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Überhöhte RechnungenDie Tricks der Steuerberater

Insider bemerken eine Zunahme von Beschwerden über Steuerberater-Rechnungen. Schwarze Schafe rechnen schon mal 25.000 Euro zu Unrecht ab. Wie Berater abkassieren und Mandanten sich dagegen wehren können.Barbara Moormann 16.09.2012 - 15:04 Uhr Artikel anhören

Steuererklärung: Die Rechnungen von Steuerberatern sorgen häufig für Streit.

Foto: dpa

Ibiza ist eine tolle Insel. Und wer da mal Urlaub machte, denkt schnell darüber nach, ob er dort nicht eine Immobilie kauft. In der Praxis ist solch ein Kauf aber kompliziert. Vor allem die steuerlichen Aspekte sollten seriös geklärt werden.

Also fragte eine geneigte Interessentin bei ihrem Steuerberater in Dortmund nach, wie das Ferienhäuschen zu versteuern sei. Die Antwort kam auf Papier und war recht allgemein gehalten. Wesentlich konkreter war dagegen die Rechnung, die dann folgte. Die Anfrage ins Blaue kostete stolze 470 Euro. Drei Stunden Arbeit a 125 Euro plus Steuern und noch andere Gebühren.

Interview

„Manche verlangen mehr als das Doppelte“

Eine Suche bei Google kam schnell zu besseren Ergebnissen. Die Betroffene ärgerte sich über die Rechnung und schrieb eine E-Mail an die Dortmunder Kanzlei. Die Replik ließ nicht lange auf sich warten. Es kam ein Brief mit folgendem Text: „Anliegend eine kleine Aufmerksamkeit, um den Ärger schneller zu vergessen“. Die Aufmerksamkeit bestand aber nicht in einem deutlichen Abschlag von der Rechnung, sondern in einem Blumengutschein über 20 Euro.

Darf ein Steuerberater dürftige Informationen zu Hochpreisen abrechnen? Es kann sich für Mandanten durchaus lohnen die Rechnungen ihrer Beratern unter die Lupe zu nehmen. Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter aus Delmenhorst ist unter anderen auf Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern spezialisiert und bestätigt aus ihrer Erfahrung: „Ich würde schon sagen, dass Beschwerden über Steuerberater-Rechnungen, im Übrigen ebenso wie Beschwerden über Kostennoten von Rechtsanwälten, in den letzten Jahren zugenommen haben“. Doch liegt das nicht allein daran, dass es Zunahme unrechtmäßiger Honorarabrechnungen gibt. Oft sind solche Gebühren-Beschwerden ein beliebter Versuch von Mandanten, sich vor der Zahlung des Honorars zu drücken.

Steuererklärung

Wenn der Steuerfahnder klingelt

Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer sieht es so: „Steuerberater werden nicht maßloser. Das zeigt die relativ geringe Zahl von Gebührenstreitigkeiten. Komplett falsche Rechnungen sind sehr selten“. Sie weist auf eine häufige Quelle für Kontroversen hin: Dies sind Aufträge ohne Preisabsprachen. Sie empfiehlt, dass jeweils vorab Honorarfragen, eventuell auch Auftragserweiterungen oder -kürzungen geklärt werden sollten. Im mittlerweile gestiegenen Wettbewerbsdruck sei es für Steuerberater immens wichtig, qualitativ hochwertige Serviceleistungen anzubieten. Darin inbegriffen sei auch eine fehlerfreie Rechnungslegung.

