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Grundsicherung in Europa und den USAHartz IV auf Griechisch

Kaum ein Grieche erhält Geld vom Staat, wenn er seinen Job verliert. Sicherungssysteme wie das deutsche Hartz IV – Fehlanzeige. Doch selbst wo sie existieren, verhindern sie Armut oft nicht. Ein Streifzug durch die Welt.Gerd Höhler, Katharina Kort, Axel Postinett und Helmut Steuer und Holger Alich, Maike Freund, Thomas Hanke, Matthias Thibaut 26.01.2015 - 17:45 Uhr Artikel anhören

Ohne Bleibe und Geld: Obdachlos wird in Griechenland schnell, wer seinen Job verliert. Eine Grundsicherung gibt es nicht. Doch auch deutsche Hartz-IV-Empfänger gelten als arm.

Foto: Handelsblatt

Familienväter stochern in den Müllcontainern nach Verwertbaren, Obdachlose suchen im Abfall nach Essensresten und Ärzte warnen vor einer humanitären Krise mitten in Europa: In den früheren Industrievororten Perama, Nikaia oder Aspropyrgos westlich von Athen zeigt sich, warum die Linksextremen von Syriza diese Wahl gewonnen haben – und was Folge, Katalysator und Symptom des wirtschaftlichen Niedergangs des ganzen Landes ist: das fehlende Sicherungssystem. Denn wer in Griechenland seinen Job verliert, der droht schnell in die Armut abzurutschen. Eine Grundsicherung wie Hartz IV, in Deutschland vor zehn Jahren eingeführt, oder eine Sozialhilfe gibt es in Griechenland nicht.

Das Arbeitslosengeld von 360 Euro im Monat wird maximal ein Jahr lang gezahlt. Nach sechs Jahren Rezession und angesichts einer Arbeitslosenquote von 26 Prozent ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen in Griechenland besonders hoch. Die Folge: Aktuell bekommen nur 15 von 100 Arbeitslosen Geld aus der Kasse der staatlichen Arbeitsverwaltung OAED. In absoluten Zahlen: Von den knapp 1,25 Millionen Arbeitslosen erhalten lediglich rund 186.000 Arbeitslosengeld.

Wer nach Ablauf von maximal zwölf Monaten aus der Arbeitslosenhilfe rausfällt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für ein weiteres Jahr eine staatliche Zuwendung von 200 Euro im Monat bekommen. Danach ist aber unwiderruflich Schluss. Auch wenn in Griechenland traditionell die Familie das soziale Netz ersetzt, ist es oft nur ein kleiner Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Armut und Obdachlosigkeit. Zwei von zehn erwachsenen Griechinnen und Griechen leben in Haushalten, in denen kein einziges Mitglied mehr ein Erwerbseinkommen hat.

In Perama warb Syriza mit Plakaten an jeder Bushaltestelle: „Die Hoffnung kommt“, stand da in bunten Großbuchstaben. Darunter: „Griechenland geht voran, Europa verändert sich“. Syriza verkaufte sich als Heilsbringer: Der Mindestlohn werde steigen, die Kürzungen bei Renten rückgängig gemacht und Steuern gesenkt. Versprechen, die in diesen Orten, wo die die Arbeitslosenquote in manchen Stadtteilen bei 60 Prozent liegt, der letzte Strohhalm zu sein scheinen.

Seit diesem Monat läuft die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens, zunächst als Pilotprojekt für sechs Monate in 13 ausgewählten Kommunen des Landes. Das Mindesteinkommen wird beispielsweise für einen Alleinstehenden auf 2400 Euro im Jahr, für eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern auf 4800 Euro und für eine Familie mit vier minderjährigen Kindern auf 6000 Euro im Jahr festgesetzt. Wer weniger verdient, kann die Differenz als staatliche Zuwendung beantragen.

Für das Programm stehen in der Pilotphase 30 Millionen Euro für rund 30.000 Familien bereit. Die Regierung erwägt, diese Regelung ab 2016 landesweit einzuführen. „Dann könnten etwa 700.000 Menschen in den Genuss dieser Zuschüsse kommen“, hatte Noch-Ministerpräsident Antonis Samaras versprochen.

Gerd Höhler, Athen

Welche Systeme gibt es in anderen Ländern? Unsere Korrespondenten berichten.

