Das Wichtigste in Kürze
- Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn keine Tätigkeit mehr möglich ist. Die Hürden dafür sind aber hoch.
- Diese Versicherung ist oft günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, deckt aber weniger Risiken ab.
- Wer keine BU-Versicherung bekommen kann, der sollte über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung nachdenken.
Erwerbsunfähigkeit ist, wenn auch sperrig, ein Begriff, den man sich merken sollte. Denn wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, gilt genau als das: erwerbsunfähig. Und steht schnell vor einem existenziellen Problem. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (kurz: EU-Versicherung) will genau für diesen Fall einspringen. Aber wie gut klappt das eigentlich? Und lohnt sich so eine Police wirklich, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) keine Option mehr ist?
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Es gibt viele Gründe, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Zu teuer, zu krank, zu risikoreich – für viele Menschen ist der Weg zur BU-Versicherung versperrt. Die EU-Versicherung verspricht zumindest einen Basisschutz. Doch der kommt nicht ohne Bedingungen.
Im Klartext: Gezahlt wird erst, wenn kaum noch etwas geht. Wer „nur seinen“ Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt hier keinen Cent.
Im Folgenden geht es um die harten Fakten. Aber auch um das, was zwischen den Zeilen steht. Was leistet die EU-Versicherung? Wo liegen ihre Grenzen? Wer braucht sie wirklich? Und was passiert, wenn der Ernstfall eintritt?
Was die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann – und was nicht
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann eine Rente, wenn keine einzige Tätigkeit mehr möglich ist – dauerhaft und auf absehbare Zeit. Und zwar in jedem beliebigen Beruf, völlig unabhängig von Ausbildung, bisherigen Tätigkeiten oder Verdienst.
Konkret heißt das:
- Wer vorher als Architekt gearbeitet hat und gesundheitlich nur noch als Pförtner einsatzfähig wäre, bekommt keine Leistung.
- Ein Handwerker, der nicht mehr auf die Baustelle kann, aber noch im Callcenter arbeiten könnte? Keine Zahlung.
- Eine Lehrerin mit schwerer Depression, die noch drei Stunden täglich als Kassiererin arbeiten könnte? Nicht erwerbsunfähig.
Der Maßstab ist also nicht, ob der bisherige Beruf ausgeübt werden kann – sondern, ob überhaupt irgendein Job möglich ist.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist das genau umgekehrt: Entscheidend ist, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch zu mindestens 50 Prozent möglich ist – unabhängig davon, ob theoretisch ein anderer Beruf infrage käme. Das macht die Hürde für eine Leistung viel niedriger.
Und das ist auch der Grund, warum eine BU-Versicherung, sofern man sie abschließen kann, immer die bessere Wahl ist.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. staatliche Erwerbsminderungsrente
Die Verwechslungsgefahr ist groß, doch inhaltlich liegen Welten dazwischen: Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein frei wählbarer Vertrag mit individueller Rentenhöhe. Die staatliche Erwerbsminderungsrente dagegen folgt strengen Regeln der Deutschen Rentenversicherung und wird nur unter klaren Voraussetzungen gezahlt.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | Private Erwerbsunfähigkeits- versicherung | Staatliche Erwerbsminderungs- rente |
|---|---|---|
| Zugang | Vertragsabschluss mit Gesundheitsprüfung | Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren |
| Leistungsvoraussetzung | Dauerhafte Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich, unabhängig vom Beruf | Volle Rente bei weniger als 3 Std., halbe Rente bei 3 bis 6 Std. |
| Höhe | Frei vereinbart | 2023 im Schnitt ca. 972 € pro Monat (volle Rente) |
| Ende der Zahlung | Vertragsgemäß, meist bis 67 Jahre | Lebenslang, aber nur auf Basis des Rentenkontos |
| Flexibilität | Rentenhöhe, Dynamik und Nachversicherung möglich | Keine individuelle Gestaltung, abhängig von Beitragsjahren und Einkommen |
Stand: 2025
Damit wird klar: Die staatliche Rente reicht in der Regel nur für das Nötigste. Wer mehr Schutz möchte, braucht private Vorsorge.
Wer braucht eine EU-Versicherung wirklich?
Auch wenn die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht die Königsklasse ist: Ohne sie wären viele aufgeschmissen. Das gilt besonders für Angehörige von Berufsgruppen, von denen bei der BU-Versicherung viele kaum eine Chance haben oder einfach zu viel bezahlen müssten. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Handwerker, Bauarbeiter, Pflegekräfte
- Menschen mit psychischen Vorerkrankungen
- Angestellte mit niedrigem Einkommen
- Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Auch für junge Leute kann die EU sinnvoll sein. Schüler, Studierende oder Auszubildende sind oft noch gesund und versicherbar – zu niedrigen Beiträgen (mehr dazu hier). Später kann dann eine BU-Versicherung ergänzt werden, falls möglich. Wichtig ist aber immer, nicht nur auf den Preis zu schauen. Die Bedingungen und auch die Rentenhöhe entscheiden. Denn wer nur 500 Euro absichert, hilft sich im Ernstfall kaum weiter.
