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Grauer KapitalmarktDie Scharlatane

Ein neues Gesetz soll Anleger vor Betrügern schützen. Dennoch bleiben Sparer eine leichte Beute für Abzocker. Und Tausende Geschädigte, die schon auf Kriminelle hereingefallen sind, haben kaum etwas von den neuen Regeln.Gertrud Hussla 24.04.2015 - 15:54 Uhr Artikel anhören

Der graue Kapitalmarkt lockt mit hohen Renditen – kann aber gefährlich werden.

Foto: Handelsblatt

Düsseldorf. Der Medizinprofessor lebt derzeit spärlicher als jeder Student. Vor zwei Jahren noch empfing der drahtige Mann seine Besucher in Hamburg im hell verglasten Eckbüro nicht weit von der Elbe. Nun muss für Gäste ein fensterloses Zimmer reichen. Holztisch und Stuhl, mehr nicht. Seit 19 Monaten sitzt Heinrich Maria Schulte im hanseatischen Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Er zeigt Disziplin. Morgens um sieben steht er auf, schreibt Briefe, liest Doktorarbeiten früherer Studenten.

Das Landgericht Hamburg hat ihn vor wenigen Tagen wegen gewerbsmäßiger Untreue zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Schulte 327-mal am Geld anderer Leute bedient hat. Dabei habe er insgesamt 147 Millionen Euro aus den Fonds von mehr als 30.000 Anlegern entwendet; nur 31 Millionen flossen zurück. Achteinhalb Jahre Haft, das ist eine der härtesten Strafen in deutschen Gerichtsprozessen für Kapitalmarktvergehen. Doch der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu milde, der Verteidigung zu hart. Beide gehen in Revision, der Angeklagte bleibt erst einmal in Haft.

Es sind Männer wie Heinrich Maria Schulte, die in Deutschland immer wieder das Vertrauen Tausender Menschen missbrauchen. Männer, die Seriosität ausströmen. Männer, die gern mit viel Geld umgehen, mit eigenem oder am liebsten fremdem. Es sind die Profiteure wilder Geschäfte, die mit der Gier der Menschen spielen und am Ende die Konten einiger weniger füllen.

20 bis 30 Milliarden Euro verlieren die Deutschen Jahr für Jahr in diesem grauen Markt. Grau, weil er nur schwach reguliert ist. Grau, weil er sich in den Hinterhöfen des Finanzkapitalismus abspielt, abseits der Börsen in Frankfurt, London oder New York. Und doch ist dieses Gewerbe ein Magnet für große Anlegerhoffnungen – aber auch ein Tummelplatz für Trickbetrüger. Die vielen Milliarden, die hier angelegt werden, stammen nicht von Millionären: Es handelt sich um hart erarbeitetes, über Jahrzehnte erspartes Geld von Kleinsparern. Oft sind es nur wenige Zehntausend Euro, vorgesehen zur Altersvorsorge.

Egal, ob Erdwärme in Oberbayern, Wolkenkratzer in Dubai oder Gold in Kanada – jede noch so abwegig erscheinende Idee findet bei deutschen Sparern ihre Financiers. Ein Skandal folgte in den vergangenen Jahren dem anderen. Mal verschwanden 50 Millionen Euro, mal 500 Millionen. Verbraucherschützer riefen immer lauter nach Regulierung. Das Anlegerschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, ist der bislang letzte Versuch in einer Reihe neuer Vorschriften, die dem Treiben Einhalt gebieten sollen. Doch viele Experten sind skeptisch. Auch diesmal tue der Staat zu wenig – und handele viel zu spät.

