Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Steuern geht es nicht: Auch wer mit ETFs Gewinne einfährt, wird von Vater Staat zur Kasse gebeten.
- Dieser ETF Steuerrechner hilft Anlegern dabei, die Art und ungefähre Höhe der anfallenden Steuerlast besser einschätzen zu können.
- Bevor überhaupt Gewinne per ETF Sparplan erwirtschaftet werden können, muss man ein Depot eröffnen – etwa bei Anbietern wie Trade Republic, Scalable Capital, ING Depot, DKB, Finanzen.net Zero oder N26.
Investieren hat viele Facetten: Dazu gehören auch – sehr zum Leidwesen der wohl meisten Anleger – die Steuern, die auf Erträge aus einem ETF Sparplan anfallen. Hier ein einfacher Leitfaden mit ETF Steuerrechner, um besser zu verstehen, was an das Finanzamt geht und wie sich das berechnen lässt.
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So funktioniert der ETF Steuerrechner
Dieser Rechner erlaubt es, anstehende Steuerzahlungen für ETF Sparpläne vorab zu schätzen. Es ist möglich, unterschiedliche Investitionsszenarien zu simulieren und die jeweils daraus resultierende Steuerbelastung zu prüfen.
Wichtig: Dieses Tool gibt Schätzungen heraus, kann aber einen Steuerberater nicht ersetzen. Die Genauigkeit der Ergebnisse hängt von den deutschen Steuergesetzen ab, jedoch erfolgt die Angabe dennoch ohne Gewähr.
Diese Parameter lassen sich einstellen
1. Infos zur Investition und zur Rendite
Ein ETF Sparplan startet oft mit einem größeren Betrag als Einmalanlage. Diese lässt sich im Rechner berücksichtigen, ebenso wie die Höhe der regelmäßigen monatlichen Einzahlungen. Auch die Anlagedauer, der Kurszuwachs und die Rendite können eingetragen werden:
Einstellbarer Parameter | Beschreibung | Anwendung im Steuerrechner |
---|---|---|
Einmalanlage | Erste Einlage zu Beginn des Sparplans, oft ein höherer Betrag. | Betrag eingeben oder bei keiner Einlage den Regler auf 0 stellen. |
Monatlicher Sparbetrag | Betrag, der regelmäßig in den ETF fließt. | Festlegen der monatlichen Investitionssumme. |
Investitionszeit | Dauer, über die das Kapital angelegt ist. | Zwischen 1 und 45 Jahren wählen oder spezifischen Zeitraum angeben. |
Wertentwicklung | Jährliche prozentuale Steigerung des ETF Kurses. | Jährlichen Prozentsatz des Kurswachstums einstellen. |
Gewinnausschüttung | Dividenden/Zinsen, die aus der Anlage generiert werden. | Prozentsatz der jährlichen Erträge einstellen. |
2. Details zum ETF Typ und zu Steuern
Auch die Ertragsverwendung, Art des ETFs, der Basiszins, der persönliche Steuersatz, der Sparerpauschbetrag und der Verkauf können sich auf die Steuern auswirken. Daher sind auch diese Parameter einstellbar:
Einstellbarer Parameter | Beschreibung | Anwendung im Steuerrechner |
---|---|---|
Ausschüttungsverhalten | ETFs verteilen Gewinne entweder direkt (ausschüttend) oder investieren sie erneut (thesaurierend). | Hat Einfluss auf die Art und den Zeitpunkt der Steuerbelastung. |
ETF Typ | Mögliche Teilfreistellung je nach Aktienanteil im ETF. | Legt fest, welcher Gewinnanteil steuerbefreit ist. |
Basiszins | Vom Finanzministerium festgelegter Referenzzinssatz für das jeweilige Jahr. | Bildet die Grundlage für die jährliche Vorabpauschale auf nicht ausgeschüttete Gewinne. |
Steuersatz | Summe aus Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, eventuell plus Kirchensteuer (Letztere muss noch hinzugerechnet werden, sollte sie anfallen!). | Definiert den prozentualen Anteil der Steuerlast. |
Sparerpauschbetrag | Jährlicher Freibetrag für Kapitaleinkünfte. | Reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze. |
Realisierung der Gewinne | Berücksichtigt Steuern bei Verkauf der ETF Anteile. | Option, um zu kalkulieren, wenn Gewinne durch Verkauf umgesetzt werden. |
ETFs und Steuern – Die Basics: Das sollten Anleger wissen
Das Thema Steuern kann bei Geldanlagen oft Kopfzerbrechen bereiten. Bei Investitionen in ETFs scheint das Steuerrecht auf den ersten Blick abschreckend. Doch tatsächlich ist die Besteuerung verständlicher, als man annehmen könnte.