Steuerberaterkosten: So wird abgerechnet
Steuerberater sind nach dem Steuerberatungsgesetz bei der Abrechnung ihrer steuerberatenden Leistungen an die gesetzliche Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Diese legt neben der Art der abzurechnenden Gebühr, wie Wertgebühr, Betragsrahmengebühr oder Zeitgebühr, weitere Kriterien zur Bestimmung einer angemessenen Gebühr fest. Die StBGebV sieht z. B. für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung eine Rahmengebühr vor.
Die Gebühr bestimmt sich zunächst nach dem objektiven Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (z. B. die Summe der Einkünfte). Danach bestimmt der Steuerberater unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eine Gebühr nach billigen Ermessen, immer aber innerhalb des vorgegebenen Rahmens.
Der Steuerberater kann aber auch mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen, d. h. einen Festpreis veranschlagen. Hierbei darf keine Gebührenunterschreitung stattfinden. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
Erfolgshonorare sowie Erfolgsbeteiligungen sind immer unzulässig.
Bei der Berechnung des Honorars im Rahmen des festgelegten Gebührenrahmens besteht durchaus ein größerer Spielraum. Grundsätzlich soll das Honorar gemäß § 11 StBGebV „unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen“ bestimmt sein.
Eine so genannte Mittelgebühr wird bei einem Durchschnittsfall in der Regel nicht überstiegen. Bei schwierigen oder aber auch bei einfach gelagerten Angelegenheiten kann nach oben oder unten abgewichen werden. Die Rechtsprechung gesteht Toleranzen von bis zu 20 Prozent zu.
So können bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH regelmäßig Wertgebühren entstehen für die Erstellung der Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung (§ 35 Abs. 1 Nr.1a StBGebV), des Anhangs (§ 35 Abs. 1 Nr.1b StBGebV) und Zeitgebühren für Abschlussvorarbeiten (§ 35 Abs. 3 StBGebV). Die Abschlussvorarbeiten dürfen aber nur dann berechnet werden, wenn der Steuerberater nicht die Buchführung erstellt hat. Ansonsten hätte er die gleiche Leistung doppelt berechnet und das darf er nicht.
Gebührenansprüche bestehen schon, wenn irgendein Rat oder eine Auskunft des Steuerberaters erbeten wird. Also auch bereits bei „einfachen“ Fragen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich in jedem Falle um eine fachliche Auskunft handelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Honoraranspruch des Steuerberaters nicht bereits für allgemeine Fragen im Rahmen der Geschäftsanbahnung (wie etwa nach dem Preis) entsteht. Letztendlich gibt es aber auch hier durchaus große Unterschiede zwischen den Steuerberatern, die oftmals einfachere Fragen nicht berechnen.


Dennoch gibt es schwarze Schafe bei den Steuerberatern. Rechtsanwältin Seiter erklärt dazu: „Mir begegnen recht häufig Fälle, in denen Steuerberater gleiche Leistungen nach einer Mandatskündigung zu erheblich höheren Gebührensätzen abrechnen als in den Zeiten vor der Kündigung. Hier wird in unverschämter Weise versucht, noch einmal kräftig Kasse zu machen.“

Damit nicht genug. Seiter bestätigt: „dass sich sehr wohl und durchaus erhebliche Unterschiede zwischen vergleichbaren Rechnungen verschiedener Steuerberater ergeben.“ Hinzu kommt, dass eine gesonderte schriftliche Vereinbarung höherer Gebühren zwischen Berater und Mandant erlaubt ist. „Je nach Gegenstandswert und Gebührensatzspanne können sich leicht Differenzen von mehreren hundert oder gar tausend Euro ergeben“, resümiert Seiter.

Wann Steuerstraftaten verjähren
Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, also in der Regel mit Ergehen des betreffenden Steuerbescheides. Danach kann der Steuersünder nicht mehr bestraft werden, auch wenn die Tat entdeckt wird.
Als Folge aus der Liechtenstein-Steueraffäre haben die Politiker mit dem Jahressteuergesetz 2009 die strafrechtliche Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung bereits von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Mit der Steuernachzahlung ist jedoch anders. Bei der Steuerfestsetzung geht es um die Frage, wie lange das Finanzamt noch Steuernachzahlungen fordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei einer Steuerhinterziehung zehn Jahre. Die Festsetzungsverjährung ist unabhängig von der Strafverfolgungsverjährung. Das bedeutet, dass Steuern gegebenenfalls auch ohne strafrechtliche Verfolgung noch nachgezahlt werden müssen.

