Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW fördert den energetischen Umbau von älteren Wohngebäuden auf eine KfW-Energieeffizienzklasse mit günstigen Darlehen und Zuschüssen.
- Die Programme 151 und 152 gelten nur für Immobilien, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Die Förderung liegt bei maximal 120.000 Euro (151) beziehungsweise 50.000 Euro (152).
- Auch ein Tilgungszuschuss ist möglich. Ein Energie-Sachverständiger ist zwingend notwendig
- Die KfW vergibt die Darlehen nur über die Hausbank. Kreditberater helfen, den Überblick zu behalten. Unsere Testsieger sind Dr. Klein, Interhyp und Planethome.
Ältere Häuser sind toll, sie strotzen vor Geschichte und sind gemütlich – aber meist nicht besonders energieeffizient. Solche Gebäude auf den neuesten Stand zu bringen ist teuer. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Sanierung und Umbau allerdings mit besonders günstigen Krediten und Zuschüssen.
Was leisten die KfW 151/152-Programme?
Die KfW-Programme 151 und 152 sind für die energetische Modernisierung oder den Kauf von bereits umgerüsteten Immobilien gedacht. Das schließt auch Baudenkmäler mit ein. Während das KfW-Programm 151 für ein Set an Umbauten gedacht ist, finanziert das Programm 152 Einzelmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Besonderes Plus: Ein Tilgungszuschuss ist möglich.
KfW-Programm 151/152 auf einen Blick
| Art der Förderung | Kredit & Zuschuss |
| Zweck | Energetische Sanierung von Wohneigentum |
| Voraussetzungen | Nur für Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde (nicht für neuere Bauten geeignet); bei bestehender Immobilie dürfen Maßnahmen noch nicht begonnen haben, bei Kauf einer sanierten Immobilie müssen Maßnahmen einzeln im Kaufvertrag stehen |
| Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
| Zinsen | Ab -2,43 % eff. Jahreszins (Kredit inkl. Zuschuss) |
| Mögliche Summen | Bis 120.000 € für ein KfW-Effizienzhaus (KfW 151), bis 50.000 € für Einzelmaßnahmen (KfW 152) |
| Mögliche Zinsbindungen | 10 Jahre |
| Laufzeiten | 4 bis 30 Jahre |
Förderfähige Maßnahmen
Das Darlehen erhalten Hausbesitzer sowohl für selbst genutzte als auch für vermietete Wohngebäude. Förderfähig sind unter anderem die Erneuerung der Fenster und Außentüren und die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- sowie Geschossdecken. Ziel der Umbauten ist immer ein KfW-Effizienzhaus-Standard der Klassen 55, 70, 85, 100 oder 115. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Kennzahl, desto geringer der Energieverbrauch.
Und umso besser sind die Fördermöglichkeiten der KfW. In manchen Fällen kann das Darlehen sogar sogar 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten decken, inklusive der Nebenkosten. Das gilt auch beim Kauf von bereits saniertem Wohnraum. Wichtig dabei: Die Einzelmaßnahmen müssen so im Kaufvertrag stehen, dass sie nachgewiesen werden können.
Übrigens: Anders als bei Neubau (KfW-Programm 153) fördert die KfW bei der Sanierung auch die Energieeffizienz-Standards 70, 85, 100 und sogar 115. Eine Sonderklasse bildet das KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Tipp: Wurde das Gebäude früher bereits über KfW-Programme gefördert? Kein Problem: Darlehen für weitere Einzelmaßnahmen oder ein gleiches oder höheres KfW-Effizienzhausniveau sind dennoch möglich. Obergrenze ist der kundenbezogene Förderhöchstbetrag.
Was wird nicht gefördert?
Wer energieeffiziente Ferienwohnungen baut oder kauft, kann das nicht von der KfW fördern lassen. Ebenso ausgenommen ist die Umschuldung bestehender Kredite und eine Nach- oder Abschlussfinanzierung für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte. Maßnahmen rund um die Sanierung der Heizung und des Einbaus einer Lüftungsanlage schließen die Programme seit Januar 2020 aus. Bei Photovoltaikanlagen greift das KfW-Programm 270.
Energieberater erforderlich
Ohne die fachliche Expertise eines Energieberaters kommen Sanierungswillige nicht an die KfW-Förderung. Er unterstützt sowohl zu Beginn als auch am Ende der Arbeiten. Seine Aufgabe ist sicherzustellen, dass das sanierte Gebäude einen bestimmten Effizienzhaus-Standard auch wirklich erreicht oder die Einzelmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Die KfW erkennt alle Sachverständigen aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Förderprogramme des Bundes an. Einen passenden Experten, auch für Baudenkmale, findet der Antragsteller hier.
Üblich ist für einen solchen Fachmann ein Tagessatz zwischen 500 und 800 Euro, das entspricht einem Stundensatz von 60 bis 90 Euro. Eine ausführliche Energieberatung zum Beispiel für ein Einfamilienhaus mit einer Größe von 150 Quadratmetern kostet rund 600 Euro. Die KfW übernimmt 50 Prozent dieser Beraterkosten, maximal jedoch 4000 Euro (Programm 431).
Gut zu wissen: Gezahlt werden nur Zuschussbeträge ab 300 Euro.
