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SteuererklärungWenn das Finanzamt sechs Prozent Zinsen zahlt

Finanzbehörden sind nicht dafür bekannt, dass sie trödelnde Bürger belohnen. Bei der Abgabe der Steuererklärung machen sie eine Ausnahme. Wer spät abgibt, bekommt hohe Zinsen – unter zwei Bedingungen.Katharina Schneider 23.02.2016 - 15:48 Uhr Artikel anhören

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, sollte sich dabei Zeit lassen.

Foto: dpa

Frankfurt. Die Letzten werden die Ersten sein – so steht es schon in der Bibel. Bei der Geldanlage trifft aber das nur selten zu. Zwar ist der Zinseszinseffekt bei Sparprodukten derzeit kaum noch ein überzeugendes Argument, doch beim Investment in Aktien lohnt es sich, früh dran zu sein: Wer erst kurz vor der Rente damit beginnt und auf kurzfristige Gewinne setzt, geht hohe Risiken ein.

Wer dagegen schon in jungen Jahren ein Depot eröffnet und dadurch eine langfristige Perspektive hat, für den sinkt das Verlustrisiko. Doch Spätzünder können sich freuen: Ausgerechnet beim Finanzamt werden sie fürs Trödeln mit hohen Zinsen belohnt.

Diese Belege gehören zur Steuererklärung - und diese nicht
Zuwendungsnachweise wie z.B. SpendenbescheinigungenNachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung
Unterlagen über die Gewinnermittlung (aber auch nur, falls nicht elektronisch übermittelt)
Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wirdSteuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht bestehtBescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
Lohnsteuerkarte (in der Regel nicht mehr nötig, da Daten elektronisch übermittelt)
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Die meisten Quittungen und Bescheinigungen müssen nur auf Nachfrage dem Finanzamt vorgelegt werden, dazu gehören zum Beispiel Nachweise über Ausgaben für:ArbeitsmittelBeiträge an BerufsverbändeBeitragsbestätigungen für VersicherungenKontogebührenKinderbetreuunghaushaltsnahe DienstleistungenDie einzelnen Ausgabenposten können aber vom Finanzamt geprüft werden und müssen dann nachträglich belegt werden.

Wer seine Steuererklärung sehr spät abgibt, kann dafür Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr einstreichen. Das ist freilich an ein paar Bedingungen geknüpft. Erstens: Man darf nicht verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Damit sind Unternehmen und Selbständige schon raus. Doch für viele Angestellte, die ledig sind, nur einen Arbeitgeber haben, keine Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung erzielen und keine Ersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld empfangen, ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Zweite Bedingung: Man rechnet mit einer Steuererstattung.

Um in den Genuss der hohen Zinsen zu kommen, sollten Steuerzahler ihre Steuererklärung für das Jahr 2015 nicht schon in den nächsten Wochen, sondern erst Ende Dezember 2019 abgeben. Die Gründe: Wer seine Erklärung freiwillig erstellt, darf sich damit vier Jahre Zeit lassen. Und: Erst ab dem 16. Monat nach Ende eines Steuerjahres beginnt die Zinszahlung.

Wie viel Zinsen auf diese Weise zusammenkommen können, zeigt eine Beispielrechnung der Steuerberatungsgesellschaft Felix1.de:

Wem beispielsweise für das Jahr 2015 eine Steuererstattung in Höhe von 2000 Euro zusteht, der kann darauf 360 Euro Zinsen erhalten. Dafür müsste die Erklärung zum 31. Dezember 2019 abgegeben werden. Wenn das Finanzamt die Steuererstattung im März 2020 zahlt, errechnet sich der Zins wie folgt: In den ersten 15 Monaten, also vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2017, fließen noch keine Zinsen. Von April 2017 bis März 2020 gibt es aber pro angefangenen Monat 0,5 Prozent Zinsen. Bei 36 Monaten macht das 360 Euro. Einen Zinseszinseffekt kennt der Fiskus an dieser Stelle nicht.