Die Historie der Hartz-Reformen
Am 22. Februar 2002 wurde durch die Bundesregierung unter Gerhard Schröder eine Kommission mit dem Namen „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – kurz „Hartz-Kommission“ – eingesetzt. Sie gilt als Startschuss für die späteren Hartz-Reformen.
Peter Hartz ist ein ehemaliger deutscher Manager, der die „Hartz-Kommission“ leitete. Er war bis Juli 2005 der Personalvorstand und Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Nach ihm wurden die Arbeitsmarktreformen benannt.
Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt und traten zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Februar 2006 in Kraft.
Das Ziel der Kommission war es, die Arbeitslosenzahl von damals offiziell vier Millionen innerhalb von vier Jahren zu halbieren. Die Kommission legte im August 2002 einen Bericht vor.
Hartz I beinhaltet einen Gleichstellungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer müssen demnach zu denselben Bedingungen wie Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens beschäftigt werden. Im Klartext: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt und gleiche Urlaubsansprüche.
Hartz II regelt geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient. Der Beitragssatz zur Krankenkasse wird von zehn auf elf Prozent des Bruttolohnes erhöht und der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von zwei Prozent des Bruttolohnes.
Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003“ organisierte die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit). Die Kommission erhoffte sich davon eine Effizienzsteigerung.
Ab dem 1. Januar 2005 wurde die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige vollzogen. Das Einkommen wurde auf ein Niveau unterhalb der bis dahin geltenden Sozialhilfe festgelegt.
Das ehrgeizige Ziel des Hartz-Konzepts, die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf zwei Millionen Arbeitslose zu senken, wurde nicht erreicht. Gewerkschaften kritisieren die hohen Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger.
Der Gegenseite gehen die Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger nicht weit genug: Sie sehen in der Bundesrepublik eine übermäßige Erwartungshaltung der Menschen an den Staat als Versorger.
Kinder in Deutschland
In Deutschland lebten 2012 rund 12,9 Millionen Mädchen und Jungen unter 18 Jahren. Im Jahr 2000 waren es noch 15,3 Millionen.
2012 wurden rund 673 500 Kinder geboren, halb so viel wie 1964.
Es gab 2012 knapp 8,1 Millionen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. In 1,2 Millionen dieser Familien leben drei oder mehr Kinder im Haushalt, in 76 000 waren es fünf oder mehr.
Rund 136 000 minderjährige Kinder waren 2013 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Zum 1. März 2014 wurden rund 662 000 Kinder unter 3 Jahren in einer der etwa 53 500 Kitas oder bei 44 800 Tagesmüttern betreut.
11,1 Millionen Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2013/14 an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichtet.
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren hatten 2013 im Schnitt monatlich 27,56 Euro Taschengeld zur Verfügung.
Das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen zwischen 11 und 20 Jahren liegt bei 18,9 Prozent, in Ostdeutschland bei 26,3 Prozent.
94 Prozent der Eltern schätzen den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Kinder als gut oder sehr gut ein. 3,2 Prozent der bis 17-Jährigen werden durch ein chronisches Gesundheitsproblem eingeschränkt, Dinge zu tun, die Gleichaltrige tun können.
Für 17 000 Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter 2013 nach Hinweisen von außen eine akute Gefährdung festgestellt. Bei weiteren 21 000 wurde eine latente Gefährdung erkannt. Alle 19 Minuten verunglückte 2013 ein Kind unter 14 Jahren auf deutschen Straßen. 58 Kinder kamen bei Unfällen ums Leben, mehr als 28 000 wurden verletzt.
Mehr als 69 000 Kinder unter 14 Jahren und rund 190 000 Jugendliche von 14 bis 18 wurden 2013 in der Polizeilichen Kriminalstatistik als Tatverdächtige aufgeführt. Gut 65 300 Kinder unter 14 und 81 600 Jugendliche von 14 bis 18 wurden Opfer von Straftaten (die Statistik erfasst das Opferalter nur bei bestimmten Verbrechen wie Gewalt- und Sexualdelikten).

„Der Erfolg ist ja sichtbar“, lobt sich der SPD-Bundeswirtschaftsminister selbst. „Damals hatten wir fünf Millionen Arbeitslose, heute sind es zwei Millionen weniger.“ Was Sigmar Gabriel meint, ist der Erfolg von Hartz IV. Die Arbeitsmarktreform ist dieser Tage zehn Jahre alt geworden. Doch ganz so einfach wie es der Minister hinstellt, ist es nicht. Das muss selbst Gabriel zugeben. Schon vor zehn Jahren hätte es einen Mindestlohn geben müssen, damit „dieser unfaire Niedriglohnsektor sich nicht derart ausbreitet“, sagte er. „Und wir hätten diejenigen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, dann unverschuldet arbeitslos wurden, nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes bei Hartz IV nicht genauso behandeln dürfen wie denjenigen, die nie gearbeitet hat.“

Wer in Deutschland arbeitslos wird, bekommt Arbeitslosengeld. Doch nach einem Jahr – oder für den, der keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – gibt es Arbeitslosengeld II – kurz Hartz IV, benannt nach dem Ex-VW Manager Peter Hartz, der sich das Ganze mitausgedacht hat. Kritiker bemängeln, dass Hartz IV zwar absichert, aber Armut hervorruft und verstärkt, weil der Satz zu niedrig ist.

Die wichtigsten Infos zum Hartz IV
Menschen ohne Job wieder in Arbeit zu bringen.
Langzeitarbeitslose fördern und fordern. Kritiker sagen, das Fördern komme zu kurz.
Als Grundsicherungsleistung erhalten Langzeitarbeitslose das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Dieses liegt derzeit für einen Single bei 416 Euro im Monat, plus Miete und Heizkosten.
Wer Hartz IV in Anspruch nimmt, muss jeden zumutbaren Job annehmen. Auch wenn dieser schlecht bezahlt ist. Wer sich verweigert oder Termine im Jobcenter schwänzt, riskiert Leistungskürzungen. Seit Anfang 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft trat, profitierten Langzeitarbeitslose, die eine Stelle fanden, davon nur bedingt: Erst nach sechs Monaten hatten sie Anspruch auf Mindestlohn.
Hartz IV ist eine Bedarfsleistung. Das heißt: Nur wer bedürftig ist, bekommt sie. Einkommen oder eigenes Vermögen werden angerechnet. Bei einem Hinzuverdienst beträgt die Freigrenze 100 Euro im Monat.
Wer Vollzeit arbeitet, aber so wenig verdient, dass er damit seinen Lebensunterhalt und den der Familie nicht sichern kann, hat auch Anspruch auf Hartz IV: Dies sind die sogenannten Aufstocker.
Im Jahr 2018 empfingen circa 4,26 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II.

Der Hartz IV-Regelsatz liegt bei 399 Euro für eine Einzelperson. Bezahlt werden müssen davon alle Dinge des Alltags: Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Strom, Kino, Bücher und Zahnbürsten, Duschgel und Co. Aber natürlich auch Geburtstagsgeschenke oder Schulranzen. Miete und Heizkosten übernehmen die Kommunen.