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ETFs zeichnen sich durch eine einfache Handhabung der Steuerabwicklung aus, vor allem, wenn das Depot in Deutschland geführt wird. In diesem Fall zieht der Depotanbieter die anfallenden Steuern direkt ab.
Investoren, die ihr Depot bei einer ausländischen Bank führen, müssen sich eigenständig um die Versteuerung kümmern.
Diese Steuern fallen bei ETFs an
Bei der Geldanlage in ETFs greifen verschiedene Steuern. Hierzu zählen die Kapitalertragsteuer, ein Solidaritätszuschlag und möglicherweise die Kirchensteuer.
- Anleger zahlen auf ihre Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Diese Steuer bleibt gleich, egal wie hoch die Erträge ausfallen. Der Vorteil für Anleger liegt darin, dass die Steuer direkt an der Quelle, also vom Depot oder Broker, einbehalten wird. Dadurch ist die Steuerpflicht direkt erfüllt, ohne dass Anleger sich weitere Gedanken machen müssen.
- Zusätzlich zum Abgeltungssteuersatz kommt der Solidaritätszuschlag, der 5,50 Prozent der Kapitalertragsteuer beträgt, also effektiv 1,375 Prozent des Kapitalertrags ausmacht. Obwohl viele Steuerzahler diesen Zuschlag seit 2021 nicht mehr entrichten müssen, bleibt er für Kapitalerträge weiter bestehen.
- Die Kirchensteuer wiederum beträgt je nach Bundesland 8,00 oder 9,00 Prozent der Kapitalertragsteuer und trifft auf Mitglieder kirchensteuererhebender Religionsgemeinschaften zu.
Die Kapitalertragsteuer wird auf Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen sowie realisierte Kursgewinne erhoben. Zinsen sind beispielsweise die Erträge von einem Festgeldkonto, Dividenden oder die regelmäßigen Ausschüttungen von Unternehmen und realisierte Kursgewinne, wenn Aktien zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie gekauft wurden.

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Besteuerung von ETFs: Wann und wie viel Steuern muss ich zahlen?
Drei wesentliche Szenarien bestimmen, wann und wie viel Steuern auf ETF Erträge anfallen: bei Ausschüttungen, der Vorabpauschale und beim Verkauf der Anteile.
Steuern auf Ausschüttungen
Bei ausschüttenden ETFs fällt bei jeder Ertragsausschüttung eine Steuerbelastung an. Diesen Vorgang übernimmt der Broker oder die Depotbank, indem er die Steuern direkt abführt.
Das heißt, die Erträge landen bereits netto, also nach Abzug der Steuern, auf dem Konto des Anlegers.
Angenommen, ein solcher Aktien-ETF schüttet 500 Euro aus. Die Berechnung der Steuer sieht dann so aus:
Berechnungsschritt | Steuer |
---|---|
1. Freistellungen nutzen: | Ausschüttungen sind steuerpflichtig. |
2. Steuerpflichtiger Betrag (nach Teilfreistellung): | 350 € |
3. Kapitalertragsteuer (25 Prozent): | 87,50 € |
4. Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer): | 4,81 € |
Die gesamte Steuerbelastung ohne Kirchensteuer betrüge somit: | 92,31 € |
Käme noch die Kirchensteuer (die Höhe variiert je nach Bundesland) hinzu, dann läge die Steuerbelastung bei 99,31 Euro (8 Prozent der Kapitalertragsteuer) oder 100,19 Euro (9 Prozent der Kapitalertragsteuer).
Vorabpauschale: Eine Mindestbesteuerung
Die Einführung der Vorabpauschale mit der Investmentsteuerreform gleicht die steuerliche Behandlung von ausschüttenden und thesaurierenden ETFs an. Sie zielt darauf ab, eine Mindestbesteuerung sicherzustellen und verhindert, dass Steuern erst beim Verkauf fällig werden.
Besonders bei thesaurierenden ETFs kommt die Vorabpauschale zum Tragen, kann aber unter bestimmten Umständen auch bei ausschüttenden ETFs relevant werden.

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Die Berechnung erfolgt über den sogenannten Basisertrag, der mit dem Basiszins und einem festen Faktor multipliziert wird. Etwaige Ausschüttungen werden hiervon abgezogen.
Falls die Rechnung einen positiven Wert ergibt, werden darauf Steuern fällig, nachdem die Teilfreistellung berücksichtigt wurde. Die gute Nachricht: Diese Steuer wird direkt vom Depot abgeführt und fällt meist gering aus, besonders bei niedrigem Basiszins.
