Gesundheitsfragen bei der BU – was erwartet mich?

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Iris Schulte-Renger
26.09.2025 – 11:38 Uhr aktualisiert
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Bauarbeiter kniet mit Knieschmerzen auf Baustelle - Symbolbild für Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung AB
Bauarbeiter kniet mit Knieschmerzen auf Baustelle - Symbolbild für Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung AB
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine BU ohne Gesundheitsfragen ist selten – und dann auch meistens mit starken Einschränkungen verbunden.
  • Die Gesundheitsfragen in BU-Anträgen sind in der Regel sehr detailliert und obendrein juristisch bindend.
  • Wer ehrlich und gut vorbereitet antwortet, hat die besten Chancen auf verlässlichen Schutz.

Kaum ein anderes Versicherungsprodukt wird so sehr empfohlen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und das hat einen klaren Grund: Sie ist im Ernstfall oft die letzte Rettung, um die eigene Existenz abzusichern.

Berufsunfähigkeit kann nämlich jeden treffen. Unfall, Krankheit, psychische Belastung – die Ursachen sind vielfältig. Laut Statistiken wird in Deutschland rund ein Viertel aller Arbeitnehmer berufsunfähig. Und die Folgen sind dramatisch: Wer nicht mehr arbeiten kann, verliert sein regelmäßiges Einkommen. Zwar gibt es staatliche Hilfen, etwa die Erwerbsminderungsrente. Doch deren Höhe reicht selten aus, um den bisherigen Lebensstandard auch nur annähernd zu halten.

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Genau deshalb ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) so wichtig. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Doch bevor es so weit kommt, muss die BU abgeschlossen werden – und dabei stoßen viele auf die erste große Hürde: die Gesundheitsfragen.

Diese Fragen sind kein Nebenschauplatz, sondern das Herzstück des Antrags. Sie entscheiden darüber, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kommt. Wer hier unvollständig oder falsch antwortet, riskiert seinen Schutz – egal, wie hoch und wie lange Beiträge gezahlt wurden.

Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Gesundheitsfragen funktionieren, warum eine BU ohne Prüfung Illusion ist, welche Fehler immer wieder passieren – und wie eine gute Vorbereitung aussieht.

BU ohne Gesundheitsfragen – was steckt wirklich dahinter?

Die Vorstellung klingt verlockend: Einfach ein Formular ausfüllen, Beitrag überweisen und abgesichert sein – ganz ohne peinliche Fragen über Arztbesuche, Krankheiten oder psychische Probleme. Kein Grübeln, ob man sich noch an jede Krankschreibung erinnert. Keine Sorge, dass eine alte Diagnose plötzlich alles kaputt macht.

Doch so einfach funktioniert es nicht. Eine BU ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht.

Warum? Weil die Versicherung kein Glücksspiel ist. Sie zahlt keine kleine Summe einmalig, sondern übernimmt im Ernstfall über Jahre hinweg erhebliche Leistungen. Je nach Rentenhöhe und Laufzeit können sich Zahlungen schnell auf mehrere Hunderttausend Euro summieren. Kein Versicherer geht dieses Risiko blind ein.

Das bedeutet: Ohne Gesundheitsprüfung gibt es keinen ernsthaften BU-Schutz. Alles andere wäre wirtschaftlich nicht tragfähig.

Ausnahmen sind Sonderfälle, oft verbunden mit Einschränkungen

Zwar werben Anbieter immer wieder mit Begriffen wie „ohne Gesundheitsprüfung“ oder „nur drei Fragen“. Doch dabei handelt es sich meist um Sonderaktionen oder Gruppenverträge – und die haben enge Grenzen. Typisch sind:

  • geringe maximale BU-Renten – oft nur 500 bis 1.000 Euro monatlich, viel zu wenig zum Leben.
  • kurze Laufzeiten – manchmal nur bis zum 55. Lebensjahr.
  • begrenzte Zielgruppen – etwa Studierende bestimmter Fachrichtungen oder Mitarbeiter großer Konzerne.
  • Nachprüfung im Leistungsfall – die Prüfung wird nicht beim Abschluss, sondern später nachgeholt.

