BU-Versicherung für Selbstständige: Darum lohnt sie sich

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Frank Baecke
06.11.2025 – 16:43 Uhr aktualisiert
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Selbstständige Person mit eingegipstem Arm im Büro – Symbolbild für Arbeitsausfall und Bedeutung der BU-Versicherung für Selbstständige AB
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist ihre Existenzgrundlage bei längerer Arbeitsunfähigkeit besonders gefährdet.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt diese Versorgungslücke und sichert das laufende Einkommen durch die Zahlung einer monatlichen Rente ab.
  • Ohne eine solche Absicherung drohen bei gesundheitlichen Problemen finanzielle Engpässe, die bis zur Insolvenz führen können.

Für Selbstständige ist neben dem beruflichen Können die Gesundheit das wichtigste Kapital. Fällt dieses Kapital durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit aus, steht die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

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Im Gegensatz zu Angestellten, die auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend auf Krankengeld zurückgreifen können, entfallen bei Selbstständigen die Einnahmen oft unmittelbar. Viele Gründer kalkulieren diesen Ausfall nicht oder nur unzureichend in ihrem Risikomanagement ein.

Krankheit: Die unterschätzte Gefahr

Die Annahme, dass der Staat im Ernstfall einspringt, ist trügerisch. Wer nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert ist, hat keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Doch selbst bei bestehender Versicherung fällt die staatliche Leistung oft nur gering aus. Denn die gesetzliche EM-Rente richtet sich nicht nach dem zuletzt ausgeübten Beruf, zum Beispiel Rechtsanwalt, Ingenieur oder Grafikdesigner, sondern verweist auf jede theoretisch mögliche Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist daher für die Einkommenssicherung unverzichtbar. Sie zahlt eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn der Versicherte für voraussichtlich sechs Monate oder länger seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent  ausüben kann.

Warum Selbstständige besonders gefährdet sind

Anders als Angestellte fallen Selbstständige bei Berufsunfähigkeit in ein tiefes Loch. Die meisten zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben somit keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Auch wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt, erhält oft nur marginale Leistungen – und diese auch nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, nicht bei Berufsunfähigkeit.

Selbst Angehörige von Versorgungswerken wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälten sind nicht automatisch gut abgesichert. Viele Versorgungswerke zahlen erst nach vollständiger Aufgabe der beruflichen Tätigkeit und bieten keinen Schutz bei teilweiser Berufsunfähigkeit.

Die finanzielle Belastung trifft Selbstständige doppelt hart: Zum einen fällt das Einkommen weg, zum anderen müssen laufende Betriebskosten, Kredite und Versicherungen weiter bedient werden. Wer keine private Absicherung hat, muss seine Rücklagen aufbrauchen und danach schlimmstenfalls Grundsicherung beantragen. Der monatliche Regelsatz liegt derzeit bei 563 Euro für eine Person plus Wohnkosten.

Was eine BU-Versicherung leistet und wann

Berufsunfähig im versicherungsrechtlichen Sinn ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Diese Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag enthält keine Klausel zur abstrakten Verweisung. Diese würde es dem Versicherer erlauben, die Zahlung der BU-Rente zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen, seiner Ausbildung und Lebensstellung entsprechenden Beruf ausüben könnte – unabhängig davon, ob er eine Stelle finden kann.

Die Rentenzahlung erfolgt in der Regel rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig entfällt die Beitragszahlungspflicht. Versicherte müssen während der Leistungsphase keine Prämien mehr zahlen. Die Rente wird bis zum Vertragsende gezahlt, welches idealerweise das 67. Lebensjahr (Rentenbeginn) sein sollte.

Die Umorganisationsklausel: Fallstrick für Selbstständige

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Police für Angestellte, und zwar in der sogenannten Umorganisationsklausel. Diese regelt die Leistungspflicht des Versicherers bei Betriebsinhabern, also Personen, die ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeit selbst gestalten können. 

Die Klausel besagt: Bevor die Versicherung zahlt, hat sie das Recht zu prüfen, ob der Betrieb so umorganisiert werden könnte, dass der Inhaber weiterhin dort arbeiten kann. Ist eine betrieblich sinnvolle Umorganisation mit zumutbarem finanziellem Aufwand möglich und bleibt dadurch ein angemessenes Tätigkeitsfeld übrig, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

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Wichtig zu wissen: Die Umorganisation muss zumutbar sein. Viele Versicherungsbedingungen führen hierfür aber nur allgemeine Kriterien auf, etwa die Wahrung der bisherigen Lebensstellung, keine erheblichen Einkommensverluste, vertretbarer Kapitaleinsatz und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.

