Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW fördert den Bau und Kauf energieeffizienter Häuser und Wohnungen mit Darlehen und Zuschüssen.
- Mit dem KfW-Programm 153 gibt es bis zu 120.000 Euro Förderung. Auch ein Tilgungszuschuss ist möglich.
- Die Kredite haben maximal 30 Jahre Laufzeit, ab 0,49 % effektiven Jahreszins. Ein Energie-Sachverständiger ist zwingend notwendig.
- Die KfW vergibt die Darlehen nur über die Hausbank. Bei der Suche nach dem besten Kredit helfen unsere Testsieger im Vergleich der Baufinanzierer: Dr. Klein, Interhyp und Planethome.
Eine Solaranlage auf dem Dach, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und gut gedämmte Wände – Häuslebauer können all das einplanen, wenn sie ein neues Haus bauen. Solche Maßnahmen sparen viel Energie und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sie mit Darlehen und Zuschüssen.
Was versteht man unter dem KfW 153 Programm?
Das staatliche Darlehen 153 ist für alle gedacht, die ein Energieeffizienzhaus der Klassen 55, 40 oder 40Plus selbst neu bauen oder einen solchen Neubau kaufen. Dazu zählen auch entsprechende Eigentumswohnungen. Zudem kommt es für die Umwidmung sogenannter unbeheizter Nicht-Wohngebäude infrage. Also zum Beispiel beim Umbau einer alten Scheune in ein Energiesparhaus.
Zwingende Voraussetzungen in allen Fällen: Die Wohnimmobilie wird am Ende selbst genutzt und ein anerkannter Energieberater unterzeichnet Vorhaben und Endabnahme. Dann können Hausbauer davon profitieren, dass ein Tilgungszuschuss der KfW die Restschuld mindert. Der fällt höher aus, je weniger Energie das Haus am Ende verbraucht.
Das KfW-Programm 153 auf einen Blick
| Art der Förderung | Kredit |
| Zweck | Bau von Wohneigentum |
| Voraussetzungen | KfW-Effizienzhaus-Standard notwendig |
| Darlehensart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
| Zinsen | Ab -0,49 % eff. Jahreszins (Kredit inkl. Zuschuss) |
| Mögliche Summen | Bis 120.000 € pro Wohneinheit |
| Zinsbindungen | 10 Jahre |
| Laufzeiten | 4 bis 30 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre |
| Sondertilgungen | Nur vollständige Rückzahlungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Achtung: Das Förderprogramm 153 kann nur noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Anschließend startet ein neues Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?
Die Zahlenlogik hinter den Energieeffizienz-Standards ist leicht zu verstehen. Basis ist ein von der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiertes Referenzgebäude. Ein Neubau, der 100 Prozent der danach zulässigen Energiemenge verbraucht, ist ein Effizienzhaus der Klasse 100. Je niedriger die Zahl, umso besser. Ein KfW-Effizienzhaus 40 unterschreitet die Vorgaben um 60 Prozent, ein KfW-Effizienzhaus 55 entsprechend um 45 Prozent. Dämmung, neue Fenster, aber auch die Einbindung erneuerbarer Energien helfen dabei, diese Standards zu erreichen.
Parallel zur Energieeffizienz steigen Fördersumme und Zuschuss. Wer ein KfW-Effizienzhaus 55 baut oder kauft, bekommt 15 Prozent der Darlehenssumme geschenkt (max. 18.000 Euro je Wohneinheit). Für ein KfW-Effizienzhaus 40 sind es 20 Prozent (max. 24.000 Euro je Wohneinheit). Der Standard 40Plus trumpft mit einem Tilgungszuschuss von 25 Prozent der Darlehenssumme auf (max. 30.000 Euro je Wohneinheit). Dafür braucht das Haus unter anderem eine Anlage zur Stromerzeugung samt Speicher und Benutzerinterface sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Tipp für Käufer: Der Vertrag muss eine Haftungsklausel des Verkäufers enthalten. Der bestätigt damit den angegebenen KfW-Effizienzhaus-Standard.
Tipps für Bauherrn: Wer selbst Hand anlegt, erhält nur Förderung für die Materialkosten. Dazu muss der Energieberater diese sowie den fachgerechten Einbau formlos bestätigen. Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse der Immobilie enthalten.
Was wird nicht gefördert?
Ferienhäuser und -wohnungen, die Umschuldung bestehender Kredite sowie die Nachfinanzierung bereits begonnener oder schon abgeschlossener Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Wer denkmalgeschützte Gebäude sanieren oder beheizte Gewerbeflächen zu Wohnraum umbauen möchte, nutzt die KfW-Kredite 151 und 152.