Die Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer, Nora Schmidt-Kesseler erläutert die Hintergründe: „Steuerberater sind per Gesetz bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die gesetzliche Gebührenverordnung gebunden. Daneben können sie jederzeit eine Vergütungsvereinbarung und somit auch einen Festpreis mit Mandanten vereinbaren.“ Die Verordnung schreibt die Art der abzurechnenden Gebühr, wie Wertgebühr, Betragsrahmengebühr oder Zeitgebühr, sowie weitere Kriterien zur Bestimmung einer angemessenen Gebühr vor. Für vieles ist eine Rahmengebühr maßgeblich. Schmidt-Kesseler: „In dem vorgegebenen Gebührenrahmen kann der Steuerberater nach oben und unten abweichen; muss aber die Gründe dafür darlegen und sie bei Bedarf beweisen. Seitens der Rechtsprechung wird eine Toleranzgrenze von 20 Prozent zugestanden“.

Wie war es nun im konkreten Fall mit der spanischen Immobilie? Handelsblatt Online fragte nach. Was kostet also der Ratschlag, wie eine spanische Immobilie in Deutschland zu versteuern ist? Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: „Nach Paragraf 21 Absatz 1 der Gebührenverordnung erhält der Steuerberater für einen schriftlichen Rat, der nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine bestimmte Gebühr.

Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.

Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann der Steuerberater, der erstmals von diesem Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, keine höhere Gebühr als 180 Euro fordern.“ Dies gilt natürliche nur dann, wenn der Steuerberater keine gesonderte Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abschließt. Doch das war ja im konkreten Fall nicht geschehen.

Nora Schmidt-Kesseler von der Bundessteuerberaterkammer sieht es ähnlich. Zwar weist sie darauf hin, dass es eine „kostenlose“ Beratung nach den Gebührenregelungen nicht gibt, und dass „auch vermeintlich einfache Fragestellungen erheblichen Beratungsaufwand erfordern können“. Gleichzeitig komme es in der Praxis dennoch vor, dass Steuerberater Mandanten ohne Berechnung Auskunft erteilen. Doch im Allgemeinen gelte, dass im Rahmen einer Erstberatung für Verbraucher, keine höhere Gebühr als 180 Euro berechnet werden darf. Dies heißt im Umkehrschluss, dass die Gebühr für einfache Fragestellungen auch deutlich darunter liegen könne, so die Expertin.

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger hat die ihm bei der Fußball-WM in Brasilien vom brasilianischen Verband geschenkte Luxus-Uhr laut eigener Auskunft beim Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen nachträglich deklariert. Der Chronometer im Wert von 20.000 Euro hätte eigentlich schon bei seiner Einreise nach der Rückkehr von der WM-Endrunde beim Zoll angemeldet werden müssen. Der Jurist aus Altendiez, Mitglied im Exekutivkomitee des Weltverbandes Fifa, hatte das Präsent laut eigener Darstellung allerdings erst entdeckt, nachdem er nach seiner Rückkehr aus Brasilien von einem englischen Journalisten kontaktiert wurde.

„Ich habe einen Fehler gemacht, weil ich den Inhalt der Geschenktüte nicht genau überprüft habe. Ich hätte es aber auch nicht für möglich gehalten, dass so etwas nach den Entwicklungen bei der Fifa seit 2012 mit der Einrichtung einer neuen Ethik- sowie Compliance-Kommission noch möglich ist", sagte Zwanziger der am Mittwoch erscheinenden Sport Bild. Anfang der Woche übergab Zwanziger die Uhr laut eigener Darstellung in Zürich auf der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission. Bis zum 24. Oktober haben die mehrere Dutzend Fußball-Funktionäre, die eine Uhr erhalten vom CBF erhalten hatten, Zeit, das wertvolle Geschenk zurückzugeben. Tun sie das würden keine Ermittlungen wegen Verletzung des Fifa-Ethikcodes eingeleitet.