Und genau dieser letzte Punkt macht die Sache gefährlich. Wer glaubt, durch vereinfachte Fragen einen Vorteil zu haben, erlebt im Ernstfall das Gegenteil. Denn spätestens bei einem Leistungsantrag schaut der Versicherer genau hin: Was steht im Antrag, was in den Arztakten, was in den Unterlagen der Krankenkasse?

Wer dann nicht sauber gearbeitet hat, steht ohne Schutz da – genau dann, wenn das Geld gebraucht wird.

Die Gesundheitsfragen im Detail – das wollen Versicherer wissen

Die Gesundheitsfragen sind kein Zufallsprodukt. Sie folgen einem klaren Muster und sind juristisch wasserdicht formuliert. Ziel ist es, das Risiko einer Berufsunfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Zeiträume

  • Ambulante Behandlungen: meist die letzten fünf Jahre
  • Stationäre Aufenthalte und Operationen: oft die letzten zehn Jahre
  • Psychologische oder psychiatrische Behandlungen: ebenfalls häufig zehn Jahre
  • Aktuelle Beschwerden: ohne zeitliche Begrenzung

Themen

  • Arztbesuche, Diagnosen, Krankschreibungen
  • Medikamente, die regelmäßig eingenommen wurden
  • Therapien wie Physiotherapie oder Psychotherapie
  • Unfallfolgen
  • Chronische Krankheiten oder Leiden

Wichtig ist: Es geht nicht darum, selbst zu entscheiden, was „wichtig“ ist. Maßgeblich ist ausschließlich, ob etwas im abgefragten Zeitraum stattfand.

Ein Beispiel: Eine Person geht vor vier Jahren zum Arzt wegen Magenproblemen. Diagnose: Stress, keine weiteren Untersuchungen. Für den Patienten ein harmloser Vorfall, längst vergessen. Für den Versicherer aber eine relevante Information, weil die Frage nach ambulanten Behandlungen im Zeitraum von fünf Jahren gestellt wurde.

Wird das verschwiegen, gilt es als Falschangabe.

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Typische Fehler und Missverständnisse

Die meisten Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern weil Antragsteller die Tragweite unterschätzen.

  • „Das war doch nichts.“ – Auch eine einmalige Behandlung zählt, wenn sie im Zeitraum liegt.
  • „Das habe ich vergessen.“ – Vergessen schützt nicht vor den Folgen. Arztakten enthalten mehr, als man denkt.
  • „Privat zählt nicht.“ – Auch privat bezahlte Behandlungen müssen angegeben werden.
  • „Das ist doch vorbei.“ – Selbst ausgeheilte Erkrankungen gehören in den Antrag.
  • „Wenn ich alles angebe, lehnen die mich ab.“ – Nicht unbedingt. Versicherer können auch mit Ausschlüssen oder Zuschlägen arbeiten.

Besonders gefährlich ist der Gedanke, kleine Dinge bewusst wegzulassen. Denn die Konsequenzen sind hart: von Vertragsänderungen bis hin zur kompletten Aufhebung.

Warum falsche Antworten später teuer werden können

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie eine Wette auf die Zukunft: Der Versicherte zahlt heute Beiträge, damit er im Ernstfall über Jahre hinweg eine Rente bekommt. Das Risiko, das der Versicherer übernimmt, ist enorm. Umso härter reagiert er, wenn sich später herausstellt, dass die Angaben im Antrag nicht stimmen.

Die drei möglichen Konsequenzen

  1. Anfechtung
    Der Versicherer erklärt den Vertrag für nichtig – so, als hätte er nie existiert. Alle bis dahin gezahlten Beiträge sind verloren. Für den Versicherten bedeutet das: kein Schutz, keine Auszahlung, auch wenn er seit Jahren eingezahlt hat.
  2. Rücktritt
    Der Versicherer beendet den Vertrag rückwirkend. Die Beiträge können teilweise zurückgezahlt werden, aber Leistungen gibt es keine.
  3. Vertragsanpassung
    Der Vertrag bleibt bestehen, aber nur in der Form, in der er bei ehrlichen Angaben zustande gekommen wäre. Das kann Ausschlüsse oder höhere Beiträge bedeuten – im Ernstfall bleibt von der eigentlich vereinbarten Rente nur ein Bruchteil übrig.

Besonders bitter: Diese Konsequenzen können selbst dann gelten, wenn die verschwiegene Erkrankung nichts mit der Ursache der Berufsunfähigkeit zu tun hat.