Partner in der Bedarfsgemeinschaft bekommen 353 Euro, ab 2015 360 Euro. Kinder steht je nach Alter zwischen 234 Euro und 320 Euro zu. Je älter die Kinder sind, desto mehr Geld gibt es. Außerdem darf ein kleiner Betrag hinzuverdient werden, ohne dass es sich auf den Hartz IV-Satz auswirkt.

Forscher schlagen vor allem immer wieder in Bezug auf Kinder Alarm. Schlechte Zähne oder Übergewicht seien bei Kindern, die unter der Armutsgrenze leben müssen, häufiger als bei anderen. Das liegt zum Beispiel an schlechter Ernährung, zu teuren Ärzten oder fehlendem Geld für den Sportverein.

Wer nicht vom Mindestlohn profitiert
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit dem 1. Januar 2015 Kraft und gilt grundsätzlich für alle Branchen und Regionen - in Ost und West gleichermaßen. Sind in einzelnen Branchen aber Vereinbarungen getroffen worden, die unterhalb der 8,50 Euro liegen, können diese noch bis Ende 2016 fortbestehen.
Ausgenommen vom Mindestlohn werden unter 18-Jährige. Durch die Altersgrenze soll vermieden werden, dass sich junge Leute einen Job suchen anstatt eine - in der Regel schlechter bezahlte - Ausbildung zu absolvieren.
Wer nach mindestens zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Damit soll der Anreiz für Arbeitgeber erhöht werden, Erwerbslose einzustellen. Die Bundesregierung will aber überprüfen, ob diese Ausnahme die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen tatsächlich erhöht.
Nicht gelten soll der Mindestlohn auch für ehrenamtlich Tätige sowie Praktikanten, die im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren. Auch wer ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung macht, das nicht länger als drei Monate dauert, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn.
Bei den Saisonarbeitern in der Landwirtschaft sollen die Arbeitgeber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Saisonarbeitern auf den Mindestlohn anrechnen können. Zudem soll die Grenze für eine sozialabgabenfreie Beschäftigung von 50 auf 70 Tage angehoben werden. Für Zeitungsausträger soll es eine dreijährige Übergangszeit geben: 2015 darf der Mindestlohn um 25 Prozent unterschritten werden, 2016 noch um 15 Prozent. 2017 soll dann der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten - auch wenn dann in den anderen Branchen bereits ein höherer Betrag gelten sollte.
Der Zoll und andere Behörden können in den Unternehmen kontrollieren, ob tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wird. Die Behörden dürfen dafür auch Arbeitsverträge oder Geschäftsunterlagen einsehen. Dafür soll das Personal der Zollverwaltung aufgestockt werden, Berichten zufolge um 1600 Mitarbeiter. Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, droht ein Bußgeld.
Über die künftige Höhe soll eine Kommission entscheiden, der neben dem Vorsitzenden sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder angehören - je drei von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Gremium soll bis Mitte 2016 über eine etwaige Erhöhung zum 1. Januar 2017 entscheiden. Die Koalition nahm hier in letzter Minute eine Korrektur vor, zunächst war die Anhebung erst für 2018 geplant. Entsprechend der Forderung von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll die Kommission alle zwei Jahre über eine Anhebung entscheiden - ursprünglich war dies jährlich geplant.
Künftig soll es leichter sein, den Tarifvertrag für eine Branche für allgemeinverbindlich zu erklären. Voraussetzung wird nur noch sein, dass die Sozialpartner und Spitzenverbände dies für erforderlich halten und es im öffentlichen Interesse liegt. Bislang galt, dass in der jeweiligen Branche für mindestens die Hälfte der Beschäftigten eine Tarifbindung besteht - das heißt, dass die jeweiligen Firmen einem Arbeitgeberverband angehören.

Armut beginnt nach EU-Statistik in Deutschland bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 979 Euro im Monat für einen Single und bei 2056 Euro für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung seines Landes zur Verfügung hat, gilt nach der Definition als arm. Nach dieser Definition fallen Hatz IV-Empfänger auch darunter.

Bundesweit lag der Anteil der Hartz-IV-Empfänger an der Bevölkerung im September 2014 bei 7,5 Prozent (4,3 Millionen). Im Bundesland Berlin gibt es prozentual die meisten Empfänger mit 16,7 Prozent, in Bayern leben die wenigsten Hartz IV-Empfänger (3,3 Prozent) .