Warum ein Experte sinnvoll ist
Die KfW schreibt vor, dass Bauherren einen Energie-Sachverständigen einbinden müssen. Denn sie stellt hohe qualitative Ansprüche an die Energieeffizienz. Schon kleinste Fehler können dazu führen, dass der berechnete Standard nicht erreicht wird oder sogar Bauschäden entstehen und die KfW deshalb Fördermittel streicht. Das kann teuer werden, denn zusätzlich sind dann Mehrzinsen fällig.
Der Energieeffizienz-Experte sorgt dafür, dass dies nicht passiert und der Bauherr die Darlehensgelder optimal einsetzt. Die KfW erkennt alle Sachverständigen aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Förderprogramme des Bundes an. Einen passenden Experten findet der Antragsteller auch hier.
Tipp: Eine Checkliste für den Vertrag mit dem Experten gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Mögliche KfW-Kredite
Am bequemsten ist es, das Darlehen in Raten abzubezahlen. Der Eigentümer kann zwischen vier und 30 Jahren Laufzeit wählen, gepaart mit einer Sollzinsbindung von zehn Jahren. Wie alle KfW-Förderungen startet der Vertrag mit tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen nur die Zinsen fällig sind. Diese Frist beträgt, je nach gewählter Laufzeit, maximal fünf Jahre. Wenn die Rückzahlung der Restschuld beginnt, werden die Raten einmalig höher.
Alternativ kann der Darlehensnehmer den gesamte Kreditbetrag auch erst am Ende einer Laufzeit von zehn Jahren tilgen. In 120 Monatsraten zahlt er dann nur die Zinsen. Wer sich dafür entscheidet, sollte regelmäßig Geld zurücklegen, um den Kredit zur Fälligkeit auch wirklich bedienen zu können. Denn am Stichtag ist der gesamte Darlehensbetrag ohne Wenn und Aber fällig.
Mit anderen Förderprogrammen kombinieren
Für ein rundum energieeffizientes Haus reichen die 120.000 Euro Fördergelder aus dem KfW-Programm 153 in der Regel nicht aus. Allerdings lässt er sich mit anderen Förderungen kombinieren, sodass Bauherren ihren Zuschuss deutlich erhöhen können. Dazu zählen:
- KfW-Programm 124: „Wohneigentumsprogramm“ (Förderung der Anschaffungskosten einer selbstgenutzten Immobilie)
- KfW-Programm 275: „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaik)
- KfW Programm 431: „Zuschuss zur Baubegleitung“ (zum Beispiel. für den Energieberater, bis zu 50 Prozent, max. 4.000 Euro pro Vorhaben)
- KfW-Programm 433: „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (Förderung der Anschaffung einer Brennstoffzellenheizung)
- Baukindergeld 424: Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
KfW 153 beantragen – in sieben einfachen Schritten
- Den Bauträger, der den KfW-Effizienzhaus-Standard anbietet oder einen Experten für Energieeffizienz kontaktieren und eine „Bestätigung zum Antrag“ einholen.
- Mit diesem Schreiben zur Hausbank gehen. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Darlehen ausloten. Wichtig: Gleichzeitig mit KfW 153 auch das Programm 431 beantragen.
- Die Förderzusage unbedingt abwarten – erst dann ist die Finanzierung gesichert.
- Danach den Kaufvertrag abschließen beziehungsweise mit der Planung und den Arbeiten für den Neubau starten.
- Die Fördersumme innerhalb von 12 Monaten abrufen, sonst fallen Gebühren von 0,15 Prozent auf die noch nicht abgerufenen Gelder an.
- Nach Abschluss der Bauarbeiten die „Bestätigung nach Durchführung“ beim Finanzpartner einreichen. Diese stellt beim Neubau der Experte für Energieeffizienz aus. Beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Eigentumswohnung macht das der Bauträger oder Fertighaushersteller.
- Nach einer Prüfung den Tilgungszuschuss erhalten.
Übrigens: Wer während der Planungsphase in eine andere Förderstufe wechseln möchte, kann dies für nicht abgerufene Darlehensbeträge tun – sofern die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben. Dann einfach gegenüber dem Finanzierungspartner einen Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung erklären. Und einen vollständigen neuen Antrag (einschließlich neuer „Bestätigung zum Antrag“) für das andere KfW-Effizienzhaus-Niveau stellen.
