Sonderkündigungsrecht PKV Beitragserhöhung – das gilt jetzt

Foto von Iris Schulte-Renger
Iris Schulte-Renger
30.09.2025 – 12:41 Uhr aktualisiert
geprüft: Sascha Burghardt Handelsblatt Media Group
✓ Link kopiert

Denken Sie an die Umwelt, bevor Sie drucken!

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Drucken von Artikeln durch den Verbrauch von Ressourcen Auswirkung auf unsere Umwelt hat. Sie können die Umwelt schonen, indem Sie Artikel digital nutzen und teilen.
PKV Sonderkuendigungsrecht Beitragserhoehung AB
PKV Sonderkuendigungsrecht Beitragserhoehung AB
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die PKV Beitragserhöhungen ankündigt oder die Tarifleistungen einschränkt.
  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
  • Das Sonderkündigungsrecht greift außerdem auch dann, wenn der Versicherte weniger verdient und deshalb in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln muss oder einen Anspruch auf Heilfürsorge hat.

Wenn die Rechnung für die private Krankenversicherung plötzlich höher ausfällt, ist das oft ein Schock. Doch keine Panik: Ein aus gutem Grund verankertes Sonderkündigungsrecht ermöglicht Versicherten eine rasche Reaktion. Es ist auch bekannt unter dem Namen außerordentliche Kündigung.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

  • Mehr als 35 Anbieter kostenlos vergleichen
  • Unabhängig & transparent
  • Bereits ab 97,00 € privat krankenversichern
    (abhängig von Alter und Tarif)

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist in den Paragraphen 205 Abs. 2 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Es greift insbesondere, wenn der Anbieter die Beiträge anhebt oder die Leistungen einschränkt. Auch Veränderungen beim eigenen Einkommen, die einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig machen, führen dazu, dass dieses Kündigungsrecht in Kraft tritt.

Die private Krankenkasse hat die Pflicht, ihre Mitglieder rechtzeitig über Erhöhungen oder Einschränkungen zu informieren.

Nach Erhalt dieser Mitteilung steht es den Versicherten frei, den gesamten Vertrag zu kündigen. Handelt es sich nur um eine teilweise Beitragserhöhung, reicht es aus, den entsprechenden Bereich zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung PKV: Fristen und Vorgehensweise

Durch das klare Verständnis der Fristen und Voraussetzungen kann jeder Versicherte seine Optionen optimal nutzen. Es ist ratsam, die Policen im Auge zu behalten, rechtzeitig zu handeln und folgende Aspekte zu bedenken:

Ein Sonderkündigungsrecht kommt in diesen Szenarien zur Anwendung:

  1. Beitragserhöhung oder Leistungseinschränkung: Erhöht die Versicherung die Beiträge oder schränkt die vertraglichen Leistungen ein, haben Versicherte das Recht, ihren Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teilbereich der Versicherungskosten ansteigt. Bei einer Erhöhung des Krankentagegelds genügt es, diesen spezifischen Tarif zu kündigen.
  2. Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn ein Versicherter aufgrund eines geringeren Einkommens versicherungspflichtig wird oder in die Familienversicherung wechselt, kann ebenfalls das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden.
  3. Anspruch auf Heilfürsorge: Beamte oder Personen in risikobehafteten Berufen können ihre PKV kündigen, wenn sie Anspruch auf Heilfürsorge erhalten.

Fristen zur Kündigung

Sobald die Krankenkasse eine Beitragserhöhung oder eine Leistungseinschränkung mitteilt, beginnt die Frist für die Kündigung. Diese beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung.

Wichtig: Die Kündigung wird mit dem Beginn des neuen Beitrags wirksam.

Das bedeutet, dass das Sonderkündigungsrecht auch dazu führt, dass Vertragslaufzeiten, die normalerweise einzuhalten wären, hier nicht zutreffen. Versicherte müssen also nicht monatelang warten, um den höheren Beitrag abzulehnen.