Maike Freund, Düsseldorf

Mindestlohn in Europa
Der Mindestlohn (SMIC) ist seit 1950 gesetzlich in Frankreich vorgeschrieben. Er soll nicht nur das Existenzminimum sichern, sondern jedem Arbeitnehmer „die Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes“ ermöglichen. Ausnahmen vom Stundenlohn von aktuell 9,53 Euro gibt es nur für Jugendliche, Auszubildende oder Behinderte. Die Höhe des Mindestlohn legt die Regierung jährlich zum 1. Januar fest und berücksichtigt dabei die allgemeine Lohnentwicklung. Zuletzt gab es ein Plus von 1,1 Prozent. Seit 2009 können sich Arbeitgeber von Sozialabgaben für Krankheit, Rente, Invalidität oder Familienleistungen freistellen lassen, wenn das Gehalt das 1,6-fache des SMIC nicht übersteigt. Die konjunkturellen Auswirkungen des SMIC sind umstritten. Die Regierung sprach bei der zuletzt anstehenden Erhöhung von einem „Zuwachs an Kaufkraft“.
In Großbritannien ist der Mindestlohn nach Lebensalter gestaffelt. Ab dem 21. Geburtstag liegt er bei 6,31 Pfund (rund 7,90 Euro). Der Mindestlohn steigt jährlich, in diesem Jahr zum Oktober um drei Prozent auf 6,50 Pfund und damit erstmals seit sechs Jahren stärker als die Inflation. Das betrifft etwa 1 bis 1,5 Million Arbeiter.Im Wahlkampf 1997 hatte Labour mit dem Mindestlohn geworben, der „National Minimum Wage Act 1998“ wurde zum 1. April 1999 wirksam. Der „Vater“ des britischen Mindestlohns, der Ökonom George Bain, ist inzwischen nicht mehr einverstanden mit der aktuellen Regelung. Die meisten Branchen seien in der Lage, deutlich mehr zu zahlen. Außerdem müsse es eine Sonderregelung für London geben, wo Mieten und sonstige Lebenshaltungskosten viel höher sind als etwa in Nordengland.Arbeitsverträge, die nicht den Mindestlohn garantieren, sind rechtlich nicht bindend. Die Regierung bietet für Betroffene eine eigene Beratungs-Hotline an, bei der sie Verstöße melden können. Es gibt eine unabhängige Kommission für niedrige Löhne („Low pay commission“, LPC), die jährlich im Februar einen Bericht vorlegt und Empfehlungen zum Mindestlohn abgibt. Sie untersucht auch die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft. Demnach hat der ML das Einkommen vieler Arbeiter erhöht, aber die Beschäftigungszahlen und Arbeitszeiten beeinflusst.Hervorgehoben wird, dass der Mindestlohn dazu beigetragen hat, Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern auszugleichen. Es gibt Ausnahmen für die Mindestlohn-Regelung, etwa für Langzeitarbeitslose in staatlichen Programmen, Auszubildende im ersten Lehrjahr, Au Pairs, Familienangehörige, die bei ihrem Arbeitgeber leben, oder Gefängnisinsassen.
Seit 45 Jahren gibt es in den Niederlanden den gesetzlichen Mindestlohn. Jeder Bürger zwischen 15 und 65 Jahren hat darauf ein Anrecht. Für die 15- bis 23-Jährigen gilt der Mindestlohn für Jugendliche, je nach Alter gestaffelt von 448,55 im Monat für einen 15-jährigen bis 1270,90 Euro für einen 22-jährigen.Ab 23 Jahre muß ein Arbeitnehmer mindestens 1495,20 Euro im Monat verdienen. Bei einer 40-Stunden-Woche liegt der Lohn bei 8,63 Euro pro Stunde, und 9,58 Euro bei einer 36-Stunden-Woche.Zweimal im Jahr passt die Regierung den Mindestlohn an die durchschnittliche Entwicklung der Tarif-Löhne an. Das ist jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Arbeitgeber, die nicht den Mindestlohn bezahlen, werden mit Geldstrafen von bis zu 10 000 Euro pro Arbeitnehmer bestraft.Ob der Mindestlohn die Konjunktur ankurbelt, ist bei Ökonomen umstritten. Deutlich ist, dass Arbeitgeber versuchen, die gesetzliche Pflicht zu unterlaufen. Gewerkschaften wiesen auf eine Verdrängung bei ungelernter Arbeit hin. So wurden in Supermärkten Mitarbeiter über 23 Jahre entlassen und dafür billigere Jugendliche eingestellt.Ein neues Phänomen ist der Einsatz von Praktikanten. Für die muss ein Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen. Die Klagen nehmen zu, dass Praktikanten in vielen Branchen als beinah kostenlose Arbeitskraft ausgebeutet werden.
Der Mindestlohn ist 2012 von 751,39 Euro auf 586,08 brutto im Monat gesenkt worden. Positive Auswirkungen gab es seitdem praktisch nicht. Im Gegenteil, die Arbeitslosigkeit ist weiter – von damals etwa 25 auf fast 28 Prozent Ende 2013 – gestiegen. Erst jetzt (Juni 2014) gibt es Anzeichen, dass sie auf Werte um die 25 bis 26 Prozent Ende des Jahres fallen könnte. Der Konsum ist weiter zusammengebrochen, Geschäfte und mittelständische Betriebe schließen.Der Mindestlohn für Jugendliche unter 25 Jahren liegt bei 510,94 Euro. Mehr als 58 Prozent der Jugendlichen sind ohne Job. Arbeitslose erhalten in Griechenland nur ein Jahr lang staatliche Unterstützung.Die Einhaltung des Mindestlohn wird praktisch nicht kontrolliert. Viele arbeiten nur für einen Bruchteil ihres eigentlichen Lohnes. Andere arbeiten schwarz. Viele sind angemeldet als Teilbeschäftigte arbeiten aber voll.
Zum 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn von 850 auf 900 Lei (209,3 Euro), für 168 Stunden pro Monat. Ob der Mindestlohn den Konsum und damit die Wirtschaft ankurbelt, ist unter Experten umstritten. Zwei bis drei Millionen im Ausland arbeitende Rumänen brachten nach Berechnungen der Nationalbank 2013 rund 4,2 Milliarden Euro ins Land – wohl ein wesentlicher Aspekt für den Konsum.Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Rumänien seit dem Ende des Kommunismus. Allerdings neigen Unternehmer dazu, der Regelung auszuweichen, indem sie etwa Teilzeitverträge anbieten und die Restzeit schwarz arbeiten lassen.Wie weit sich der Mindestlohn auf die Arbeitslosigkeit auswirkt, ist nicht eindeutig zu erkennen. Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns durch eine Inspektionsbehörde. Die macht Stichproben oder reagiert auf Anzeigen. Die Inspektoren kontrollieren ohne Vorwarnung.Seit der Jahrtausendwende wird der Mindestlohn einmal jährlich per Regierungsverordnung erhöht, nach Verhandlungen mit Gewerkschaften, Arbeitgebern und dem IWF. Eine Rolle spielt dabei die Entwicklung der Inflation, vor allem mit Blick auf die Energiekosten. Bisweilen wird die geplante Erhöhung im Laufe eines Jahres in zwei Schritten vorgenommen.
Welche Rechte habe ich als EU-Bürger, wenn ich in ein anderes EU-Land ziehe?
Alle EU-Bürger haben durch die Verträge das Recht auf Freizügigkeit. Dazu gehört auch das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. In den ersten drei Monaten darf sich jeder EU-Bürger ohne Vorbedingungen in einem anderen EU-Land aufhalten. Nach den ersten drei Monaten gelten je nach Status unterschiedliche Bedingungen.
Arbeitnehmer und Selbständige sowie ihre direkten Familienangehörigen haben ein Recht auf Aufenthalt, das keinen Bedingungen unterliegt.
Arbeitsuchende haben – ohne Bedingungen – sechs Monate oder sogar länger ein Recht auf Aufenthalt, wenn sie im EU-Aufnahmeland weiter nach einer Beschäftigung suchen und eine „begründete Aussicht“ auf Arbeit haben. Arbeitsuchende können während der Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat mindestens drei Monate lang Arbeitslosenunterstützung von ihrem Herkunftsmitgliedstaat erhalten, wenn sie dort zuvor als arbeitslos registriert wurden.
Studierende und andere Nichterwerbstätige (z. B. Arbeitslose, Rentner) haben länger als drei Monate ein Recht auf Aufenthalt, wenn sie für sich selbst und ihre Familie über genügend finanzielle Eigenmittel verfügen, so dass sie für das Sozialsystem des EU-Aufnahmelandes keine Belastung darstellen, und eine Krankenversicherung haben.
Nach fünfjährigem ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt erwerben EU-Bürger und ihre Familienangehörigen das Recht auf Daueraufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat und unterliegen damit nicht mehr den in den vorangegangenen fünf Jahren geltenden Bedingungen.

