Reform des Zahlungsverkehrs: IBAN, die Schreckliche
Die neue Kontonummer IBAN ist nur eine Neuerung der Sepa-Umstellung.
Foto: dpaDüsseldorf. Sepa? Das ist doch die Sache mit der langen Kontonummer! Ja, aber dahinter steckt noch mehr. In gut neun Monaten werden nationale Überweisungen und Lastschriften in der EU und einigen weiteren Staaten endgültig auf das einheitliche Sepa-Verfahren umgestellt.
Das funktioniert jedoch nicht automatisch, neben den Banken müssen sich insbesondere Unternehmen darauf vorbereiten. Doch immer neue Studien warnen, dass viele Firmen Sepa nicht ernst genug nehmen und die Zeit knapp wird. Handelsblatt Online zeigt, was Unternehmen und Verbraucher tun müssen und erklärt, ob es wirklich Grund zur Panik gibt.
Sepa, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, gibt es eigentlich schon seit fünf Jahren. Doch praktische Auswirkungen sind bislang kaum zu spüren. In die Schlagzeilen schaffte es hauptsächlich die neue europaweit einheitliche Kontonummer IBAN. Diese wurde wegen ihrer 22 Ziffern zwischenzeitlich gerne als „IBAN, die Schreckliche“ verschrien. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl und zwei Prüfziffern zusammen. Neu ist auch die internationale Bankleitzahl BIC, die jedoch nur in einer Übergangsphase genutzt wird.
Für Verbraucher ändert sich mit der Umstellung zum 1. Februar 2014 nicht viel. Die Banken sind gut vorbereitet, beim Zahlungsverkehr dürfte es nach Meinung von Expertem also keine Probleme geben. Verbraucher müssen ab dann lediglich die neuen Kontonummern verwenden. Diese kamen bisher meist nur bei Transfers auf ausländische Konten zum Einsatz. Für Unternehmen, Behörden und Vereine wird es komplizierter: Zwar dürfte die Sepa-Überweisung auch ihnen kaum Probleme bereiten. Doch die Sepa-Lastschrift erfordert einige Vorbereitungen.
„Die Sepa-Basis-Lastschrift folgt einer anderen Logik als die bisher in Deutschland verwendete Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“, sagt Christian Bruck, Partner bei der Unternehmensberatung BearingPoint. Aktuell funktioniert die Lastschrift so: Der Gläubiger reicht sie bei seiner Bank ein. Der Gegenwert wird seinem Konto gutgeschrieben, die Lastschrift wird an die Bank des Zahlungspflichtigen weitergeleitet und das Konto des Zahlungspflichtigen am gleichen Tag belastet.
Die Sepa-Basis-Lastschrift hingegen muss bei einer ersten oder einmaligen Lastschrift mindestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei einer Folgelastschrift sind es zwei Tage. Außerdem muss dem Zahlenden mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit eine Information (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und das Einzugsdatum zugesendet werden. „Das ist insbesondere für Unternehmen, die monatlich wechselnde Beträge einziehen, eine Herausforderung. Über Anpassungen in ihren Geschäftsbedingungen können Unternehmen die Vorlagefrist allerdings verkürzen“, sagt Bruck.
Doch es gibt noch mehr Änderungen: Wer per Sepa-Lastschrift Geld einziehen will, braucht zunächst eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese ID kann bei der Bundesbank beantragt werden. Daneben muss ein unterschriebenes Sepa-Mandat des Zahlenden vorliegen, praktisch der Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung. Nötig ist das sowohl für die Sepa-Basis- als auch für die Sepa-Firmenlastschrift. Jedem Sepa-Mandat wird eine sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen. Diese muss innerhalb eines Unternehmens eindeutig sein und könnte zum Beispiel aus der Kundennummer bestehen. „Um Sepa-Mandate zu verwalten, müssen Unternehmen eine neue Softwarekomponente in ihre Systemlandschaft integrieren“, erklärt Bruck.
Protestiert hat gegen die Mandate vor allem der Online-Handel, denn beim Internetshopping werden in der Regel keine Unterschriften geleistet. „Eigentlich bräuchten sie diese Unterschrift sogar heute schon“, sagt Sebastian Schütz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Von Verbrauchern, Unternehmen und Banken werde aber bislang stillschweigend eine Lastschrift ohne Unterschrift akzeptiert.