Aus der Praxis: Kleine Fehler, große Folgen bei der BU

Theorie ist das eine – die Auswirkungen im echten Leben sind das andere. Ein paar typische Szenarien zeigen, wie schnell kleine Lücken große Folgen haben können. Die folgenden Beispiele sind bewusst zugespitzt. In der Realität entscheiden Fristen, Belehrungen und vor allem, ob der verschwiegene Punkt den Leistungsfall tatsächlich beeinflusst hat. Nicht jeder Fehler führt automatisch zum Totalausfall.

Beispiel 1: Prüfungsangst

Ein Student sucht einmalig einen Psychotherapeuten auf, weil er Prüfungsangst hat. Es bleibt bei einem Gespräch, keine Diagnose, keine Folgetermine. Jahre später erkrankt er schwer an Krebs und stellt einen BU-Antrag. Der Versicherer prüft die Akten, findet den Eintrag und sieht: Im Antrag wurden psychologische Behandlungen der letzten zehn Jahre nicht angegeben. Ergebnis: Anfechtung des Vertrags – trotz völlig anderer Ursache der Berufsunfähigkeit.

Beispiel 2: Rückenprobleme

Eine Angestellte hat sich vor Jahren wegen Rückenbeschwerden krankschreiben lassen. Die Beschwerden waren schnell vorbei, sie hat das Thema abgehakt. Im Antrag vergisst sie die Episode. Später wird sie nach einem Unfall berufsunfähig. Der Versicherer verweigert die Leistung – mit dem Argument, dass der Antrag unvollständig war.

Beispiel 3: Schlafprobleme

Ein Selbstständiger bekommt ein Rezept für Schlafmittel, weil er in einer Stressphase schlecht schläft. Keine große Sache, denkt er, und gibt es im Antrag nicht an. Später wird er wegen Depression berufsunfähig. Als die Krankenkassenakten geprüft werden, fällt das Rezept auf – der Versicherer wertet es als Falschangabe. Ergebnis: Vertragsanpassung, die Rente sinkt deutlich.

Je nach Verschuldensgrad und Relevanz des verschwiegenen Umstands sind auch mildere Folgen möglich – bis hin zur bloßen Vertragsanpassung oder, wenn der Kausalitätsgegenbeweis gelingt, zur Leistung trotz Fehlers.

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Wie lange falsche Angaben bei der BU gefährlich bleiben

  • Rechte wegen einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht muss der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Pflichtverletzung schriftlich ausüben (etwa Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung). Diese Rechte sind zeitlich befristet: Sie erlöschen grundsätzlich nach fünf Jahren seit Vertragsschluss; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren.
  • Die Arglistanfechtung folgt dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Sie ist innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung möglich; die absolute Höchstfrist beträgt zehn Jahre ab Abgabe der Vertragserklärung.

Aber wie bereits erläutert: Beim Rücktritt entfällt die Leistungspflicht nicht automatisch. Mit dem Kausalitätsgegenbeweis kann gezeigt werden, dass der verschwiegene Umstand für Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalls ohne Einfluss war. In solchen Konstellationen bleibt der Leistungsanspruch trotz Rücktritt bestehen – oder es kommt „nur“ zu einer Vertragsanpassung.

Gibt es gute Alternativen zur BU?

  • Grundfähigkeitsversicherung: zahlt, wenn bestimmte Fähigkeiten wie Sehen oder Gehen verloren gehen (hier gibt es mehr Infos dazu).
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: springt ein, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist – die Hürden sind höher als bei der BU (hier gibt es mehr Infos dazu).
  • Dread Disease-Versicherung: leistet bei Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten, etwa Krebs oder Herzinfarkt (hier gibt es mehr Infos dazu).

All diese Produkte können sinnvoll sein – ersetzen aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Den BU-Antrag richtig vorbereiten – so geht’s

Damit die Gesundheitsfragen nicht zur Falle werden, ist eine gute Vorbereitung entscheidend.