So legen deutsche Haushalte an
Den größten Anteil am Vermögen der deutschen Privathaushalte haben traditionell Bargeld und Einlagen. Das Banksparen – also beispielsweise Girokonten oder Tagesgeld – hat sogar an Beliebtheit zugelegt. 2014 machte der Posten einen Anteil von 39,2 Prozent am Gesamtvermögen aus. 2001 lag dieser Anteil noch bei 34,9 Prozent. Quelle: Deutsche Bundesbank
Versicherungen machen den zweitgrößten Posten in der Vermögensstruktur der deutschen Haushalte aus. Zu diesem Posten zählen auch die Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen. 2014 lag der Anteil der Versicherungen am Haushaltsvermögen bei 38,2 Prozent, er ist damit im Vergleich zu Aktien und Fonds gestiegen. 2001 lag der Anteil noch bei 30,8 Prozent.
Fonds die nicht ausschließlich in Aktien investieren, sind bei den deutschen Anlegern eher gefragt. 5,8 Prozent machte ihr Anteil 2014 aus. Trotzdem ist der Wert seit 2001 zurückgegangenen, damals lag er noch bei 8,4 Prozent.
Der Anteil sonstiger Anteilsrechte am Vermögen ist ebenfalls zurückgegangen. Zu diesem Posten zählen auch Aktien, die nicht an einer Börse notiert sind. 2001 machten sonstige Anteilsrechte noch 9,4 Prozent am Gesamtvermögen aus. 2014 lag der Anteil bei lediglich 5,4 Prozent.
Das in Aktien investierte Vermögen der deutschen Haushalte ist über die Jahre zurückgegangen. 2014 legten die deutschen Haushalte 4,5 Prozent ihres Vermögens in Aktien an. 2001 lag der Anteil noch bei 5,8 Prozent.
Die Renditen für Anleihen sind im aktuellen Niedrigzinsumfeld unattraktiv. Die Haushalte reagieren darauf und investieren deutlich weniger in die Wertpapiere. 2001 lag der Anteil der Anleihen am Haushaltsvermögen noch bei 6,3 Prozent. Im vergangenen Jahr ging die Quote auf 3,4 Prozent zurück.
Auch die indirekte Anlage in Aktien durch Aktienfonds hat an Beliebtheit verloren. Nur 2,8 Prozent des Gesamtvermögens investierten die Haushalte in Aktienfonds. 2001 lag der Wert noch bei 2,9 Prozent.

Dass der Staat weiter eingreifen wird, liegt an Männern wie Heinrich Maria Schulte. Dem Spezialisten für Blasenkrebserkrankungen war seine erfolgreiche Medizinerkarriere nicht genug. Anfang 2006 kaufte er die Wölbern-Bank samt Fondsabteilung – und begann ein Leben wie im Märchen: Villen, Segeljacht, Heli-Skiing, zwei Porsche.

Daran änderte sich auch nichts, als die große Finanzkrise einsetzte. Zwar kamen keine neuen Kunden mehr – aber die Immobilienfonds der Anleger, die Schulte managte, spülten Monat für Monat Millionen an Mieteinnahmen ins Haus. Schulte bediente sich. Sein Weg ins Zwielicht ist typisch für die Herren vom grauen Markt.

Wie immer sie auch heißen: Carsten Rodbertus, Gründer des Windparkkonzerns Prokon, Jörg Biehl von der insolventen Infinus-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer von S&K oder Malte Hartwieg vom Fondsvertriebsportal Dima 24, sie alle hatten eine Geschäftsidee – und irgendwann ging einmal etwas richtig schief. Verzockt.

Mal war es die Finanzkrise, mal blies der Wind nicht wie geplant, mal fehlten Anlagemöglichkeiten, dann wieder wurde alles teurer als gedacht. Plan und Wirklichkeit wichen voneinander ab.

An dieser Stelle wechselten viele Herren vom grauen Markt ins Dubiose. Sie wussten nicht, wie man mit Geld ordentlich wirtschaftet. Aber sie waren gut darin, es einzusammeln – und vor allem gefiel es ihnen, es auszugeben. Partys, Villen, Sportwagen – die Bilder gleichen sich. Geld spielte keine Rolle. Die Anleger brachten ja immer neues.

Das neue Anlegerschutzgesetz ist vor allem auf den Fall Prokon gemünzt. Mit Flyern, Werbung in Bussen, Briefen und Werbeveranstaltungen hatte Prokon am Ende 75.000 Anleger geworben. Sie investierten in stimmrechtslose Genussrechte mit einer festen Zinszusage von bis zu acht Prozent. „Sicher wie ein Sparbuch“ sollte die Anlage sein, „Windparks kann man anfassen“, hieß es.

Grauer Markt

Sieben Regeln gegen windige Geldanlagen

Anfang 2014 brach der Laden zusammen. Der Fall Prokon rüttelte die Gesetzgeber wach. Begonnen hatte Rodbertus einst mit geschlossenen Fonds, der wohl beliebtesten Anlage deutscher Sparer im grauen Kapitalmarkt. Immerhin setzen sie hier insgesamt Ersparnisse von 100 Milliarden Euro ein. Eine Milliarde davon landete bei Prokon. Die Aufarbeitung des Falls zeigte aber nicht nur die windige Natur von Carsten Rodbertus, sondern auch die über alle Maßen große Geduld der deutschen Kontrollinstanzen. So wusste die Wertpapieraufsicht Bafin früh, dass Rodbertus über sogenannte Genussrechte frisches Anlegergeld einsammelte, nur um die alten Kommanditisten der Windparks auszuzahlen. Genau dies ist die Natur von Schneeballsystemen.