Künftig geht ohne Unterschrift nichts mehr. „Wer noch keine schriftlichen Einzugsermächtigungen hat, sollte seine Kunden bald anschreiben und das Mandat einholen“, sagt Schütz. Vordrucke für ein solches Schreiben gibt es unter anderem bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Ähnliche Sorgen treiben auch Spendenorganisationen um, da Online-Spenden für sie an Bedeutung gewinnen und überwiegend per Lastschrift eingezogen werden.
Einfacher haben es dagegen Unternehmen und sonstige Geschäftstreibende, denen bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Dank einer Änderung in den Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden.
Eine der Studien, die zuletzt Einblick in die Vorbereitungen der Unternehmen gab, kommt vom Ibi-Forschungsinstitut der Uni Regensburg. Befragt wurden dabei 955 Unternehmen, Vereine und Behörden: Viele wissen noch wenig über Sepa. So gaben 26 Prozent der Befragten an, nur relativ vage Vorstellungen zu haben, was Sepa ist und sechs Prozent haben noch nie etwas davon gehört.
„Obwohl es bis zur Abschaffung der bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nur noch relativ wenige Arbeitstage sind und die Zeit drängt, sehen viele Unternehmen und Vereine nur mittelfristigen Handlungsbedarf“, so das Ergebnis einer im Februar veröffentlichten Studie. Insgesamt gaben nur sieben Prozent der Befragten an, für Sepa gerüstet zu sein. Vor allem bei kleinen Unternehmen bestehe noch ein hoher Informationsbedarf. Die Nutzung der SEPA-Lastschrift ist bei den meisten Unternehmen ab dem zweiten Halbjahr 2013 geplant.
Auch der Sepa-Migrationsplan, den die Bundesbank gemeinsam mit dem Deutschen Sepa-Rat veröffentlichte, zeigt enormen Handlungsbedarf: So lag der Anteil der Sepa- Lastschriften an allen Lastschriften in Euro im Euro-Raum im November 2012 bei gerade mal knapp über zwei Prozent. Zudem wurden bis März 2013 gerade mal 284.500 Gläubigeridentifikationsnummern vergeben – bei deutschlandweit 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 eingetragenen Vereinen.
„Mit dem Thema Zahlungsverkehr haben sich viele deutsche Unternehmen bisher nicht beschäftigt, schließlich funktioniert das alte System wunderbar“, sagt Schütz. Doch obwohl viele Unternehmen noch nicht ausreichend informiert sind, warnt Schütz vor Panikmache. Es bleibe noch genug Zeit, sich zu kümmern.
„Ich erwarte, dass der Großteil der Marktteilnehmer erst im Sommer oder Herbst die Testphase mit ihrer Bank starten“, sagt Bruck. Eine solche Phase sei nötig, denn mit den Sepa-Lastschriftverfahren bestehen neue Anforderungen an Fach- und IT-Prozesse. Den Zeitraum für eine solche Testphase sollten Unternehmen frühzeitig mit ihrer Bank absprechen, ansonsten kann es zu längeren Wartezeiten und kürzeren Testphasen kommen.
Am stärksten betroffen von der Umstellung sind beispielsweise Versicherungen, Versorger und Versandhändler, also all jene, die Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen. Für Unternehmen, die nicht rechtzeitig umstellen, könnte es im schlimmsten Fall zu einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise zu Liquiditätsproblemen inklusive Mahnungen kommen. „Ich warne davor, Sepa zu unterschätzen oder das neue Verfahren gar zu ignorieren“, sagt Bruck.
Neben diesen Herausforderungen hat Sepa für Unternehmen aber auch positive Auswirkungen: Es wird einfacher, Geld aus anderen Euro-Ländern einzuziehen, denn viele bilaterale Richtlinien für den Zahlungsverkehr fallen weg. Gemäß der Regensburger Studie nennen die Befragten kürzere Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder und geringere Bankgebühren im Auslandszahlungsverkehr als wichtigste Vorteile.