Ein Gesamtpaket wie Hartz IV ist in den Vereinigten Staaten unbekannt. Die soziale Absicherung ist aufgeteilt in die großen Bereiche Rente, medizinische Versorgung (Medicare) im Alter, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung und TANF, „Temporary Assistance for Needy Families“, im Volksmund „welfare“ genannt, was in etwa unserer Sozialhilfe entsprochen hat. TANF ist erst 1996 unter dem demokratischen US-Präsident Bill Clinton eingeführt worden und löst Einkommensbeihilfen ab, die erstmals 1935 als Reaktion auf die große Depression eingeführt wurden. Allerdings gilt es nicht in allen Bundesstaaten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden den Staaten erlaubt eigene Programme aufzulegen. Sie sind meist rigider als die Washingtoner Gesetze.

Ziel von TANF ist es Familien mit minderjährigen Kindern, nicht ledigen Arbeitslosen, eine zeitlich begrenzte Unterstützung zukommen zu lassen. Das maximale persönliche Lebenszeit-Limit ist dabei derzeit 60 Monate. Wer da herausfällt, ist auf sich selbst gestellt. US-Bundesstaaten können diesen Zeitraum zudem eigenmächtig kürzen. Überhaupt haben die einzelnen Staaten große Freiheiten wie und ob sie Leistungen auszahlen oder was als „angemessener Wohnraum“ für eine Familie definiert wird.

Nach spätestens 24 Monaten müssen erwachsene Hilfeempfänger in der Familie allerdings in der Regel einen Job gefunden haben oder in einem der staatlichen Job-Programme untergekommen sein. Sonst werden die Leistungen gekürzt. Reicht der Lohn im neuen Job nicht aus, wird er durch den Steuerzahler aufgestockt, das Phänomen der „Aufstocker“ ist auch in Deutschland bekannt. Ein Großteil der Angestellten in Handelsriesen wie Walmart oder in Schnellrestaurants bekommt trotz Vollzeitjobs in den USA Zuschüsse aus mindestens einem Sozialprogramm. Schon bei der Einstellung bekommt so mancher Angestellter Anmeldeformulare für staatliche Zuschüsse in die Hand gedrückt.