Welche Erwerbsunfähigkeitsversicherungen empfehlenswert sind
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung fristet auf dem Markt eher ein Schattendasein – umso wichtiger ist es, die wenigen verfügbaren Angebote kritisch zu vergleichen. Denn wer im Ernstfall auf eine monatliche Rente angewiesen ist, braucht nicht irgendeinen Tarif, sondern einen, der verlässlich leistet.
Die Rating-Spezialisten von Franke und Bornberg haben sich genau das vorgenommen: In einer systematischen Untersuchung wurden verschiedene Tarife zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung bewertet. Grundlage ist ein konkreter Musterfall, der realitätsnah die Situation vieler Erwerbstätiger abbildet: Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter, der bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren eine monatliche Rente von 1.500 Euro absichern möchte.
Getestet wurden dabei nicht nur die Beiträge (Netto und Brutto), sondern vor allem die Vertragsbedingungen; die Vertragsqualität macht den Löwenanteil der Gesamtbewertung aus, die Prämien fließen mit je 15 Prozent ein.
Hier die detaillierte Bewertung von Franke & Bornberg:
Top 5 Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für kaufmännische Angestellte
| Tarifname Unternehmen | Monatliche Prämie Netto Brutto | Bewertung Gesamt |
|---|---|---|
| SEU Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung | 43,93 € 58,57 € | 100 Punkte |
| SEU protect Dialog Lebensversicherung | 41,40 € 60,88 € | 100 Punkte |
| PremiumEU Continentale Lebensversicherung | 50,06 € 83,43 € | 97 Punkte |
| SEU Volkswohl Bund Lebensversicherung | 66,67 € 109,30 € | 85 Punkte |
| SEU Komfort WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit | 51,42 € 116,87 € | 80 Punkte |
Quelle: Franke und Bornberg / fb research
Stand: Juni 2025
Und was ist mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU-Versicherung ist nicht einfach „besser“ als eine EU-Versicherung – sie ist eine andere Liga. Wer sie bekommen kann, sollte sie auch wählen. Sie schützt das, was im Alltag zählt: die Fähigkeit, dem gewohnten Beruf nachzugehen. Also dem Job, der das Einkommen bringt, das Leben sichert, den Alltag strukturiert.
Aber, wie bereits erläutert: Nicht jeder kann sie sich leisten. Nicht jeder wird angenommen. Wer Vorerkrankungen mitbringt, schwere körperliche Arbeit leistet oder gefährliche Hobbys pflegt, erlebt oft Ablehnung oder Aufschläge, die das Budget sprengen.
In solchen Fällen bleibt dann eben die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – als Option. Kein voller Schutz, aber besser als nichts. Auch über eine Grundfähigkeitsversicherung könnte man in diesem Fall nachenken (mehr zu diesem Thema gibt es hier).
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Die Gesundheitsfragen – eine mögliche Stolperfalle
Es reicht übrigens nicht, einfach nur einen Antrag zu unterschreiben. Wer eine EU-Versicherung abschließen will, der muss seine Gesundheit offenlegen. Und die Fragen sind nicht ohne. Obendrein müssen sie exakt, vollständig und ehrlich beantwortet werden (mehr dazu hier).
Das Problem: Viele kennen ihre eigene Akte nicht. Was stand beim Hausarzt? Welche Diagnose hat die Psychotherapie hinterlassen? Wurde mal eine „Verdachtsdiagnose“ dokumentiert, ohne dass man es mitbekommen hat?
Was wie eine Formsache aussieht, kann Jahre später über die Leistung entscheiden. Und wird bei einem Leistungsfall festgestellt, dass Angaben fehlten oder falsch waren, kann der Versicherer den Vertrag kippen – wie das auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist.
Daher gilt: Vor dem Antrag sind alle Unterlagen zu sichten, Arztberichte anzufordern und die Krankenkasse um Auskunft zu bitten.
Warum die Risikovoranfrage Gold wert sein kann
Eine anonyme Risikovoranfrage schützt vor bösen Überraschungen. Sie zeigt, ob ein Versicherer einen Antrag überhaupt annehmen würde – und zu welchen Bedingungen. Ohne dass der Name des Antragstellers in der zentralen Wagnisdatei landet.
Das ist wichtig. Denn abgelehnte Anträge bleiben nicht geheim. Sie wirken wie ein Makel, den man nicht mehr los wird. Wer hier einmal stolpert, der hat es beim nächsten Anbieter noch schwerer.
Makler, die sich auf BU- und EU-Versicherungen spezialisiert haben, wissen das. Sie fragen bei mehreren Versicherern an – anonym, sorgfältig, realistisch. Zudem sortieren sie die Angebote vor, bevor es ernst wird.
Was kostet der Spaß und was bringt er mir?
Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter, Beruf, Gesundheitszustand und von der gewünschten Rentenhöhe ab. Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter zahlt für die gewünschte Monatsrente von 1.500 Euro bis 67 je nach Anbieter einen Netto-Beitrag von rund 42 bis 67 Euro monatlich laut der Auswertung von Franke und Bornberg.