Sollte ein Versicherter aufgrund einer Gehaltsänderung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, gilt eine zusätzliche Regelung: Die Kündigung kann rückwirkend bis zu drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht erfolgen. Hierbei ist es notwendig, die Kündigung bis zum Monatsende einzureichen, in dem der Nachweis der Versicherungspflicht erbracht wird. Allerdings kann es in dieser Zeit auch zu einer doppelten Beitragszahlung kommen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung; auch hier gelten die gleichen Kündigungsmodalitäten und Fristen.

Sonderkündigungsrecht PKV Beitragserhöhung

So funktioniert die Kündigung der PKV in der Praxis

Damit die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgreich ist, müssen einige formale Voraussetzungen beachtet werden. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst.

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sicher ist, einen Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder ein Fax mit Sendebericht zu schicken. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass der Nachweis der Kündigung auch wirklich vorliegt.

Kündigungsgrund angeben

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, einen Grund anzugeben. Formulierungen wie „Kündigung wegen Beitragserhöhung“ oder „Kündigung wegen Eintritt in die Pflichtversicherung“ sollten deutlich im Schreiben vermerkt sein. Diese Transparenz hilft, unnötige Missverständnisse zu vermeiden.

Kündigungsfristen beachten

Die Kündigungsfrist ist eng mit dem Datum verbunden, an dem das Schreiben beim Versicherer eintrifft. Es ist ratsam, auf eine zeitnahe Übermittlung zu achten, um die Frist optimal zu wahren. Bei einer Kündigung ist außerdem zu beachten, dass zeitgleich ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden muss.

Nahtloser Übergang zur neuen Versicherung

Die Frist zur Kündigung beträgt zwei Monate nach der Kündigungserklärung. Es ist jedoch wichtig, dass der Nachweis der neuen Mitgliedschaft beim bisherigen Anbieter vorgelegt wird. Andernfalls bleibt der alte Vertrag bestehen und es könnten doppelte Beiträge fällig werden – sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Dieser Schritt ist wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen an eine durchgehende Krankenversicherung in Deutschland zu entsprechen.

Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:

ThemaDetails
Schriftform wahrenKündigung muss schriftlich erfolgen. Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht empfohlen.
Kündigungsgrund angebenBei außerordentlichen Kündigungen sollte der Grund angegeben werden (zum Beispiel „Beitragserhöhung“).
Kündigungsfristen beachtenDas Datum, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht, entscheidet über die Frist.
Neuen Vertrag abschließenEin neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter muss gleichzeitig mit der Kündigung abgeschlossen werden.
Frist nach Kündigungs­erklärung einhaltenEs besteht eine Frist von zwei Monaten für den Nachweis des neuen Vertrags.
Doppelte Beiträge vermeidenNachweis der neuen Mitgliedschaft vermeiden, um doppelte Zahlungen für GKV und PKV zu verhindern.
Quelle: Eigene Recherche

Beitrag erhöht, PKV gekündigt – diese Fallstricke gibt es

Die Entscheidung, die private Krankenversicherung (PKV) aufgrund steigender Beiträge zu kündigen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Wer diesen Schritt erwägt, sollte wissen, dass dies einige Nachteile mit sich bringen kann. Zunächst ist bei der neuen Versicherung möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, die auch zu höheren Beiträgen führen kann – vor allem, wenn Vorerkrankungen bestehen.

Zudem verlieren Versicherte den Großteil ihrer Altersrückstellungen, die während der bisherigen Versicherungslaufzeit aufgebaut wurden.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch die neue Versicherung Kosten verursacht und eine spätere Beitragserhöhung ebenfalls nicht ausgeschlossen ist. Der neue Vertrag könnte somit ebenfalls bei der nächsten Anpassung zu unliebsamen Überraschungen führen.

Warum erhöhen die meisten Versicherungen 2026 die Beiträge zur PKV?

Auch im Jahr 2026 müssen sich viele privat krankenversicherte Menschen erneut auf höhere Beiträge einstellen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat angekündigt, dass ab Jahresbeginn ein Großteil der Versicherten wohl erneut von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen sein wird. Konkrete Prozentzahlen wurden bislang jedoch nicht veröffentlicht.

Ursachen: Gestiegene Kosten im Gesundheitswesen

Als Hauptgrund nennt der PKV-Verband die weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Besonders betroffen sind die Krankenhausleistungen und Arzneimittel. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 kam es hier zu deutlichen Mehrausgaben – etwa um mehr als 10 Prozent bei allgemeinen Krankenhausleistungen und um nahezu 10 Prozent bei Medikamenten.