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Um welchen Betrag es geht, ist noch nicht bekannt. Doch die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den Fernsehkoch Johann Lafer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Das sagte Staatsanwalt Hans Peter Gandner am 3. September in Koblenz. Der Anwalt von Lafer erklärte auf Anfrage, sein Mandant werde sich während eines laufenden Verfahrens nicht äußern. Eine frühere Mitarbeiterin habe Strafanzeige gestellt, erklärte er. Zwei Tage zuvor hatten rund 45 Beamte Lafers Restaurant in Stromberg und seine Kochschule in Guldental bei Bad Kreuznach durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. „Wir ermitteln gegen die Eheleute Lafer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung“, sagte Gandner. Nun werde die Staatsanwaltschaft die Unterlagen und elektronischen Dateien auswerten.

Foto: obs

Sechsstelliger Euro-Betrag: Zunächst hatte sich die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt, dann kam raus: Mitte Mai 2014 sollen die Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung Köln diverse Objekte durchsucht und mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für Bankkonten vollstreckt haben. Die Beamten hätten den Verdacht, dass Schwarzer Steuern aus selbstständiger Arbeit vorenthalten haben könnte – in sechsstelliger Höhe. Ihre Selbstanzeige könnte damit unwirksam sein. Auch dass sie bereits 200.000 Euro Steuern plus Säumniszinsen nachgezahlt hat, würde ihr dann nicht mehr helfen.

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Rund 28,5 Millionen Euro: Bayerns Ex-Boss Uli Hoeneß war im März 2014 wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte für Spekulationsgeschäfte in der Schweiz jahrelang keine Steuern gezahlt und dadurch Steuern in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro hinterzogen. Seit Anfang Juni ist er in der Justizvollzugsanstalt Landsberg inhaftiert.

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900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro.

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970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt.

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1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft.

Foto: dapd

1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte.

Foto: dapd

22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg.

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203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds.

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Schließlich ist die Sache ja auch für den Berater nicht ganz ohne. Er kann jederzeit für eine Auskunft haften. So der Fall in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 12/05). Hier hatte ein Steuerberater seinem Mandanten telefonisch und als Gefälligkeit eine Auskunft erteilt. Später wurde er dann verurteilt, und musste wegen dieser Auskunft Schadenersatz zahlen.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer, aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämlich ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Mont­blanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.

So sehr beide Expertinnen in dieser Frage zum gleichen Ergebnis kommen, so unterschiedlich können dennoch die Rechnungen der Steuerberater ausfallen. Corina Seiter rechnet einen Fall vor: So kann sich das Honorar für die Aufstellung eines Jahresabschlusses bei einem angenommenen Wert von einer Million Euro entsprechend dem vorgegebenen Gebührenrahmen zwischen mindestens 903 Euro und maximal 3.612 Euro bewegen.

So soll das Honorar gemäß Verordnung „unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen“ bestimmt sein. Bei einem durchschnittlichen Fall ist meist die Mittelgebühr anzusetzen. In besonders schwierigen oder leichten Fällen wird hiervon abgewichen. Soweit die Theorie. „Doch dieser Grundsatz wird häufig zuungunsten des Mandanten nicht eingehalten“, weiß Corina Seiter.

Interview

„Die Tagesform des Finanzbeamten ist wichtig“

Ein Fall ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: Dort hatte ein Steuerberater seinem in Südamerika ansässigen Mandanten den Zeitaufwand für das bloße Lesen und Schreiben der gegenseitigen Unterlagen berechnet. Es ging um laufende Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten. Hierfür rechnete der Steuerberater Zeitgebühren über einen längeren Zeitraum an. Die Rechnung summierte sich schließlich auf mehr als 25.000 Euro. Corina Seiter: „Dieser Aufwand war bereits durch andere Honorare abgegolten. Die Rechnung hätte so nie geschrieben werden dürfen“.

