Geschäft mit Gschmäckle: Finanzaufsicht Bafin prüft Manz AG
Im Zuge einer Kapitalerhöhung trennte sich Dieter Manz, Chef des Spezialmaschinenbauers und Apple-Zulieferers Manz, im April von Aktien im Wert von 8,5 Millionen Euro für 85 Euro. Das Unternehmen kam aber nicht aus den roten Zahlen, die Aktie stürzte immer weiter ab. Dieter Manz vermied so bis Jahresende einen Buchverlust von 62 Prozent. Der Aktienabsturz trifft ihn trotzdem hart: Als Großaktionär hält er immer noch mehr als 35 Prozent der Firmenanteile. Quelle: Forschungsinstitut für Asset Management (Fifam).
Foto: HandelsblattReutlingen. Dieter Manz hatte es eilig. Seit sieben Jahren stand der Aktienkurs seines Reutlinger Maschinenbauers nicht mehr so hoch. Und so fasste der Vorstandschef einen Entschluss, der ihm und der Manz AG praktisch über Nacht ein Vermögen bescheren sollte. Am 28. April meldete das Unternehmen eine Kapitalerhöhung. Die Manz AG warf eine halbe Million neue Aktien auf den Markt. Und Dieter Manz bot gleichzeitig 100.000 Anteile aus seinem eigenen Depot zum Verkauf an. Die Investoren griffen zu. Am nächsten Tag hatte der Maschinenbauer Manz 42 Millionen Euro frisches Eigenkapital. Und der Vorstandschef Manz hatte 8,5 Millionen Euro auf dem Konto.
Ein halbes Jahr später wirft das Geschäft unangenehme Fragen auf. Am vergangenen Montagabend hat die Manz AG eine Gewinnwarnung veröffentlicht – die zweite innerhalb von vier Monaten. Statt 340 Millionen erwarten die Schwaben nur noch 200 Millionen Euro Umsatz. Statt eines Gewinns vor Zinsen und Steuern rechnet Manz nun mit einem Verlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Nun werde der Vorstand eine Restrukturierung einleiten. Details würden Ende November vorgestellt. Manz droht plötzlich ein Sanierungsfall zu werden.
„Das ganze hat ein Gschmäckle“
Am Dienstag brach der Aktienkurs zeitweise um mehr als 30 Prozent ein. Es war der größte Kurssturz der Unternehmensgeschichte. „Das Ganze hat ein extremes Gschmäckle“, sagt ein Analyst, der die Kapitalerhöhung im April begleitet hat. Die Finanzaufsicht Bafin prüft die Manz-Aktie auf möglichen Marktmissbrauch. Noch ist es eine routinemäßige Analyse.
Die Frage ist nun, ob Dieter Manz im April schon gewusst hat, dass sein Unternehmen schlechter dasteht als erhofft. Wenn ja, dann hätte er gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen und sich womöglich auf Kosten seiner Aktionäre bereichert. Der Vorstandschef selbst betont, dass die Manz AG ihren Veröffentlichungspflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nachgekommen sei. Über routinemäßige Prüfungen hinaus sehe das Unternehmen daher keinen Anlass für Untersuchungen.
Es ist noch nicht lange her, da hatten sich die Schwaben erfolgreich gewandelt. Weg von Anlagen für die kriselnde Solarindustrie hin zu Maschinen für Display- und Batteriehersteller. Trotz hoher Verluste erzählte die Manz AG eine Erfolgsgeschichte. Seit Ende 2014 veröffentlichte das Unternehmen jede nur mögliche Erfolgsmeldung. Hier ein neuer Großauftrag, da ein neues Werk, dort ein Lob von Apple. Mit dem kalifornischen Tech-Konzern macht Manz inzwischen 40 Prozent des Umsatzes. Noch vergangene Woche meldeten die Schwaben eine neue Kooperation mit Adidas. Bis 2020 sollen Produktionsroboter von Manz Kundenwünsche binnen Minuten direkt im Adidas-Schuhladen umsetzen.
„Warnsignale aus China sind nicht neu“
„Kein Anlass für Untersuchungen.“ (Foto: PR)
Foto: HandelsblattDoch nun beherrschen andere Themen die Zentrale in Reutlingen. Manz berichtet von erneuten Auftragsverschiebungen bei Kunden aus Asien. Insbesondere die konjunkturelle Abkühlung in China und an den chinesischen Kapitalmärkten hätten zu einer deutlich zurückhaltenden Investitionsbereitschaft geführt.
Unter Analysten sorgen die Erklärungen für Kopfschütteln. „Warnsignale aus China sind nicht neu“, sagt ein Börsianer dem Handelsblatt. „Die Sache wirft extrem viele Fragen auf. Das Management agiert sehr unglücklich.“ Ein anderer spricht von einem „erheblichen Vertrauensverlust“. Ein Sprecher von Manz erklärt, es gehe um sehr konkrete Kundenprojekte. „Daher gab es für eine Meldung zu einem früheren Zeitpunkt keine Basis.“