Sozialleistungen für Zuwanderer in Deutschland
Die Regeln zum Bezug von Hartz IV ändern sich durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes nicht: Für zuziehende EU-Ausländer gilt generell eine dreimonatige Sperre. Auch danach gibt es nach Angaben des Arbeitsministeriums keine Zahlungen, solange ein Ausländer aus einem anderen EU-Staat in Deutschland Arbeit sucht. Erst wenn er eine Arbeit gefunden hat, erhält er Anspruch auf Hilfe – etwa auf die Aufstockung eines niedrigen Lohnes, der nicht zum Leben reicht.
In Deutschland lebende Rumänen und Bulgaren sind dem Ministerium zufolge seltener arbeitslos und erhalten seltener Hartz IV als der Durchschnitt der Ausländer: Unter den rund sechs Millionen Beziehern von Hartz IV sind danach 18.000 Rumänen und knapp 20.000 Bulgaren. Damit bekommen zehn Prozent der Rumänen und Bulgaren diese Sozialleistung, während es im Durchschnitt der Ausländer 16,2 Prozent sind. Insgesamt erhalten 7,5 Prozent der Menschen in Deutschland Hartz IV.
Verwirrend ist die Rechtslage wegen abweichender Gerichtsurteile: So wurde in Nordrhein-Westfalen arbeitssuchenden Rumänen Anspruch auf Hartz IV zugesprochen. Geklagt hatte eine Familie mit zwei Kindern, die seit 2009 in Gelsenkirchen von Kindergeld und dem Verkauf von Obdachlosen-Zeitungen lebt. Das Sozialgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab, weil die Rumänen ein Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitssuche und damit keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil auf: Die Kläger hätten sich seit über einem Jahr erfolglos um Arbeit bemüht, und ihre Anstrengungen dürften auch in Zukunft erfolglos bleiben. Damit beruhe ihre Aufenthaltsberechtigung nicht mehr auf der Arbeitssuche, die Leistungen ausschließe. Das Urteil ist umstritten. Im Grundsatz betrifft es nach Angaben des Gerichts etwa 130.000 Menschen in Deutschland.
Auf Kindergeld haben EU-Ausländer auch dann Anspruch, wenn sie in Deutschland nur wohnen, aber keine Arbeit haben. Kritisiert wurde zuletzt, dass auch Kindergeld für Kinder ausgezahlt wird, die weiter im Ausland leben. Eltern erhalten die Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Für die ersten beiden Kinder werden pro Monat 184 Euro gezahlt, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Eltern mit vier Kindern kommen damit auf 773 Euro.
Hier verhält es sich wie bei Hartz IV: Arbeitsuchende Zuwanderer haben nach Aussage des Gesundheitsministeriums keinen Anspruch auf Leistungen. Wer die Arztrechnung nicht bezahlen kann oder nicht versichert ist, ist auf kostenlose Angebote von Ärzten, Kirchen oder Kommunen angewiesen.
Nach europäischem Recht haben nur arbeitende EU-Ausländer ein Recht auf Sozialleistungen. Ein Aufnahmeland muss nicht erwerbstätigen Bürgern aus anderen EU-Staaten in den ersten drei Monaten keine Sozialhilfe zahlen. Auch danach entsteht nach Angaben der EU-Kommission bei EU-Bürgern ohne Arbeit kaum ein Anspruch auf Sozialleistungen, da sie - um überhaupt ein längeres Aufenthaltsrecht zu bekommen - genügend Geld haben müssen. Erst nach fünf Jahren können EU-Ausländer ebenso wie Einheimische Sozialhilfe beantragen. Im Falle eines Missbrauchs können EU-Ausländer ausgewiesen werden.
„Deutsche Urteile, die EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht Ansprüche auf Hartz IV geben, basieren allein auf deutschem Recht“, erklärt die EU-Kommission. Solche Fälle könnten die Behörden durch die Anwendung der Freizügigkeitsrichtlinie sowie Ausweisungen beziehungsweise Wiedereinreisesperren im Falle eines Missbrauchs verhindern. Die Konsequenzen der Zuwanderung aus EU-Staaten für die nationalen Sozialhaushalte sind nach EU-Angaben gering. In Deutschland seien 2012 nur 4,2 Prozent der Arbeitssuchenden, die Sozialleistungen erhielten, zugewanderte EU-Bürger gewesen.

Die eigentliche Arbeitslosenversicherung („Unemployment Insurance“) zahlt maximal 50 Prozent des zuvor erzielten Lohns für maximal 26 Monate. Nach der Weltfinanzkrise 2008 wurde der Zeitrahmen für Langzeitarbeitslose auf bis zu 99 Monate herauf-, aber Ende 2013 wieder herabgesetzt. Von 2009 bis 2013 beliefen sich die Kosten für Arbeitslosenversicherung auf insgesamt 520 Milliarden Dollar. Im Hoch nach dem Finanz-Kollaps 2009 beantragten pro Woche rund 6,5 Millionen Bürger Arbeitslosengeld, dazu kamen bis zu drei Millionen Anträge für verlängerte Zahlungen durch das Notprogramm. Aktuell bewegen sich die Neuanträge bei zwei Millionen pro Woche.

Wer nach Ablauf der Frist nicht etwa durch TANF-Zahlungen Unterstützung findet, kann nur noch auf die Hilfe seiner Familie oder karitativer Einrichtungen hoffen. Sonst droht die Obdachlosigkeit. Um Arbeitslosenunterstützung überhaupt beziehen zu können muss ein Arbeitnehmer mindestens drei Monate Vollzeit in dem Jahr gearbeitet haben, für das ein Antrag gestellt wird (oder im letzten Quartal des Vorjahres), und darf nicht selbst gekündigt haben. Sonst droht der komplette Ausschluss von den Leistungen. Aus Arbeitszeit und Lohnhöhe wird das Arbeitslosengeld berechnet.

Neben finanzieller Hilfe spielen in den USA nicht-finanzielle Hilfsangebote eine große Rolle. Das bekannteste und wohl auch bedeutendste ist „Supplemental Nutrition Assistance Program“, kurz „Food stamps“ genannt, Lebensmittelkarten. Mehr als 44 Millionen Amerikaner bekommen Lebensmittelrationen, um zu überleben. Meistens sind es Familien, rund 50 Prozent aller Empfänger sind Kinder. 2013 bekamen 47 Millionen Amerikaner Lebensmittelmarken, die gesamten Kosten beliefen sich auf 75 Milliarden Dollar. Um das Stigma des früheren Bezahlens mit Papiermarken zu verstecken, gibt es die Zuteilungen heute per „EBT“-Karte, die wie eine Kreditkarte im Laden funktioniert.

Axel Postinett, San Francisco

Schweden hat seit Langem den Ruf des nahezu perfekten Sozialstaates. Ein engmaschiges Sicherungsnetz, so glauben selbst viele Schweden, verhindert den Absturz in die Sozialhilfe. Mittlerweile erfahren allerdings immer mehr Schweden, dass diese Annahme ein bitterer Irrtum ist. Auch in Schweden gibt es eine steigende Anzahl von Menschen, die länger als 450 Tage arbeitslos waren und dadurch jeglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren haben.

„Fas 3“ nennt sich das schwedische Hartz IV und ist die letzte Phase eines bereits 2007 verabschiedeten Programms zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. In der ersten Phase erhält der Arbeitslose vom Arbeitsamt Hilfe bei der Suche nach einem neuen Job. In diesen ersten 150 Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit bekommt er auch sein normales Arbeitslosengeld, das sich nach seinem letzten Einkommen berechnet.