Doch die Wertpapieraufsicht hatte eine Ausrede. Für die Genussrechte, mit denen Prokon arbeitete, sei sie als Behörde gar nicht zuständig, hieß es später nach dem Crash von Prokon. Es war aber auch sonst niemand zuständig.

So läuft es häufig: Schon oft hat der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke geschlossen. Doch kaum ist die neue Regelung fertig, finden die Herren vom grauen Markt ein neues Loch, durch das sie schlüpfen können. Es ist ein Spiel, bei dem die Sparer in jeder Runde Milliarden verlieren.

Die neue „Lex Prokon“, wie das neue Gesetz quasi im Andenken an die üble Werbemaschinerie der Windparkfonds heißt, erlaubt künftig nur noch Reklame in Tageszeitungen. Fernsehwerbung kurz vor der „Tagessschau“ und Plakate sind verboten. Ob das reicht, um dubiose Palmöl-Investments oder Goldsparpläne zu verhindern?

Dass die Deutschen so leicht auf windige Produkte hereinfallen, ist nicht nur cleverer Werbung geschuldet, sondern den vielen angeblich „unabhängigen“ Finanzberatern. Oft sind es einfache Leute, die nach dem immer gleichen System auf ahnungslose Anleger gescheucht werden.

In Kurzseminaren werden sie in der Kunst des Verkaufsgesprächs gedrillt. In der Anfangsphase sind die wichtigsten Neukunden vor allem ihre Freunde und Verwandten. Dann binden sie sich eine Krawatte um und ziehen von Tür zu Tür. Für kleines Geld, die hohen Provisionen kassieren zum größten Teil ihre Chefs.

Es ist eine Praxis, die aus dem Versicherungsgeschäft bekannt ist. Wer verkauft, überlebt. Und wer viel verkauft, verdient viel. Das Produkt ist nebensächlich. Viele Verkäufer in diesen „Strukturvertrieben“ preisen mal Strom an, mal Gold, mal Windkraftanlagen. Solange die Masche zieht.

Strukturvertriebe werden auch künftig kaum beaufsichtigt. Der Gesetzgeber hat die Aufsicht in die Verantwortung der Gewerbeaufsichtsämter gegeben. Die kümmern sich üblicherweise um Friseure und Frittenbuden. Es ist einer der Gründe, warum Verbraucherschützer am Donnerstag bei der Verabschiedung des Anlegerschutzgesetzes keine Sektflaschen köpften. „Wir hatten ein generelles Verbot des aktiven Vertriebs von Graumarktprodukten gefordert“, sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die Regelungen bleiben völlig unzureichend.“

Anlegerschützer müssen sich deshalb mit dem Feiern kleiner Siege begnügen. So wird die Bafin mit dem neuen Gesetz nun immerhin grundsätzlich zuständig für traditionelle Graumarktprodukte wie Genussrechte (Prokon), Orderschuldverschreibungen (Infinus) oder Pachtverträge für Tropenholz mit ihren zweistelligen Zinsversprechen. Eine Intervention bei den Genussrechten von Prokon hätte sie unter dem neuen Gesetz nicht so leicht ablehnen können.
Aber auch in einem Fall wie Prokon müsste die Bafin erst einmal erfahren, dass etwas schiefgelaufen ist. Bis das passiert, sind im Zweifel die ersten Millionen längst verbrannt. Experten fordern deshalb mehr Prävention. Konkret: ein Verbot von hochspekulativen Investments für Kleinsparer.

„In den meisten Ländern gibt es ein solches Verbot“, sagt Expertin Mohn. „Wir fordern, dass zweifelhafte Produktkategorien erst gar nicht auf dem Markt zugelassen werden.“ Doch bei der Forderung wird es bleiben. Und was auch bleibt, ist der Zweifel an dem Willen der Bafin, dann auch einzuschrei0ten, wenn sie es darf.

Beim inzwischen insolventen Finanzdienstleister Infinus etwa hätte die Behörde schon nach den alten Gesetzen alle Möglichkeiten gehabt, den Schaden zwar nicht zu verhindern, aber doch einzuschränken. Seit 2004 überwachten Bundesbank und Bafin den Vertrieb der Firmengruppe.

