen Auswirkungen
Die Beiträge für eine eigenständige BU (SBU) bringen in der Regel keine Steuervorteile, da sie zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ gehören. Angestellte können auch 2025 maximal 1.900 Euro und Selbstständige bis zu 2.800 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Diese Beträge schließen auch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein, weshalb bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro der Höchstbeitrag bereits ausgeschöpft sein könnte.
Trotzdem ist die private BU sehr wichtig, da sie im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung, die das Arbeiten unmöglich macht, eine monatliche Rente auszahlt. Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist oft nicht ausreichend.
Die BU in Kombination mit einer Basisrente
Selbstständige, die eine Basisrente (Rürup-Rente) mit einer BU kombiniert haben, können den größten steuerlichen Vorteil erzielen. Die Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu einem Betrag von 29.344 Euro (bei Alleinstehenden; Stand: 2025) als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, wobei 100 Prozent dieses Betrags vom Finanzamt anerkannt werden. Dabei dürfen die Beiträge zur BU nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.
Wenn also monatlich 200 Euro in den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, dürfen davon nicht mehr als 100 Euro für die BU verwendet werden.
Die BU im Zusammenspiel mit der Betrieblichen Altersvorsorge
Bei einer betrieblichen BU, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, werden die Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast verringert. Allerdings wird die BU-Rente, die aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) resultiert, vollständig besteuert.
BU als Zusatzversicherung: Was bringt das steuerlich?
Die BU kann auch mit anderen Versicherungen, wie einer Risikolebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung, kombiniert werden. In diesem Fall wird die BU als Zusatzversicherung (BUZ) behandelt und die Beiträge können ebenfalls nur als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend gemacht werden – genau wie bei der SBU.
Steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge auf einen Blick
Art der BU-Versicherung | Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | Steuerliche Belastung der Rente | Maximale Absetzbarkeit | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Selbstständige BU (SBU) | ✅ Als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ | ❌ | 1.900 € (Angestellte), 2.800 € (Selbstständige) | Höchstbeitrag kann schnell ausgeschöpft werden durch andere Versicherungen |
BU mit Basisrente (Rürup) | ✅ Als Altersvorsorgeaufwendungen | ❌ | 29.344 € (2025), 100 % anerkannt | Beiträge zur BU dürfen nicht mehr als 50 % des Gesamtbeitrags ausmachen |
Betriebliche BU | ✅ Beiträge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen | ✅ Vollständig | Kein Limit | Verringert zu versteuerndes Einkommen |
BU als Zusatzversicherung (BUZ) | ✅ Als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ | ❌ | 1.900 € (Angestellte), 2.800 € (Selbstständige) | Höchstbeitrag kann schnell ausgeschöpft werden durch andere Versicherungen |
Stand: September 2025
Die Obergrenze von 1.900 Euro gilt auch für Beamtinnen und Beamte. Man kann die Beiträge zur BU-Versicherung teilweise geltend machen, um den Freibetrag bis zur Höchstgrenze auszuschöpfen.
Kleines fiktives Rechenbeispiel: Die jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen 1.650 Euro. Die jährlichen Kosten für die BU-Versicherung belaufen sich auf 450 Euro. Über die „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ können von den 450 Euro also nur noch insgesamt 200 Euro abgesetzt werden.
Wer brutto pro Monat rund 2.000 Euro verdient, der hat bereits mit den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen die Höchstgrenze des Freibetrags erreicht. Es muss also genau gerechnet werden: Die Möglichkeiten, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen, sind demnach nämlich begrenzt.
Steuererklärung: So werden die BU-Beiträge eingetragen
Die Beiträge für eine unabhängige Berufsunfähigkeitsversicherung müssen im Abschnitt für „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist jedoch nicht möglich, diese Beiträge als Werbungskosten abzusetzen.
Für kombinierte Versicherungen, zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung, müssen die Beiträge ebenfalls im Abschnitt für „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden.
Wenn es sich bei deinem Vertrag um eine Rürup-Rente mit integrierter BU handelt, müssen die Beiträge im Abschnitt für Altersvorsorgeaufwendungen angegeben werden. Dort müssen die gesamten Jahresbeiträge für den Rürup-Vertrag angegeben werden. Das Finanzamt wird dann selbstständig entscheiden, welcher Anteil steuerlich berücksichtigt werden kann.