Ein zusätzlicher Kostentreiber sind die gestiegenen Pflegeausgaben. Der PKV-Verband verweist darauf, dass die Vergütungen für Pflegeleistungen in den letzten Jahren erheblich angehoben wurden.

Auch die Geburtshilfe wurde teurer. Diese Entwicklung hängt eng mit höheren Tarifgehältern und gesetzlichen Personalvorgaben zusammen.

Hinzu kommen weiterhin Nachholeffekte aus der Corona-Pandemie: Viele Behandlungen, die zuvor verschoben wurden, mussten seit 2023 nachgeholt werden. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) stieg die Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 400.000 – ein Trend, der sich 2024 und 2025 fortgesetzt hat.

Auswirkungen für PKV-Versicherte

Wie stark sich die Beiträge verändern, hängt vom jeweiligen Tarif und der Versichertengruppe ab:

  • Gleichbleibende Beiträge: Manche Tarife bleiben unverändert, wenn die Kostensteigerungen dort (noch) nicht durchschlagen.
  • Beitragserhöhungen: Ein Großteil der Tarife wird 2026 leider wohl teurer – Erwachsene, Jugendliche und Kinder sind gleichermaßen betroffen.
  • Beitragssenkungen: Vereinzelt kann es auch zu Senkungen kommen, diese betreffen aber nur wenige Spezialtarife.

Private Krankenversicherungen im Vergleich

  • Mehr als 35 Anbieter kostenlos vergleichen
  • Unabhängig & transparent
  • Bereits ab 97,00 € privat krankenversichern
    (abhängig von Alter und Tarif)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sonderkündigungsrecht PKV Beitragserhöhung

Gibt es private Krankenversicherer ohne Beitragserhöhungen?

Jein. Einige private Krankenversicherer zeigen vermutlich stabile Beiträge und bieten sogar zeitlich begrenzte Garantiepreise. Das lässt auf eine solide Kalkulation schließen. Jedoch wird jeder Anbieter irgendwann die Beiträge anpassen müssen, um steigende Gesundheitskosten zu decken. Vorsicht ist geboten, denn einige Versicherer kalkulieren zu günstig, um Kunden zu gewinnen. Daher sollte die Auswahl nicht nur auf der aktuellen Beitragshöhe basieren, sondern auch die bisherigen Beitragserhöhungen im Blick behalten werden.

Sind PKV Beitragserhöhungen verhinderbar?

Vollständig verhindern lassen sich PKV Beitragserhöhungen nicht. Private Krankenversicherer benötigen das Recht auf Beitragserhöhungen, um wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Ohne diese Anpassungen könnten sie die im Tarif festgelegten Leistungen nicht langfristig aufrechterhalten.

Kann auch eine ordentliche Kündigung der PKV statt einer Sonderkündigung bei Beitragserhöhungen erfolgen?

Ja, eine ordentliche Kündigung kann ebenfalls anstelle einer Sonderkündigung ausgesprochen werden. Allerdings ist dies nicht immer die beste Wahl. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, was bedeutet, dass der Zeitpunkt entscheidend ist. Das Versicherungsjahr stimmt nicht immer mit dem Kalenderjahr überein. Zusätzlich muss eine nahtlose Versicherungsdeckung sichergestellt sein, da in Deutschland seit 2009 die Versicherungspflicht gilt. Das bedeutet, dass eine neue Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung sofort greifen muss. Bei Beitragserhöhungen kann die Sonderkündigung oft vorteilhafter sein, da sie sofortige Lösungen bieten kann und eine schnellere Reaktion auf Veränderungen ermöglicht.


Mehr Informationen zum Thema PKV

Die beliebtesten Artikel

Diese Seite enthält Affiliate-Links. Bei Abschluss eines Produkts über diese Links erhalten wir eine Vergütung vom Anbieter, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch können wir ausführliche Recherchen, unabhängige Vergleiche und nützliche Informationen kostenfrei für Sie bereitstellen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter gleichermaßen. Die gewählte Form dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und beinhaltet keinerlei Wertung.