Das Wichtigste in Kürze
- Ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die PKV Beitragserhöhungen ankündigt oder die Tarifleistungen einschränkt.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
- Das Sonderkündigungsrecht greift außerdem auch dann, wenn der Versicherte weniger verdient und deshalb in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln muss oder einen Anspruch auf Heilfürsorge hat.
Wenn die Rechnung für die private Krankenversicherung plötzlich höher ausfällt, ist das oft ein Schock. Doch keine Panik: Ein aus gutem Grund verankertes Sonderkündigungsrecht ermöglicht Versicherten eine rasche Reaktion. Es ist auch bekannt unter dem Namen außerordentliche Kündigung.
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Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist in den Paragraphen 205 Abs. 2 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Es greift insbesondere, wenn der Anbieter die Beiträge anhebt oder die Leistungen einschränkt. Auch Veränderungen beim eigenen Einkommen, die einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig machen, führen dazu, dass dieses Kündigungsrecht in Kraft tritt.
Die private Krankenkasse hat die Pflicht, ihre Mitglieder rechtzeitig über Erhöhungen oder Einschränkungen zu informieren.
Nach Erhalt dieser Mitteilung steht es den Versicherten frei, den gesamten Vertrag zu kündigen. Handelt es sich nur um eine teilweise Beitragserhöhung, reicht es aus, den entsprechenden Bereich zu kündigen.
Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung PKV: Fristen und Vorgehensweise
Durch das klare Verständnis der Fristen und Voraussetzungen kann jeder Versicherte seine Optionen optimal nutzen. Es ist ratsam, die Policen im Auge zu behalten, rechtzeitig zu handeln und folgende Aspekte zu bedenken:
Ein Sonderkündigungsrecht kommt in diesen Szenarien zur Anwendung:
- Beitragserhöhung oder Leistungseinschränkung: Erhöht die Versicherung die Beiträge oder schränkt die vertraglichen Leistungen ein, haben Versicherte das Recht, ihren Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teilbereich der Versicherungskosten ansteigt. Bei einer Erhöhung des Krankentagegelds genügt es, diesen spezifischen Tarif zu kündigen.
- Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn ein Versicherter aufgrund eines geringeren Einkommens versicherungspflichtig wird oder in die Familienversicherung wechselt, kann ebenfalls das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden.
- Anspruch auf Heilfürsorge: Beamte oder Personen in risikobehafteten Berufen können ihre PKV kündigen, wenn sie Anspruch auf Heilfürsorge erhalten.
Fristen zur Kündigung
Sobald die Krankenkasse eine Beitragserhöhung oder eine Leistungseinschränkung mitteilt, beginnt die Frist für die Kündigung. Diese beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung.
Wichtig: Die Kündigung wird mit dem Beginn des neuen Beitrags wirksam.
Das bedeutet, dass das Sonderkündigungsrecht auch dazu führt, dass Vertragslaufzeiten, die normalerweise einzuhalten wären, hier nicht zutreffen. Versicherte müssen also nicht monatelang warten, um den höheren Beitrag abzulehnen.
Sollte ein Versicherter aufgrund einer Gehaltsänderung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, gilt eine zusätzliche Regelung: Die Kündigung kann rückwirkend bis zu drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht erfolgen. Hierbei ist es notwendig, die Kündigung bis zum Monatsende einzureichen, in dem der Nachweis der Versicherungspflicht erbracht wird. Allerdings kann es in dieser Zeit auch zu einer doppelten Beitragszahlung kommen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung; auch hier gelten die gleichen Kündigungsmodalitäten und Fristen.

So funktioniert die Kündigung der PKV in der Praxis
Damit die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgreich ist, müssen einige formale Voraussetzungen beachtet werden. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst.
Schriftform ist Pflicht
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sicher ist, einen Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder ein Fax mit Sendebericht zu schicken. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass der Nachweis der Kündigung auch wirklich vorliegt.
Kündigungsgrund angeben
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, einen Grund anzugeben. Formulierungen wie „Kündigung wegen Beitragserhöhung“ oder „Kündigung wegen Eintritt in die Pflichtversicherung“ sollten deutlich im Schreiben vermerkt sein. Diese Transparenz hilft, unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
Kündigungsfristen beachten
Die Kündigungsfrist ist eng mit dem Datum verbunden, an dem das Schreiben beim Versicherer eintrifft. Es ist ratsam, auf eine zeitnahe Übermittlung zu achten, um die Frist optimal zu wahren. Bei einer Kündigung ist außerdem zu beachten, dass zeitgleich ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden muss.
Nahtloser Übergang zur neuen Versicherung
Die Frist zur Kündigung beträgt zwei Monate nach der Kündigungserklärung. Es ist jedoch wichtig, dass der Nachweis der neuen Mitgliedschaft beim bisherigen Anbieter vorgelegt wird. Andernfalls bleibt der alte Vertrag bestehen und es könnten doppelte Beiträge fällig werden – sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Dieser Schritt ist wichtig, um den gesetzlichen Anforderungen an eine durchgehende Krankenversicherung in Deutschland zu entsprechen.
Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:
Thema | Details |
---|---|
Schriftform wahren | Kündigung muss schriftlich erfolgen. Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht empfohlen. |
Kündigungsgrund angeben | Bei außerordentlichen Kündigungen sollte der Grund angegeben werden (zum Beispiel „Beitragserhöhung“). |
Kündigungsfristen beachten | Das Datum, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht, entscheidet über die Frist. |
Neuen Vertrag abschließen | Ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter muss gleichzeitig mit der Kündigung abgeschlossen werden. |
Frist nach Kündigungserklärung einhalten | Es besteht eine Frist von zwei Monaten für den Nachweis des neuen Vertrags. |
Doppelte Beiträge vermeiden | Nachweis der neuen Mitgliedschaft vermeiden, um doppelte Zahlungen für GKV und PKV zu verhindern. |
Beitrag erhöht, PKV gekündigt – diese Fallstricke gibt es
Die Entscheidung, die private Krankenversicherung (PKV) aufgrund steigender Beiträge zu kündigen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Wer diesen Schritt erwägt, sollte wissen, dass dies einige Nachteile mit sich bringen kann. Zunächst ist bei der neuen Versicherung möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, die auch zu höheren Beiträgen führen kann – vor allem, wenn Vorerkrankungen bestehen.
Zudem verlieren Versicherte den Großteil ihrer Altersrückstellungen, die während der bisherigen Versicherungslaufzeit aufgebaut wurden.
Ein weiterer Punkt ist, dass auch die neue Versicherung Kosten verursacht und eine spätere Beitragserhöhung ebenfalls nicht ausgeschlossen ist. Der neue Vertrag könnte somit ebenfalls bei der nächsten Anpassung zu unliebsamen Überraschungen führen.
Warum erhöhen die meisten Versicherungen 2025 die Beiträge zur PKV?
Die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen derzeit für viele Diskussionen. Eine Hauptursache für diese Entwicklung sind die stark angestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, die die Versicherer unter Druck setzen. Der PKV-Verband berichtete, dass die Leistungsausgaben 2023 um 13,5 Prozent zulegten, mit einer weiterhin ähnlichen Tendenz für 2024.
Ein erheblicher Anteil der Privatversicherten werde deshalb bereits zum 1. Januar 2025 mit höheren Beiträgen rechnen müssen.
Rund zwei Drittel der Versicherten seien betroffen, wobei die durchschnittliche Erhöhung etwa 18 Prozent betrage. Die durchschnittliche Anpassung liege bei etwa 12 Prozent.
Diese Zahlen beziehen übrigens keine Versicherten ein, deren Anbieter bereits unterjährig die Beiträge angepasst haben.
Die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem beziehen sich vor allem auf den Krankenhausbereich. Die Einführung moderner, aber kostspieliger Behandlungsmethoden, die gestiegenen Medikamentenpreise und die noch höheren Ausgaben für die Pflege tragen erheblich zur Belastung bei. Laut dem PKV-Verband stiegen die Pflegekosten zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent pro durchschnittlichem Pflegetag. Auch die Betreuung von Neugeborenen ist um 18 Prozent teurer geworden.
Die Kontrolle über die Beitragsanpassungen liegt aber letztlich in den Händen der privaten Krankenversicherer. Eine Anpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert.
Die gesetzlich vorgegebene Abweichung liegt bei mindestens 10 Prozent, wobei in einigen Verträgen auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden können.
Ein unabhängiger Treuhänder sorgt dafür, dass die entsprechenden Abweichungen korrekt überprüft werden. Wenn die Kostensteigerungen nicht über den festgelegten Schwellenwerten liegen, bleibt eine Beitragsanpassung aus. Dieses Prinzip führt oft zu scheinbar „sprunghaften“ Anstiegen der Beiträge, obwohl der langfristige Anstieg im Durchschnitt weitaus moderater ist.
Zusätzlich verschärfen Nachholeffekte die Situation: Nach der Corona-Pandemie mussten viele medizinische Eingriffe, die zuvor aufgeschoben wurden, nun zeitversetzt durchgeführt werden. Laut Destatis stieg die Zahl der stationär behandelten Patienten 2023 gegenüber dem Vorjahr um fast 400.000. Diese Anfragen summieren sich und belasten die Krankenversicherungen zusätzlich.
Die Beitragserhöhungen in der PKV erfolgen also nicht ohne Grund. Ein umfassendes Verständnis dieser Hintergründe schafft Klarheit und hilft, die Entwicklungen im Gesundheitswesen besser einzuordnen.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Sonderkündigungsrecht PKV Beitragserhöhung
Jein. Einige private Krankenversicherer zeigen stabile Beiträge und bieten sogar zeitlich begrenzte Garantiepreise. Das lässt auf eine solide Kalkulation schließen. Jedoch wird jeder Anbieter irgendwann die Beiträge anpassen müssen, um steigende Gesundheitskosten zu decken. Vorsicht ist geboten, denn einige Versicherer kalkulieren zu günstig, um Kunden zu gewinnen. Daher sollte die Auswahl nicht nur auf der aktuellen Beitragshöhe basieren, sondern auch die bisherigen Beitragserhöhungen im Blick behalten werden.
Vollständig verhindern lassen sich PKV Beitragserhöhungen nicht. Private Krankenversicherer benötigen das Recht auf Beitragserhöhungen, um wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Ohne diese Anpassungen könnten sie die im Tarif festgelegten Leistungen nicht langfristig aufrechterhalten.
Ja, eine ordentliche Kündigung kann ebenfalls anstelle einer Sonderkündigung ausgesprochen werden. Allerdings ist dies nicht immer die beste Wahl. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, was bedeutet, dass der Zeitpunkt entscheidend ist. Das Versicherungsjahr stimmt nicht immer mit dem Kalenderjahr überein. Zusätzlich muss eine nahtlose Versicherungsdeckung sichergestellt sein, da in Deutschland seit 2009 die Versicherungspflicht gilt. Das bedeutet, dass eine neue Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung sofort greifen muss.
Bei Beitragserhöhungen kann die Sonderkündigung oft vorteilhafter sein, da sie sofortige Lösungen bieten kann und eine schnellere Reaktion auf Veränderungen ermöglicht.
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