  1. Patientenakten besorgen
    Hausarzt, Fachärzte, Krankenkasse – überall liegen Daten. Oft mehr, als man selbst erinnert.
  2. Diagnosen auflisten
    Alle Behandlungen, Krankschreibungen, Medikamente dokumentieren.
  3. Antragsfragen prüfen
    Jeder Versicherer stellt Fragen etwas anders. Manche enger, manche weiter.
  4. Risikovoranfrage stellen
    Eine anonyme Anfrage über einen spezialisierten Makler zeigt, wie Versicherer reagieren würden. Ohne Risiko eines negativen Eintrags.
  5. Antworten dokumentieren
    Jede Angabe sollte belegbar sein. So lässt sich später nachweisen, dass alles korrekt angegeben wurde.
  6. Antrag stellen
    Erst erledigen, wenn alle Fragen geklärt und Unterlagen vollständig sind.

Weitere praktische Tipps für den Umgang mit Gesundheitsfragen

Viele Menschen unterschätzen, wie detailliert Arztakten geführt werden. Ein Patient erinnert sich vielleicht an zwei, drei Behandlungen – in der Akte stehen zehn oder mehr Einträge. Schon kleine Notizen wie „Patient berichtet über Schlafstörungen“ oder „psychische Belastung durch Arbeitsplatzkonflikt“ bleiben dort festgehalten. Wer den Antrag ohne Einsicht in die Unterlagen ausfüllt, geht ein erhebliches Risiko ein.

Darum lohnt es sich, frühzeitig alle verfügbaren Informationen zu sammeln. Das bedeutet: Kopien der Patientenakten beim Hausarzt anfordern, die Unterlagen der Krankenkasse einsehen, gegebenenfalls Fachärzte anschreiben. Oft dauert es Wochen, bis alles beisammen ist. Doch diese Zeit ist gut investiert. Denn nur wer weiß, was dokumentiert ist, kann die Fragen korrekt beantworten.

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Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Interpretation. Nicht jeder ärztliche Vermerk ist automatisch ein Risiko. Versicherer bewerten Diagnosen unterschiedlich. Ein einmaliger Eintrag „Verspannung“ fällt meist kaum ins Gewicht. Häufig wiederkehrende Krankschreibungen wegen Rückenschmerzen dagegen können zu Ausschlüssen führen. Wer unsicher ist, wie eine bestimmte Angabe gewertet wird, sollte eine Risikovoranfrage nutzen. Sie ermöglicht es, mehrere Versicherer anonym zu testen – ohne dass ein abgelehnter Antrag im Hinweis- und Informationssystem landet.

Geduld zahlt sich aus. Der Wunsch, schnell eine Police abzuschließen, führt häufig zu Fehlern. Ein überhastet ausgefüllter Antrag mit Lücken oder Ungenauigkeiten schafft Probleme, die später kaum zu lösen sind. Besser ist es, die Vorbereitung gründlich anzugehen – auch wenn das bedeutet, ein paar Wochen länger zu warten.

BU-Gesundheitsfragen: Besonderheiten für Eltern, Ärzte, Akademiker und junge Menschen

Nicht jeder Antragsteller steht bei den Gesundheitsfragen vor denselben Hürden. Je nach Alter, Beruf und Lebenssituation rücken ganz unterschiedliche Themen in den Vordergrund.

  • Für Eltern stellt sich oft die Frage: Ergibt es Sinn, schon so früh an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken? Die Antwort lautet: Ja – und zwar aus zwei Gründen. Erstens sind Kinder in der Regel gesund, was die Hürde der Gesundheitsfragen deutlich senkt. Zweitens sichern sich Eltern für ihre Kinder so günstige Beiträge. Aber auch hier gilt: Die Gesundheitsfragen müssen korrekt beantwortet werden.
  • Ärzte gehören zu den Berufsgruppen, die Versicherer oft recht kritisch prüfen. Die psychische Belastung, Schichtdienste oder auch die hohe Verantwortung schlagen sich in den Risikoeinschätzungen nieder. Umso wichtiger ist es auch hier, die Gesundheitsfragen absolut sauber zu beantworten. Besonders relevant sind Angaben zu Stresssymptomen, Schlafstörungen oder früheren Krankschreibungen. Auch Ärzte sollten sich nicht auf ihr Gedächtnis verlassen, sondern alle Behandlungsunterlagen systematisch sammeln.
  • Akademiker haben grundsätzlich gute Karten, was die Annahme bei einer BU betrifft. Ihre Berufe gelten meist als risikoarm, körperlich wenig belastend und daher für Versicherer attraktiv. Aber auch hier können Gesundheitsfragen Stolperfallen enthalten. Gerade psychische Beschwerden während des Studiums – etwa Prüfungsangst oder depressive Episoden – finden sich oft in den Akten. Diese sollten unbedingt vollständig angegeben werden, um späteren Ärger zu vermeiden. Ein transparenter Umgang schafft Vertrauen und erhöht die Chance auf faire Konditionen.
  • Die Altersgruppe der 13- bis 25-Jährigen profitiert doppelt: Zum einen sind sie oft noch gesund, zum anderen sichern sie sich durch einen frühen Abschluss niedrige Beiträge. Aber: Auch in diesem Alter gibt es gesundheitliche Themen, die nicht verschwiegen werden dürfen. Dazu gehören etwa Sportverletzungen, orthopädische Probleme wie Skoliose oder psychologische Beratungen in der Schule.