2010 fielen Missstände auf. Das belegen Protokolle von Aufsichtsgesprächen zwischen Bundesbank, Bafin und Infinus. Die Aufseher entlarvten Geschäfte, die nach Anlegerbetrug aussahen. Doch die dramatischen Entdeckungen blieben folgenlos. Seit 2014 ist Infinus insolvent. Heute bangen 28.000 Anleger um 720 Millionen Euro.

Solche Beispiele zeigen: Der Bafin fehlt der Biss. Anlegerschützer fordern mehr Macht für die Behörde. „Es wäre dringend nötig, dass die Bafin bei der Rechtsverfolgung härter durchgreifen kann“, sagt Anwalt Peter Mattil, Spezialist für Kapitalanlagen. Er verweist in die USA. Dort könne die Börsenaufsicht SEC beispielsweise die Vorlage von allen nötigen Beweismitteln verlangen, im Ernstfall Lizenzen kassieren, Sammelklagen einreichen und Schadensersatz fordern.

Der deutsche Anlegerschutz dagegen gibt sich mit kleinen Fortschritten zufrieden: Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Graumarktprodukte nun einen Verkaufsprospekt haben. Die Bafin soll mit dem neuen Gesetz zwar auch die Prospekte genauer prüfen – doch laut Gesetzestext schaut sie nur nach, „ob die Geschäftsaussichten und die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, widerspruchsfrei dargestellt werden“.

Aber wie seriös das Investment ist, darauf wird sie sich nicht festlegen. Es wirkt ganz so, als würde die Bafin einen Schulaufsatz nach Rechtschreibfehlern, Grammatik und Gliederung überprüfen, seinen Inhalt für die Benotung aber außer Acht lassen. Auf ihrer Webseite warnt die Bafin vorbeugend: „Anbieter von unternehmerischen Beteiligungen und anderen Vermögensanlagen werden zwar künftig in der Regel einen Prospekt erstellen und von der Bafin billigen lassen müssen. Dies ist jedoch keine Gewähr für die Tauglichkeit des Produkts oder die Seriosität der Personen, die es anbieten.“ Bescheidenheit ist ihre Zier.

Es bleibt ein Streit der Philosophien. „Der Staat ist weder das Kindermädchen noch der Vormund für den Verbraucher“, erklärte CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach am Donnerstag bei der Debatte über das neue Anlegerschutzgesetz. „Wir machen den Markt sicherer, aber der Anleger bleibt für sich selbst verantwortlich.“ Caren Lay von den Linken konterte: „Wir fordern seit vier Jahren, den grauen Kapitalmarkt enger an die Leine zu nehmen. Mit diesem Gesetz kürzen wir die Leine aber nur um wenige Zentimeter.

Die Millionen Anleger, die auf dem Markt bereits Geld verloren haben, haben ohnehin nichts von dem neuen ‧Gesetz. Einer von ihnen ist Ferdinando Caballero.

Der 62-Jährige investierte vor gut zehn Jahren 200.000 Euro in drei Wölbern-Immobilienfonds. „Ich dachte, das Investment ist grundsolide, wenn nicht gar hausbacken“, sagt der Mittelständler. Doch er hatte nicht mit Heinrich Maria Schulte gerechnet.

Der Fondschef geriet mit der Finanzkrise so ins Schlingern, dass nach 2011 sogar eine seiner Villen zwangsversteigert werden sollte. Schulte schaute auf seine Villa, dann auf Mieteinnahmen in seinen Fonds. Da traf er eine Entscheidung. Für sich, gegen seine Anleger.

Schulte hatte die Wölbern Invest rasch in eine KG gewandelt, der laschen Berichtspflichten wegen. Der Mediziner kannte sich zwar in Finanzfragen kaum aus, ließ sich aber trotzdem ungern reinreden oder gar überwachen. „Unterbrechen Sie mich nicht!“, war einer seiner kategorischen Imperative.