Das sind die KfW-Konditionen
Die KfW bietet Kredite mit einer Laufzeit zwischen vier und 30 Jahren an. Anfangs sind bis zu fünf Jahre tilgungsfrei, in dieser Zeit zahlen Kreditnehmer lediglich die Zinsen. Danach bleiben die Raten für die gewählte Laufzeit konstant. Dieser KfW-Kredit hat allerdings einen Nachteil: Die Zinsbindung gilt nur 10 Jahre. Geht die Laufzeit darüber hinaus, bietet die Förderbank eine Anschlussfinanzierung.
Doch Hausbesitzer können stattdessen auch ein sogenanntes endfälliges Darlehen wählen. Diesen Kredit müssen sie bereits nach 10 Jahren auf einen Schlag zurückzahlen. Im Gegenzug fallen über die Laufzeit von 120 Monaten nur die Zinszahlungen an.
Das KfW-Darlehen kann in Teilbeträgen oder in einer Summe abgerufen werden. Nach der Kreditzusage beginnt eine einjährige Abruffrist, die sich automatisch um sechs Monate verlängert.
Achtung: Für aktuell neu geschlossene Verträge fällt schon nach sieben Monaten eine Bereitstellungsgebühr für die nicht abgerufene Summe an.
Tilgungszuschuss bei der energieeffizienten Sanierung
Je höher die Energieeffizienz nach der Sanierung ausfällt, desto weniger muss der Darlehensnehmer am Ende zurückzahlen. Das kann recht stattliche Summen ausmachen:
| Energieeffizienz | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % der Kreditsumme (max. 48.000 € pro Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % des Kreditbetrags (max. 42.000 € pro Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % des Kreditbetrags (max. 36.000 € pro Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % des Kreditbetrags (max. 33.000 € pro Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % des Kreditbetrags (max. 12.500 € pro Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % des Kreditbetrags (max. 30.000 € pro Wohneinheit) |
| Einzelmaßnahmen | 20 % des Kreditbetrags (max. 10.000 € pro Wohneinheit) |
Mehrere Programme sind möglich
Wer noch mehr tun möchte als die Programme 151 und 152 fördern, zum Beispiel die Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen oder die Lüftungsanlage sanieren, hat diverse Möglichkeiten, weitere Programme zu ergänzen.
- KfW-Programm 167: „Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“
- KfW-Programm 275: „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaik)
- KfW Programm 270: „Förderung für Erneuerbare Energien“
- KfW Programm 431: „Zuschuss zur Baubegleitung“ (z.B. für den Energieberater, bis zu 50 Prozent, max. 4.000 Euro pro Vorhaben)
- KfW-Programm 159: „Altersgerecht umbauen – Kredit“
- KfW-Programm 455: „Altersgerecht umbauen – Zuschuss“
- KfW-Programm 430: „Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss“
Tipp: Bei Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Alternative. Die Kosten für die in der BEG geförderten Maßnahme darf der Bauherr dann beim Programm 151/152 nicht mehr ansetzen. Privatpersonen können bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus alternativ den KfW-Zuschuss 430 wählen.
KfW 151/152 beantragen – in sechs einfachen Schritten
- Mit dem Energieberater die Maßnahmen besprechen und schriftlich bestätigen lassen. Wer eine sanierte Immobilie kaufen will, achtet darauf, dass die Sanierungsmaßnahmen einzeln im Kaufvertrag auftauchen.
- Mit der „Bestätigung zum Antrag“ des Energieexperten beziehungsweise der Bescheinigung des Verkäufers zur Hausbank gehen. Dort die Möglichkeiten der KfW-Kredite ausloten, vor allem auch im Hinblick auf Kombinationen. Wichtig: Gleichzeitig mit KfW 151/152 auch das Programm 431 beantragen.
- Unbedingt die Förderzusage abwarten, bevor es mit Sanierung oder Kaufvertragsunterzeichnung losgeht. Erst mit dieser Bestätigung besteht Gewissheit über das zur Verfügung stehende Geld.
- Sind die Maßnahmen gestartet, die Rechnungen mit dem Darlehen bezahlen. Den Kredit komplett innerhalb von sechs Monaten abrufen und so Bereitstellungsgebühren vermeiden.
- Sind alle vorgesehenen Umbauten gemacht, bescheinigt der Experte schriftlich den Energieeffizienzwert („Bestätigung nach Durchführung“).
- Die Rechnungen und Bestätigung über die Hausbank bei der KfW einreichen und den Tilgungszuschuss einfordern. Dieser verkürzt als Gutschrift die Laufzeit.
Tipp: Auch mit bereits genutzten Darlehenssummen ist ein Wechsel in eine niedrigere KfW-Effizienzhausklasse innerhalb der Förderung möglich. Dafür müssen Hausbesitzer erneut eine „Bestätigung zum Antrag“ des Energieexperten einreichen. Den Verwendungszweck, die Höhe des Tilgungszuschuss und eventuell die Höhe des Zinssatzes sowie den Förderhöchstbetrag passt dann die KfW an.
Der Förderkredit „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ läuft noch bis zum 30.06.2021 über die KfW. Ab dem 01.07.2021 ist der Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG möglich.