Stellt sich die Frage, wie Betroffene erkennen können, ob ihr Berater zu viel berechnete. Nora Schmidt-Kesseler von der Bundessteuerberaterkammer erklärt: „Der Steuerberater ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Rechnungen detailliert aufzuschlüsseln“. Er muss Angaben darüber machen, wie hoch der Wert des Gegenstandes der beruflichen Tätigkeit war, die einzelnen Gebührentatbestände benennen sowie die Auslagen und Vorschüsse bezeichnen. Die Berechnung muss einwandfrei nachvollziehbar sein.

So erstatten Steuersünder Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erstattet werden. Achtung: Eine Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.
Auch wenn es keine Formvorschriften gibt. Papier ist angesagt. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Eingangsstempel des Finanzamtes tragen. Denn das erleichtert im Falle eines Falles die Beweisführung.
Adressat ist das Finanzamt, nicht die Staatsanwaltschaft. Wer aber sicher gehen will und eine Durchsuchung oder ähnliches befürchtet, kann auch dem Staatsanwalt eine Kopie schicken.
Alles muss angegeben werden. Wirklich alles. Gradmesser hierfür: Der Fiskus muss mit den Angaben ohne langwierige Nachforschungen in der Lage sein, die Steuer festzusetzen.
Gerade wer Geld aus der Schweiz weiß waschen will, sollte mit Wartezeiten rechnen. Denn es müssen bei der eidgenössischen Bank Zins- und Erträgnis-Aufstellungen angefordert werden. Meistens dauert es dann zwei bis drei Monate bis die Papiere da sind. Und dann müssen die Unterlagen auch noch ausgewertet werden.
Straffreiheit gibt es nur bei pünktlicher Zahlung. In einer bestimmten Frist, die recht knapp sein kann, müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Klappt das nicht, droht Strafe.
Eben wegen dieser schnellen Zahlungsverpflichtung, sollten Betroffene sich vorbereiten. Die finanziellen Mittel sollten verfügbar sein, sonst kann die Sache ins Auge gehen.
Wer sich nicht wirklich gut auskennt, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Kleine Fehler in einer Selbstanzeige können sich später böse rächen. Es gibt genügend Anwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Nicht bei jeder Unehrlichkeit ist eine Selbstanzeige angesagt. Sind die falschen oder unterbliebenen Angaben nicht „steuerlich erheblich", so entfällt auch die Grundlage für eine strafbare Steuerhinterziehung. Und dann ist eine Selbstanzeige gar nicht nötig.

Laut Schmidt-Kesseler kann auch ein Laie erkennen, aus welchen Positionen und Tätigkeiten sich die Rechnungssumme zusammensetzt. Sollte der Steuerberater dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Steuerberater die Rechnungssumme nicht einfordern. Damit hat er also ein ureigenes Interesse an verständlichen Rechnungen.

In komplizierteren Fällen raten Kundenvertreter, einen unabhängigen Fachmann einzuschalten; wie etwa einen fachkundigen Rechtsanwalt, einen anderen Steuerberater oder auch die objektiv handelnde Steuerberaterkammer. Das Honorar darf grundsätzlich den Rahmen einer Mittelgebühr nicht überschreiten. So kann dann ein höheres Honorar schon Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Rechnung sein und Anlass zu einer genaueren Überprüfung geben.

Wenn einige Posten komisch erscheinen, sollte zunächst natürlich zuerst das Gespräch mit dem betroffenen Steuerberater selbst gesucht werden. Kommt hier aber nichts raus, sollten Betroffene sich zwecks Überprüfung der Steuerberater-Rechnung an Dritte wenden. Die Steuerberaterkammern bieten hierfür ein kostenfreies Verfahren an.

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Landet die Sache erst einmal vor Gericht, führen die meisten Verfahren zu einem Vergleich, so die Experten. Schlimm kann für Berater das Verfahren vor der Kammer enden: „Das kann bis zum Entzug der Zulassung führen“, weiß Anwältin Corina Seiter. In solchen Fällen sollte für die Mandanten schon mehr drin sein als ein Gutschein für einen Blumenstrauß.

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