Das Problem: Begriffe wie „erheblich“ oder „vertretbar“ sind interpretierbar und führen im Streitfall zu langwierigen Auseinandersetzungen. Gute Versicherungstarife definieren die Zumutbarkeit deshalb konkret in Zahlen. Empfehlenswert sind folgende Grenzen:

  • Einkommensverlust: maximal 20 Prozent
  • Notwendiger Kapitaleinsatz: höchstens 30 Prozent der vereinbarten Jahresrente

Ausnahmen für Kleinbetriebe und Akademiker

Bei Kleinbetrieben verzichten viele Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation. Die Grenze liegt bei fünf Mitarbeitern, inklusive der versicherten Person. Einige Anbieter setzen die Grenze auch bei zehn Mitarbeitern an. Als einziger Anbieter verzichtet die Condor Lebensversicherung seit 2024 vollständig auf die Umorganisationsklausel.

Auch Akademiker mit bestimmten Tätigkeiten profitieren oft von einer Ausnahmeregelung: Besteht ihre tägliche Arbeit zu mindestens 90 Prozent aus überwiegend kaufmännischen, planerischen oder organisatorischen Tätigkeiten, verzichten viele Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation. Selbstständige Steuerberater, Unternehmensberater oder Journalisten fallen häufig in diese Kategorie.

Die Umorganisationsfalle vermeiden

Um nicht in die Umorganisationsfalle zu tappen, sondern im Ernstfall abgesichert zu sein, ist bei der Auswahl einer BU-Versicherung ist auf bestimmte Punkte zu achten: 

  • Klar definierte Kriterien: Die Zumutbarkeit einer Umorganisation muss eindeutig geregelt sein, insbesondere was „erheblicher Kapitaleinsatz“ oder „angemessene Lebensstellung“ bedeutet.
  • Verzicht bei Kleinbetrieben: Idealerweise verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation, wenn der Betrieb nur eine geringe Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt. Wie am Markt zu beobachten ist, ist dies bei Betrieben mit bis zu fünf oder teilweise bis zu zehn Mitarbeitern möglich.
  • Akademiker-Regelung: Viele Tarife verzichten auf die Prüfung, wenn der Selbstständige eine akademische Ausbildung besitzt und seine Tätigkeit zu einem hohen Prozentsatz (oft 90 Prozent) aus kaufmännischen, organisatorischen oder leitenden Aufgaben besteht.
  • Einmalzahlung: Hochwertige Verträge sehen eine einmalige Zahlung vor, wenn eine Umorganisation erfolgreich durchgeführt wird, der Versicherte aber trotzdem weiterhin im Sinne der BU eingeschränkt bleibt.

Die Marktentwicklungen 2024 und 2025 haben gezeigt, dass immer mehr Versicherer die Umorganisationsklausel in ihren Tarifen entschärfen und die Bedingungen zugunsten von Freiberuflern und Selbstständigen anpassen. 

Umorganisationshilfe als finanzielle Stütze

Manche Tarife bieten eine Umorganisationshilfe an: Stellt der Versicherer fest, dass eine zumutbare Umorganisation möglich wäre, zahlt er eine einmalige Summe zur Finanzierung der Maßnahmen. Diese liegt typischerweise zwischen sechs und zwölf Monatsrenten, in Einzelfällen sogar bei bis zu 20 Monatsrenten. Mit diesem Geld können zum Beispiel behindertengerechte Umbauten finanziert, Mitarbeiter eingestellt oder technische Hilfsmittel angeschafft werden.

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Eine Umorganisationshilfe ist besonders wertvoll für Selbstständige, die ihren Betrieb erhalten wollen, aber nicht die finanziellen Mittel für eine Umstrukturierung haben.