Am Ende ist Ehrlichkeit bei der BU der beste Schutz

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen bleibt Illusion. Was nach Abkürzung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Risiko.

Wer wirklich abgesichert sein will, kommt um die Auseinandersetzung mit den eigenen Gesundheitsdaten nicht herum.

Doch das muss kein Grund zur Verzweiflung sein. Mit gründlicher Vorbereitung, ehrlichen Angaben und einer klaren Strategie lassen sich Stolperfallen vermeiden. Die Gesundheitsfragen sind kein Test, den man bestehen muss oder bei dem man durchfallen kann. Sie sind eine Einladung, den eigenen Gesundheitsverlauf transparent zu machen. Wer sie ernst nimmt, hat später keinen Ärger zu befürchten. Wer dagegen schummelt, riskiert seine finanzielle Existenz.

Am Ende geht es nicht um ein Formular, sondern um die Frage, ob das Einkommen im Ernstfall abgesichert ist. Und diese Sicherheit ist so wertvoll, dass sich die Mühe der sorgfältigen Vorbereitung immer lohnt.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesundheitsfragen

Welche Gesundheitsfragen werden bei einer BU gestellt?

Die Fragen sind gezielt darauf ausgelegt, das Risiko einzuschätzen. Meistens geht es um die letzten Jahre: Arztbesuche, Diagnosen, Krankschreibungen, Medikamente, stationäre Aufenthalte. Auch psychische Beschwerden werden abgefragt, oft über einen längeren Zeitraum. Manche Anträge wollen außerdem wissen, ob aktuell Beschwerden bestehen – selbst wenn keine Behandlung läuft. Am Ende zählt nur, was im Fragebogen konkret verlangt wird.

Bei welchen Krankheiten bekommt man keine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein pauschales „Nein“ gibt es selten, aber manche Krankheitsbilder sind für Versicherer tatsächlich so riskant, dass ein Antrag scheitert. Dazu gehören schwere psychische Erkrankungen, chronische Leiden mit hoher Rückfallquote oder Krebserkrankungen. Bei Rückenproblemen und Depressionen reagieren viele Anbieter ebenfalls sehr zurückhaltend. Heißt aber nicht automatisch: keine Chance. Manchmal sind Ausschlüsse oder Zuschläge möglich – oder eine andere Form der Absicherung. Genau deshalb lohnt es sich, die Situation vorab anonym prüfen zu lassen.

Ist eine BU bei Bluthochdruck möglich?

Ja, Bluthochdruck allein schließt eine BU nicht aus. Entscheidend ist, ob er gut eingestellt ist und ob Begleiterkrankungen bestehen, etwa Herz- oder Nierenprobleme. Wer die Medikamente nimmt und stabile Werte vorweisen kann, hat gute Chancen. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig sind – auch, seit wann der Bluthochdruck bekannt ist.

Was passiert, wenn man Gesundheitsfragen falsch beantwortet?

Falsche Antworten sind keine Kleinigkeit, sondern können den ganzen Schutz kippen. Wird eine Angabe verschwiegen oder beschönigt, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten: den Vertrag rückwirkend beenden, die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall gar nichts zahlen. Besonders heikel: Das gilt selbst dann, wenn die verschwiegene Erkrankung gar nichts mit der Ursache der Berufsunfähigkeit zu tun hat.


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