Steuern beim Verkauf
Beim Verkauf von ETF Anteilen ist ebenfalls mit einer Steuerbelastung zu rechnen. Diese wird ebenso vom Broker berechnet und direkt abgeführt. Die Höhe der Steuer hängt von der Wertentwicklung der Anteile und der Dauer der Anlage ab.
Kapitalertragsteuer sparen durch Nichtveranlagungsbescheinigung
Ein wirksamer Weg, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen, bietet sich durch die Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Option steht Personen offen, deren Gesamteinkünfte – einschließlich der Kapitalerträge – unterhalb eines festgelegten Freibetrags liegen.
Für das Jahr 2025 wurde dieser Grundfreibetrag auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen festgesetzt.
Die Bescheinigung bewirkt, dass die Einkommensteuer, einschließlich der Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden, nicht erhoben wird. Dies gilt auch für Einkünfte, die den sonst üblichen Sparerpauschbetrag überschreiten.
Eine solche Befreiung von der Abgeltungssteuer kann insbesondere für Anleger von Interesse sein, die über ein geringes Einkommen verfügen. Dazu zählen beispielsweise Studierende oder Rentner, die ein ETF Depot besitzen und kaum andere Einkünfte haben.
Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss beim zuständigen Finanzamt der „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“ (Formular NV 1 A) eingereicht werden.
Noch mehr Steuern sparen: Sparerpauschbetrag ausschöpfen
Der jährliche Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei bleiben.
Aktuell liegt er bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und verdoppelt sich auf 2.000 Euro für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
Einkünfte bis zu dieser Grenze unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer. Um diesen Vorteil zu nutzen, muss beim depotführenden Institut ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Das lässt sich meistens problemlos online erledigen. Durch den Freistellungsauftrag wird der Freibetrag direkt bei der Ertragsausschüttung berücksichtigt und die Kapitalertragsteuer erst bei Überschreiten des Freibetrags abgezogen.
Der Freibetrag erstreckt sich übrigens auf sämtliche Kapitaleinkünfte – dazu gehören neben ETF Gewinnen auch Zinsen von Tagesgeldkonten oder anderen Anlageprodukten. Besitzt man mehrere Anlagekonten oder Depots, kann der Sparerpauschbetrag aufgeteilt werden, um die Steuerbefreiung optimal zu nutzen.

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Steuerlast weiter optimieren: Die Teilfreistellung bei ETFs
Die Teilfreistellung bietet Anlegern eine weitere steuerliche Erleichterung, indem sie doppelter Besteuerung entgegenwirkt. Diese Regelung berücksichtigt, dass auf Fondsebene bereits Steuern abgeführt werden, welche die Rendite der Anleger schmälern können. Um diesen Effekt auszugleichen, macht die Teilfreistellung einen festgelegten Prozentsatz der Erträge aus dem Fonds steuerfrei. Die genaue Höhe dieses steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des ETFs und dessen Aktienquote:
Fondskategorie | Teilfreistellung in Prozent |
---|---|
Aktienfonds (Aktienquote > 51 %) | 30 % |
Mischfonds (Aktienquote > 25 %) | 15 % |
Sonstige Fonds (Aktienquote < 25 %) | 0 % |
Ich möchte einen ETF Sparplan anlegen – Welches Depot soll ich wählen?
Bevor man in einen ETF Sparplan investiert, steht zunächst die Eröffnung eines Depots an. Viele Online Broker machen dieses Vorhaben durch günstige oder sogar kostenfreie Depoteröffnungen attraktiv. Bei der Wahl des richtigen Brokers spielen vor allem die Zahl der angebotenen Sparpläne und Gebühren eine entscheidende Rolle.
Einige Broker und Banken halten besonders gute Angebot bereit. Dazu zählen zum Beispiel Trade Republic und Scalable Capital, die für ihre breite Palette an ETFs bekannt sind. Aber auch ING Depot, DKB, 1822direkt oder N26 (Aktien und ETFs provisionsfrei handeln) bieten attraktive Konditionen für Anleger, die in ETF Sparpläne investieren möchten.
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- Keine Depotführungsgebühren
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- mehr als 2.600 kostenfreie ETF-Sparpläne und über 2.700 kostenfreie Aktien-Sparpläne
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Häufig gestellte Fragen zu ETFs und Steuern
Käufe nicht, aber Verkäufe müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn die Steuer schon abgeführt wurde.
Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, um die steuerliche Last zu mindern. Dazu muss eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden.
Nicht genutzte Sparerpauschbeträge verfallen am Jahresende; sie können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) fallen auf Kapitalerträge keine Steuern an, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Die Besteuerung von ETFs umfasst Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.
Grundsätzlich gelten für ausländische ETFs dieselben Steuerregeln, aber die Steuer wird nicht immer automatisch abgeführt.
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