Software für den Steuerdschungel
Computerprogramme sind eine gute Alternative zu ellenlangen Steuerformularen. Sie übernehmen das Ausfüllen und geben Tipps zum Steuersparen. Die Kosten für die Software sind sogar von der Steuer absetzbar. In komplizierten Fällen ist ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater aber meist die bessere Wahl.
Es gibt zwei Klassen von Steuersoftware. Preiswerte und schlichte Lösungen kosten ab zehn Euro und sind teils auch im Supermarkt zu haben. Sie helfen bei einfachen Steuerfällen. Auch das kostenlose Programm Elster-Formular der Finanzämter ist für einfache Fälle geeignet - hier gibt es allerdings keine Steuerspartipps.
Wer hohe Werbungskosten etwa für Fahrten oder doppelte Haushaltsführung hat, ist mit den umfangreichen und teureren Programmen besser bedient; genauso Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und ungeübte Anwender. Wer sich einmal für ein Programm entschieden hat, sollte dabei bleiben. Das spart Zeit fürs Einarbeiten und erleichtert die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr.
Die Installation läuft bei den meisten Programmen problemlos. Das Nachsehen haben manchmal Nutzer von Apple-Computern oder Rechnern mit Linux: Die meisten Programme gibt es nur für Windows. Eine Alternative sind reine Internetprogramme - diese haben manchmal aber nur wenige Detailfragen. Aufpassen sollten Anwender, dass ihnen bei der Installation keine kostenpflichtigen Update-Abonnements angeboten werden.
Bei allen Programmen ist direkt nach der Installation eine Aktualisierung Pflicht, weil bei der Programmierung die neuesten Steueränderungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Hersteller verbessern die Programme zudem laufend und merzen dabei Fehler aus. Diese Updates sollte die Software auf jeden Fall kostenlos anbieten.
Am Anfang steht bei allen Programmen die Eingabe der persönlichen Daten wie Name, Adresse, Anzahl der Kinder, Steuernummer und zuständiges Finanzamt. Danach wählt das Programm die benötigten Formulare aus.
Die meisten Programme bieten verschiedene Wege zur Eingabe der Daten. Versierte Benutzer können die einfache Formulareingabe wählen, für Einsteiger bietet sich der Interview-Modus an - hier fragt das Programm Schritt für Schritt die nötigen Daten ab. Bei den meisten Programmen tauchen jeweils Steuerspartipps und Erklärungen auf dem Bildschirm auf, auch gibt es teils Verknüpfungen zu Nachschlagewerken oder erklärende Videos. Die Qualität der Tipps unterscheidet meist die preiswerten von den teureren Programmen.
Viele Programme überprüfen die Eingaben der Nutzer direkt bei der Eingabe oder vor dem Abschluss auf Plausibilität. Elster macht das etwas grober, die Kaufsoftware genauer. So lassen sich vor allem Tippfehler und Zahlendreher vermeiden. Zudem informieren die Programme über den Stand der Steuererstattung oder -nachzahlung. Die meisten Programme schicken die Steuererklärung direkt über das Internet an das Finanzamt.

Auf vier Jahre gesehen entspricht das einer jährlichen Rendite von 4,5 Prozent – im aktuellen Zinsumfeld also ein herausragendes Ergebnis. Den Betrag darf der Steuerzahler allerdings nicht vollständig behalten, sondern muss ihn in der nächsten Steuererklärung als Zinseinahmen angeben. Dann holt sich der Fiskus gleich wieder 25 Prozent Abgeltungsteuer zurück, auch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag werden abgezogen. Dennoch verbleiben am Ende immer noch rund 265 Euro, die der Steuerzahler bei einer frühen Abgabe seiner Erklärung nicht bekommen hätte.

Angesichts dieser Rendite drängt sich natürlich sogleich die Frage nach dem Risiko auf. Eine Gefahr könnte darin bestehen, dass sich der Steuerzahler verschätzt hat und keine Steuererstattung erhält, sondern nachzahlen muss. Auch auf Nachzahlungen erhebt das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen je angefangenen Monat. Wer freiwillig abgegeben hat, ist trotzdem fein raus, er kann die Erklärung wieder zurückziehen und bleibt dadurch von der Nachzahlung samt Zinsen verschont.

Anders würde es einem Steuerzahler ergehen, der zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war und sich dennoch vier Jahre Zeit gelassen hat. Er muss nicht nur die Zinsen zahlen, sondern womöglich auch einen Verspätungszuschlag.

Zurückhalten sollten Steuerzahler ihre Steuererklärung also nur, wenn sie absolut sicher sind, dass für sie keine Abgabepflicht besteht, rät der Bund der Steuerzahler. Darauf, dass sie noch nie zur Abgabe aufgefordert wurden, können sie sich nicht berufen. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür stets lediglich bis Ende Mai des Folgejahres Zeit. Nur, wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann sich bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit lassen.

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Durchkreuzt werden kann der schöne Renditeplan zudem, wenn das Finanzamt den Steuerzahler zwischendurch zur Abgabe seiner Erklärung auffordert. Das kann jenen passieren, die bereits im Vorjahr freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch dann muss man die Renditehoffnung abschreiben und der Forderung der Beamten nachkommen.

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