In Phase zwei, 300 Tage lang, werden dem Arbeitslosen Fortbildungskurse, Praktika und Seminare zum Starten eines eigenen kleinen Unternehmens angeboten. Auch in dieser Zeit erhält der Betreffende sein normales Arbeitslosengeld. Erst in Phase drei wird kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt, sofern der Betreffende keine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat.

Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es in Schweden nämlich keine obligatorische Arbeitslosenversicherung. Das Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung ist völlig freiwillig. Viele Menschen haben sich die je nach Berufsgruppe zwischen zehn und 50 Euro liegenden Monatsbeiträge sparen wollen – auch weil sie annahmen, in Schweden falle niemand durch das soziale Netz. Mittlerweile sind 5000 Arbeitslose von dieser Regelung betroffen: Sie hatten nicht in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt und können jetzt in Phase drei nur noch Sozialhilfe beantragen.

Die rot-grüne Minderheitsregierung, die seit Oktober dieses Jahres im Amt ist, hat angekündigt, die harten „Fas-3-Regeln“ etwas zu lockern. Ob sie dafür allerdings eine parlamentarische Mehrheit findet, ist noch unklar.

Helmut Steuer, Stockholm

Als der deutsche Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder sich Anfang des Jahrhunderts an die „Agenda 2010“ machte, war er ein gern gesehener Gast in der Downing Street. Die Sozialstaatsreformen seines britischen Amtskollegen Tony Blair – die sich ihrerseits an Reformansätzen von US-Präsident Bild Clinton orientierten – waren auch für Deutschlands „neue Mitte“ eine Vorbild, wie es damals hieß. Durch die sozialpolitische Debatte geisterten neue Begriffe wie „Kombilohn“ „Wohlfahrtsfalle“ und „Steuerkredite“. „Means testing“ war eine Lieblingsvokabel von Schatzkanzler Gordon Brown. Das Sozialsystem wurde umgerüstet. „Universelle Zuschüsse“, die bisher jeder bekam wie das Arbeitslosengeld, wurden mehr und mehr einer Nachprüfung individueller Finanz- und Lebensumstände unterzogen.

Der Kerngedanke der Reformen kam in der Umbenennung des Arbeitslosengeldes zur „jobseeker’s allowance“ zum Ausdruck – Arbeitslosengeld wurde an die aktive Suche nach Arbeit geknüpft und als „Hilfe zur Selbsthilfe“ definiert. In neuen „Job Centres Plus“ wurden die Funktionen der alten Arbeitsämter und der Sozialhilfebürokratie zusammengeführt. Das sollte dem Staat nicht nur das Helfen leichter machen, sondern auch denen das Leben schwerer zu machen, die es auf ein leichtes Leben als Sozialhilfeempfänger abgesehen hatten.

Wie erfolgreich die Reformen waren, ist umstritten. Die Partizipationsraten am Arbeitsmarkt haben sich insgesamt nur geringfügig verändert. Dafür stieg die Zahl alleinerziehender Eltern in Beschäftigungsverhältnissen in der Dekade Blair um über neun Prozent. Es gab auch immer mehr „Selbstständige“ – Menschen, die auf die Müheseligkeiten mit der „Job Seekers Allowance“ (JSA) verzichteten.

Die von den Konservativen geführte Koalition hat diese Reformen fortgesetzt. Derzeit ist ein Programm im Gange, bei dem Millionen dauerhaft arbeitsunfähig geschriebene Menschen medizinisch überprüft und gegebenenfalls ins Arbeitsleben zurückgeführt werden. Auch das Gesetze zur „Job Seekers Allowance“  (JSA) wurde novelliert – um ein „Back to Work“-Programm rechtlich abzusichern. Zwei Arbeitslose hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass sie für ihre wöchentliche „Job Seekers Allowance“ (bis 72.40 Pfund oder 91 Euro) Praktika in der Privatwirtschaft absolvieren  sollten – was sie als Arbeit ohne Entschädigung empfanden.

JSA wird sechs Monate als direktes Arbeitslosengeld bezahlt, wenn der Antragsteller zwei Jahre lang Steuer beziehungsweise Versicherungsbeiträge gezahlt hat. Ansonsten ist JSA einkommensabhängig. Wer Ersparnisse hat, bekommt weniger. Wer mehr als 16.000 Pfund hat, bekommt nichts. Wichtig auch: Alle Sozialhilfeleistungen pro Haushalt sind bei 26.000 Pfund im Jahr gedeckelt: Kein Haushalt, egal wie viele Kinder er umfasst oder wie teuer die Wohnung ist, soll pro Jahr mehr als den Durchschnittslohn eines Arbeiters an Sozialzuschüssen erhalten.

Eingebettet ist die JSA in umfassende Reformen des Sozialhilfesystem der Koalitionsregierung. Tory Sozialminister Iain Duncan Smith arbeitet an einem „Universal credit“ – in dem sechs bisher einkommensabhängige Sozialhilfeleistung und „Steuerkredite“ vom Kindergeld bis zu Wohngeld zusammengefasst werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass Sozialhilfeempfängern, die arbeiten, nicht auf einen Schlag unabhängig von verschiedenen Behörden gezahlte Zuschüsse gestrichen werden, so dass sich die Arbeit gar nicht lohnt. Denn die alte „Wohlfahrtsfalle“, die Menschen von ihren Sozialzuschüssen abhängig macht, ist auch nach fast 15 Jahren Reformen noch nicht beseitigt. 