Klingt machbar. Doch entscheidend ist, was drinsteht: Wie wird Erwerbsunfähigkeit definiert? Ab wann wird gezahlt? Gibt es eine Dynamik, also automatische Erhöhungen der Rente? Wie lange läuft die Leistung?
Wer hier spart, spart oft am falschen Ende, denn im Ernstfall zählt jeder Euro.
Steuern auf die Erwerbsunfähigkeitsrente
Eine Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht steuerfrei. Wer eine private Police abgeschlossen hat und Leistungen erhält, muss einen Teil davon beim Finanzamt angeben. Die gute Nachricht: Es wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein bestimmter Anteil – der sogenannte Ertragsanteil.
Was bedeutet Ertragsanteil?
Der Ertragsanteil beschreibt den Teil einer Rente, der als „Ertrag“ und damit als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Restlaufzeit der Rente ab – also von dem Zeitraum zwischen dem Beginn der Rentenzahlung und dem vertraglich vereinbarten Ende (heute meistens das 67. Lebensjahr).
Rechtsgrundlage ist § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Die dort festgelegte Tabelle gibt für jede Restlaufzeit einen festen Prozentsatz an.
Beispielrechnung
Ein 30-jähriger Versicherter wird erwerbsunfähig und erhält bis 67 Jahre eine Rente. Die Restlaufzeit beträgt somit 37 Jahre. Laut § 55 EStDV beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil für 37 Jahre 32 Prozent.
Bei einer monatlichen Rente von 1.500 Euro ergibt das:
- Jahresrente: 18.000 Euro
- Steuerpflichtiger Anteil (32 Prozent): 5.760 Euro
Nur diese 5.760 Euro gelten steuerlich als Einkommen. Ob darauf tatsächlich Steuern fällig werden, hängt vom Grundfreibetrag ab. Dieser liegt 2025 bei 12.096 Euro für Ledige. Solange das gesamte Einkommen (inklusive anderer Einkünfte) darunter bleibt, fällt keine Einkommensteuer an.
Wer mehr über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern wissen möchte, der wird hier fündig.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Verhältnis zu anderen Absicherungen
Einige Menschen setzen vielleicht bereits auf eine Grundfähigkeitsversicherung (hier mehr dazu), eine Dread Disease-Police (hier mehr dazu) oder eine Unfallversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt im Gegensatz dazu tatsächlich ein breiteres Risiko ab, weil sie die gesamte Arbeitskraft betrachtet. Sie kann somit andere Policen sinnvoll ergänzen. Trotzdem reicht sie aus den genannten Gründen nicht an die Berufsunfähigkeitsversicherung (hier mehr dazu) heran. Wichtig ist es aber immer, unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden und auf flexible Verträge zu achten.
EU-Versicherung: Zwischen Notlösung und Rettungsanker
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt wohl ein eher stilles Produkt – weniger bekannt als viele andere Versicherungen, aber für manche unverzichtbar. Sie springt dort ein, wo die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht greift: bei engen Budgets, abgelehnten Anträgen oder Berufen mit hohem Risiko. Das macht sie weder zum Königsweg noch zur Nebensache, aber immer noch zu einem Baustein im Geflecht der Arbeitskraftabsicherung.
Am Ende muss man wissen: Wer sich für eine EU-Versicherung entscheidet, kauft keinen Vollschutz, sondern einen Rettungsring. Doch dieser Rettungsring kann im Ernstfall über den Unterschied zwischen finanzieller Not und Stabilität entscheiden – und genau das verleiht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Bedeutung.
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Häufig gestellte Fragen zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die staatliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Gezahlt wird eine volle Rente bei weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit täglich, oder eine halbe Rente bei drei bis unter sechs Stunden. Im Schnitt lag die volle Erwerbsminderungsrente 2023 allerdings nur bei rund 970 Euro im Monat. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn gar keine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich mehr möglich ist. Die Höhe lässt sich individuell festlegen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlbar oder nicht zu bekommen ist. Sie zahlt eine Rente, sobald keine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich mehr möglich ist – unabhängig vom erlernten Beruf. Das macht sie günstiger, aber auch deutlich eingeschränkter als eine BU, die schon leistet, wenn der bisherige Beruf wegfällt. Besonders für körperlich stark belastete Berufsgruppen oder Menschen mit kleinem Einkommen kann die EU eine realistische Absicherung sein. Sie ist zwar kein vollwertiger Ersatz für die BU, aber in vielen Fällen besser als gar kein Schutz.
Die Rente fließt bis zum im Vertrag festgelegten Endalter, etwa bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren. Endet die Erwerbsunfähigkeit früher, stellt der Versicherer die Zahlungen ein. Wichtig ist, dass Versicherungszeit (bis wann die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss) und Leistungszeit (bis wann gezahlt wird) oft unterschiedlich geregelt sind. Wer sich absichern will, sollte darauf achten, dass beide möglichst bis zum 67. Lebensjahr laufen, damit keine Lücke bis zur Altersrente entsteht.
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