Die BU-Rente in Anspruch nehmen: Diese Steuern müssen gezahlt werden
Die Berufsunfähigkeitsrente gilt für das Finanzamt als steuerpflichtiges Einkommen und muss daher in der Steuererklärung als „Sonstiges Einkommen“ angegeben werden. Bei einer eigenständigen BU müssen in der Regel jedoch keine Steuern auf die Rente gezahlt werden.
Der Steuerfreibetrag und seine Auswirkungen
Das zu versteuernde Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025) liegen, damit keine Steuer auf die BU-Rente anfällt. Dies gilt sowohl für eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch für Zusatzversicherungen. Zu beachten ist jedoch, dass weitere Einkünfte den Grundfreibetrag beeinflussen können.
Die Besteuerung des Ertragsanteils
Die Steuerpflicht der Berufsunfähigkeitsrente ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter von der Art der Versicherung und vom insgesamt zu versteuernden Einkommen. Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert, dessen Höhe sich nach der Dauer der Rentenzahlung richtet.
Dies ist in Paragraf 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geregelt. Nachfolgend ist der steuerpflichtige Ertragsanteil in Abhängigkeit von der Rentendauer aufgeführt:
Dauer der Rentenzahlung | Steuerpflichtiger Ertragsanteil |
---|---|
1 Jahr | 0 % |
2 Jahre | 1 % |
3 Jahre | 2 % |
4 Jahre | 4 % |
5 Jahre | 5 % |
6 Jahre | 7 % |
7 Jahre | 8 % |
8 Jahre | 9 % |
9 Jahre | 10 % |
10 Jahre | 12 % |
11 Jahre | 13 % |
12 Jahre | 14 % |
13 Jahre | 15 % |
14 Jahre | 16 % |
15 Jahre | 16 % |
16 Jahre | 18 % |
17 Jahre | 18 % |
18 Jahre | 19 % |
19 Jahre | 20 % |
20 Jahre | 21 % |
Stand: September 2025
Musterfall: Ein 55-jähriger Versicherter muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben und erhält eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr. Da die Rentendauer zehn Jahre beträgt, beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil zwölf Prozent. Das bedeutet, dass monatlich 240 Euro (2.880 Euro im Jahr) zu versteuern sind. Da dieser Betrag weit unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025) liegt, ist der Versicherte auf der sicheren Seite: Für ihn fallen keine Steuern an.
Besteuerung von BU-Renten aus Rürup-Verträgen
Für das Jahr 2025 müssen 100 Prozent der Rürup-Rente, einschließlich der BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag, versteuert werden. Auch hier gilt jedoch der Grundfreibetrag, sodass bei einem Einkommen unter 12.096 Euro keine Steuern anfallen.
Besteuerung von BU-Renten aus betrieblicher Altersvorsorge
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung über eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde, wird die gesamte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Sicherheit vor Steuervorteilen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt wichtig
Eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich für den umfassenden Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dieses Sicherheitsnetz sollte stets höher bewertet werden als die Möglichkeit, die Versicherungskosten während der Laufzeit steuerlich abzusetzen. Auch wenn es verlockend erscheint, die jährliche Steuerbelastung zu reduzieren: Sicherheit geht im Fall des Falles vor.
Wie finde ich eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das ist gar nicht so schwer. Wichtig ist, viele Anbieter und Verträge miteinander zu vergleichen. Hilfe bei dieser Aufgabe gibt es hier.
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Häufige Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern
Beiträge für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Steuererklärung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Beiträge aus einer Kombi-Versicherung mit einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung werden ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Bei einem Rürup-Vertrag mit dazugehöriger Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge zur Basisrente bei den Altersvorsorgeaufwendungen eingetragen.
Die Berufsunfähigkeitsrente gilt als steuerpflichtiges Einkommen und muss in der Steuererklärung als „sonstiges Einkommen“ angegeben werden. Der zu versteuernde Betrag hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Gesamteinkommens, der Art der Versicherung (etwa selbstständige BU, Rürup-Vertrag, betriebliche Altersvorsorge) und der Rentendauer.
Die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung von Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind begrenzt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Versicherung und der Höhe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Beispielsweise können bei einem Bruttoeinkommen von rund 2.000 Euro bereits die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge die Obergrenze des Freibetrags erreichen, sodass nur ein begrenzter Betrag der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt werden kann.