Und so sprach Schulte am liebsten mit sich selbst. Er arrangierte sein Firmengeflecht so, dass er sich im Prinzip immer selbst antworten und bestätigen konnte. Bei der Treuhandgesellschaft, die die Anleger vertritt, spielte er die eine Rolle, bei den Fonds eine andere. Seine neu gegründete Briefkastenfirma in Holland begab wertlose Anleihen, die Fonds zeichneten sie. Zuletzt konzentrierte er sich immer mehr auf eine einzige Zahl: Gleich morgens, so schildert es ein früherer Mitarbeiter, besuchte Schulte die Controllingabteilung und fragte: „Wie viel Geld ist heute da?“

Die Leichtigkeit, mit der Schulte schalten und walten konnte, ärgert nun diejenigen, mit deren Geld er umging. „Als Fondsmanager hatte Schulte einen Hut auf. Als Vertreter der Treuhand den anderen“, sagte Anleger Caballero. „Am Ende sollte er sich selbst kritische Fragen stellen. Das ist doch ein Witz.“

Ein Witz, der Zukunft hat. Auch unter dem neuen Anlegergesetz wird es möglich sein, dass Treuhand und Management eines Fonds unter einem Dach operieren. Welche Personen dann dort eingesetzt werden, ist natürlich Sache der Gesellschafter. Sache von Männern wie Heinrich Maria Schulte.

Das neue Gesetz wird daran nicht viel ändern. Rund 90 Prozent aller geschlossenen Fonds schütten weniger aus als versprochen. 50 bis 70 Prozent bescheren ihren Anlegern echte Verluste, schätzen Marktexperten. Und die Anleger verzweifeln. Nicht nur an ihrer Anlage, auch am Staat.

Caballero und andere Wölbern-Mitstreiter merkten Anfang 2012, dass etwas nicht stimmte. Sie erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die stellte ihre Ermittlungen gleich wieder ein. Erst als es den Anlegern gelang, Schulte in einzelnen Fonds abzuwählen und eigene Geschäftsführer zu benennen, konnten sie in die Konten sehen und ihren Verdacht bestätigten. Jetzt richteten sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Hamburger Justiz. Und erst dann nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall wieder auf. In den rund zwölf Monaten, die seitdem vergingen, verschwanden weitere Millionen Euro.

Mal will die Staatsgewalt nicht, mal kann sie nicht. Das zeigt ein Blick auf den wohl schillerndsten aller Skandale auf dem grauen Markt: den Fall S&K.

Die beiden Frankfurter Makler Stephan Schäfer und Jonas Köller brachten seit 2008 geschlossene Immobilienfonds unters Volk und versprachen zwölf Prozent Rendite. Als das schwierig wurde, sattelten sie auf Lebensversicherungen um und kaperten weitere Fondsgesellschaften.

Während sie Partys mit Elefanten feierten und mit Blondine und Knarre vor dem Slogan „Get rich or die tryin’“ posierten, verprassten sie Millionen von Anlegergeldern.

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Im Februar 2013 rückte die Polizei an, und das gleich in Kompaniestärke. Mehr als 1000 Beamte waren nötig, um das inzwischen weit verzweigte Firmengeflecht zu stürmen. Die Ermittler füllten ganze Kleinlaster mit sichergestellten Akten. Mehr als zwei Jahre dauerte es, eine Anklageschrift zu erstellen. Sie umfasst mehr als 3000 Seiten. Ob es zur Anklage kommt, ist noch nicht sicher. Nicht nur die Staatsanwaltschaft ist überlastet, die Gerichte sind es auch.

Auch daran wird das neue Gesetz nichts ändern. Seit Jahren lamentieren Strafrechtler, dass es Ermittlern an Personal und Ausstattung fehlt. Im Fall des Fondsvertriebs Dima24 von Malte Hartwieg, bei dem Anleger seit zwei Jahren vergeblich auf Ausschüttungen warten, kann die Staatsanwaltschaft München auch zehn Monate nach ihrer Razzia nicht sagen, wie lange sie brauchen wird, um das Material auszuwerten. Die Daten zählt sie in Terrabyte. Noch weiß die Behörde nach eigener Auskunft nicht einmal, wie viele Geschädigte es überhaupt gibt.

In dem Punkt immerhin sind die Ermittlerkollegen in Hamburg schon weiter. 30.000 Anleger soll der verurteilte Wölbern-Chef geschädigt haben. Doch jetzt, da Schulte ins Gefängnis kommt, wenn das Urteil bestätigt wird, richtet sich der Zorn der Anleger gegen die Politik. „30 Jahre lang hat der Staat uns erzählt, wir sollen selbst Altersvorsorge betreiben“, sagt Schulte-Opfer Caballero. „Aber wenn wir dabei seinen Schutz brauchen, dann lässt er uns im Regen stehen.“

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