Auf diese Vertragsdetails sollten Selbstständige achten

Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich im Kleingedruckten. Ein guter Vertrag sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf die versicherte Person nicht auf einen anderen, vermeintlich zumutbaren Beruf verweisen. Versichert ist die konkret zuletzt ausgeübte Tätigkeit, nicht irgendeine theoretisch mögliche Arbeit.
  • Weltweite Geltung: Die Versicherung sollte unabhängig vom Aufenthaltsort greifen. Das ist vor allem für Selbstständige mit internationaler Tätigkeit ein wichtiges Kriterium.
  • Prognosezeitraum von sechs Monaten: Die Berufsunfähigkeit sollte als gegeben gelten, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Längere Prognosezeiträume verzögern die Leistung unnötig.
  • Rückwirkende Zahlung: Die Rente sollte ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt werden, auch wenn die Meldung verspätet erfolgt. Gute Tarife zahlen bis zu drei Jahre rückwirkend.
  • Nachversicherungsgarantie: Bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Einkommenssteigerung sollte die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.
  • Beitragsstundung: In finanziellen Engpässen sollte der Versicherer die Beitragszahlung für eine bestimmte Zeit stunden – idealerweise für bis zu 36 Monate. So bleibt der Versicherungsschutz auch in schwierigen Zeiten erhalten.
  • Dynamik-Optionen: Eine Beitragsdynamik erhöht die versicherte Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (typischerweise ein bis fünf Prozent), ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass die Rente auch im Leistungsfall jährlich steigt und damit die Inflation ausgleicht.
  • Befristete Anerkenntnis: Ein Qualitätsmerkmal ist die Regelung, dass der Versicherer die Leistung zunächst für einen befristeten Zeitraum zusteht, auch wenn die Berufsunfähigkeit möglicherweise nicht als dauerhaft prognostiziert wird.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die Versicherungssumme muss den tatsächlichen Bedarf decken. Fachleute empfehlen Selbstständigen eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern. Bei Angestellten orientiert sich die Empfehlung am Nettoeinkommen.

Wichtig: Die BU-Rente muss nicht nur den Lebensunterhalt abdecken, sondern auch laufende Verpflichtungen wie Kredittilgungen, Krankenversicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge. Selbstständige sollten außerdem berücksichtigen, dass im Krankheitsfall oft zusätzliche Kosten für Hilfsmittel, Therapien oder Umbaumaßnahmen entstehen.

Beispielrechnung: Ein selbständiger Grafiker verdient monatlich 4.500 Euro vor Steuern. Seine laufenden Kosten (Miete, Lebenshaltung, Versicherungen) belaufen sich auf 2.800 Euro. Hinzu kommen 400 Euro für die private Krankenversicherung und 300 Euro für die Altersvorsorge. Eine BU-Rente von 3.000 Euro wäre angemessen. Dieser Betrag entspricht rund 67 Prozent des Einkommens.

Zusätzliche Leistungen, die sich lohnen können

Moderne BU-Tarife bieten zahlreiche Zusatzleistungen:

  • Arbeitsunfähigkeitsklausel: Zahlt bereits bei längerer Krankschreibung, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit attestiert wurde. Greift typischerweise nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit.
  • Soforthilfe bei Unfall: Eine Einmalzahlung (meist sechs Monatsrenten) bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit für akute Umbaumaßnahmen oder Hilfestellung.
  • Wiedereingliederungshilfe: Wird die Berufsunfähigkeit überwunden und die Rentenzahlung eingestellt, zahlt der Versicherer eine Übergangshilfe von typischerweise zwölf Monatsrenten.
  • Rehabilitationshilfe: Beteiligung an Kosten für Reha-Maßnahmen, die eine Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen sollen.
  • Krisenairbag: Einmalzahlung bei schweren Schicksalsschlägen wie dem Tod einer nahestehenden Person.
  • Schwere-Krankheiten-Option: Leistet bereits bei Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten wie Krebs, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Diese Zusatzleistungen erhöhen den Beitrag, bieten aber zusätzliche Sicherheit. Ob sie sinnvoll sind, hängt von der individuellen Situation ab.

Was kostet eine BU für Selbstständige?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige lassen sich nicht pauschal bestimmen, da sie individuell kalkuliert werden (mehr dazu hier). Die Beitragshöhe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Am stärksten wirkt sich neben der Höhe der gewünschten BU-Rente und dem Eintrittsalter die berufliche Tätigkeit aus, da Versicherer jeden Beruf einer Risikoklasse zuordnen. Tätigkeiten mit hohem körperlichen Anteil sind statistisch risikoreicher und daher teurer. 

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Weitere den Beitrag beeinflussende Faktoren sind die Laufzeit des Vertrages und der Gesundheitszustand. Vorerkrankungen führen oft zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Folglich sichert ein frühzeitiger Abschluss im jungen und gesunden Zustand dauerhaft niedrigere Prämien (hier mehr dazu). Wichtig ist, dass die vereinbarte monatliche Rentenhöhe so bemessen wird, dass sie im Ernstfall mindestens 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens abdeckt.

Praxis-Tipp: Wer sich zunächst nur niedrigere Beiträge zur BU-Versicherung leisten kann, sollte auf jeden Fall auf eine Nachversicherungsgarantie achten. So kann die Absicherung später ohne neue Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.

Steuerliche Behandlung: BU-Beiträge sind absetzbar

Selbstständige können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen. Sie zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro jährlich für alle Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen).

Allerdings: Da viele Selbstständige oft schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag ausschöpfen, kann die steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge begrenzt sein. Trotzdem sollte der Betrag in der Steuererklärung angegeben werden.

Im Leistungsfall gilt: Die gezahlte BU-Rente muss nicht versteuert werden, sofern die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Das ist bei Selbstständigen in der Regel der Fall.

Was tun bei Vorerkrankungen?

Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Versicherer können Betroffenen drei Möglichkeiten anbieten:

  1. Normaler Versicherungsschutz ohne Einschränkungen: Dies wäre der Fall, wenn die Vorerkrankung als unbedenklich eingestuft wird.
  2. Risikozuschlag: Hierdurch wird die Versicherung zwar teurer, aber es besteht voller Schutz.
  3. Ausschlussklausel: Bestimmte Diagnosen oder Körperteile werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Beispiel: Nach einem Bandscheibenvorfall werden Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen.

Manche Tarife bieten eine Prüfoption: Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann die Ausschlussklausel nach einigen Jahren gestrichen werden. Wer trotz Vorerkrankungen keine BU bekommt, sollte Alternativen prüfen: Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Grundfähigkeitsversicherungen (mehr dazu hier) haben oft weniger strenge Gesundheitsfragen.

Wann lohnt sich der Abschluss nicht?

In seltenen Fällen kann eine BU-Versicherung für Selbstständige nicht sinnvoll sein:

  • bei Vorerkrankungen, die zu einem unverhältnismäßig teuren Beitrag führen
  • wenn ein sehr großes Vermögen vorhanden ist, das einen dauerhaften Einkommensausfall problemlos kompensiert
  • bei kurz bevorstehender Berufsaufgabe, zum Beispiel zwei oder drei Jahre vor Renteneintritt
  • wenn die Beiträge das Budget so stark belasten, dass andere wichtige Absicherungen wie Haftpflicht und Krankenversicherung gefährdet sind

In solchen Fällen sollten Alternativen wie Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (mehr dazu hier), Grundfähigkeitsversicherungen oder Multi-Risk-Policen geprüft werden. Hier sind die Gesundheitsfragen weniger streng (mehr dazu hier) und die Beiträge niedriger, sie bieten aber auch weniger umfassenden Schutz.

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Häufig gestellte Fragen zur BU-Versicherung für Selbstständige

Welche Rolle spielt die Karenzzeit bei Selbstständigen?

Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Rentenzahlung durch den Versicherer. Selbstständige können ihre Beiträge reduzieren, wenn sie eine längere Karenzzeit wählen, beispielsweise zwölf statt sechs Monate. Empfehlenswert ist das aber nur, wenn ausreichend finanzielle Reserven vorhanden sind, um diesen Zeitraum ohne Einkommen zu überbrücken.

Ist eine Absicherung bei psychischen Erkrankungen möglich und sinnvoll?

Psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen sind mittlerweile die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Eine gute BU-Police schließt eine Leistung bei psychischen Leiden nicht aus, sondern berücksichtigt sie gleichwertig wie körperliche Erkrankungen oder Unfälle. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass in den Gesundheitsfragen alle psychischen Behandlungen der letzten Jahre transparent angegeben sind.

Wie wird bei der Antragstellung das Einkommen als Selbstständiger nachgewiesen?

Der Nachweis des Einkommens dient dem Versicherer zur Bestimmung der maximal möglichen Rentenhöhe. Diese sollte das tatsächliche Einkommen nicht deutlich übersteigen. Als Nachweis dienen in der Regel die letzten beiden Einkommensteuerbescheide oder eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (EÜR). Bei Gründern und sehr jungen Unternehmen werden oft der Businessplan und eine plausible Hochrechnung herangezogen.


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