Matthias Thibaut, London

Frankreich hat ein ähnliches System wie das deutsche Hartz IV. Das 2009 eingeführte „RSA“ hat allerdings einen poetischeren Namen, es nennt sich „Aktives Solidaritäts-Einkommen“. Im vergangenen Jahr erhielten 2,3 Millionen Franzosen das RSA. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Zahl der Erwerbstätigen niedriger ist als in Deutschland, ist das ein niedrigerer Anteil.

Dieser Unterschied geht darauf zurück, dass RSA und Hartz IV zwar ähnlich konstruiert sind, aufgrund des hohen französischen Mindestlohnes und der großzügigen Bedingungen für das Arbeitslosengeld die Wirkung auf den Arbeitsmarkt aber völlig anders ist. Der Mindestlohn in Frankreich liegt derzeit bei knapp unter 1500 Euro. Hinzu kommt, dass das volle Arbeitslosengeld zwei Jahre lang gezahlt wird. Und kein Franzose ist gezwungen, jeden beliebigen Job anzunehmen, wenn er deutlich schlechter bezahlt wird als seine frühere Arbeitsstelle. Aufgrund dieser Bedingungen gibt es in Frankreich weniger Niedriglohn-Jobs als in Deutschland und ein Arbeitsloser kann sich länger Zeit nehmen, um eine neue Stelle zu suchen.

Das RSA erhält man allerdings nur, wenn man bereit ist zu arbeiten. Ungefähr ein Drittel der-Bezieher bekommt die Sozialleistung als Ergänzung des Arbeitslohnes. Die Unterstützung ist großzügiger als das Hartz IV. Der Grundbetrag für eine Person ohne Kinder sind 510 Euro im Monat. Bei zwei Kindern steigt diese Summe auf 916 Euro im Monat, zudem gibt es Wohngeld. Die Beträge für Alleinerziehende liegen noch einmal deutlich höher.

Erhält ein Franzose das RSA als Zuschuss zum Arbeitseinkommen, berechnet sich die Leistung als Differenz zwischen einem garantierten Mindesteinkommen und seinem Lohn. Ein Beispiel: für ein Paar mit zwei Kindern, das ein Arbeitseinkommen von 1200 Euro im Monat hat, beträgt das RSA 620 Euro. Andere Sozialleistungen werden in diesem Fall abgezogen. Anfänglich wurde RSA nur an Franzosen über 25 Jahre gezahlt, die nicht in einer Ausbildung oder Weiterbildung sind. 2010 wurde die Sozialleistung dann erweitert auf Franzosen ab 18 Jahren, unter der Voraussetzung, dass sie in den vergangenen drei Jahren mindestens 24 Monate gearbeitet haben. Der gesamte finanzielle Aufwand des Staates für diese Hilfe wird auf acht Milliarden Euro im Jahr geschätzt.

Thomas Hanke, Paris

In Italien können Arbeitslose von den Bedingungen in Deutschland nur träumen: Wohngeld, Kindergeld, Hartz IV. Wer hier arbeitslos wird, kann nicht nicht darauf zählen. In Italien ist nach spätestens zwei Jahren Schluss mit staatlichen Hilfen. Dann geht es an die finanziellen Reserven – oder die Familie muss ran. Eltern und auch Großeltern helfen oft aus.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes schwankt zwischen wenigen Monaten und zwei Jahren. Das hängt davon ab, wie lange die Menschen einen Job hatten. Dann gibt es 80 Prozent des letzten Nettogehalts, was in den letzten Monaten des Arbeitslosengeldes auf 60 Prozent zurückgeschraubt wird.

Gerade die jungen Italiener hangeln sich jedoch oft seit Jahren von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten. Das bedeutet, dass sie höchstens Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld haben.  

Sie sind also doppelt bestraft: Auf der einen Seite haben sie in der Krise als erste den Job verloren, weil man sie nicht teuer kündigen muss, sondern einfach die Verträge auslaufen lässt. Auf der anderen Seite haben sie die geringste Abdeckung vom Staat.

Katharina Kort, Mailand

Das Sozialsystem der Schweiz ähnelt vom Aufbau her sehr jenem in Deutschland. Statt Hartz IV heißt die steuerfinanzierte Grundsicherung bei den Eidgenossen aber weiter Sozialhilfe. Sie setzt ein, wenn zum Beispiel ein Betroffener nicht mehr aus eigener Kraft für den Lebensunterhalt aufkommen kann, weil er zum Beispiel keine Gelder mehr aus der Arbeitslosenversicherung bekommt. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ist nach Alter gestaffelt. Ein 25-Jähriger, der zwischen 18 und 24 Monate Beiträge bezahlt hat, bekommt maximal 400 Tage Arbeitslosengeld.

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Um Sozialhilfe zu bekommen, gibt es wie in Deutschland eine Bedürftigkeitsprüfung. Daher dauert es nach Angaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe im Schnitt zwischen fünf und sechs Jahre, bis ein Arbeitsloser Sozialhilfe bezieht, da er zunächst das eigene Ersparte aufbrauchen muss.

Für die Auszahlung der Sozialhilfe sind die Kantone, zum Teilen auch die Gemeinden, zuständig. Die Leistungen lassen sich grob in drei Blöcke unterteilen: Deckung des Grundbedarfs der Lebenshaltung, Miethilfe und Kosten für die Krankenversicherung.

Eine alleinstehende Person bekommt derzeit 986 Franken monatlich Hilfe für den Grundbedarf, der Mietzuschuss hängt vom Kanton ab; in Zürich sind es derzeit rund 1000 Franken. Dazu gibt es Sonderzuschüsse, etwa für Kinderbetreuung. Die Bezugsdauer der Sozialhilfe ist nicht begrenzt. Insgesamt beziehen in der Schweiz derzeit rund 250.000 Menschen Sozialhilfe. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,3 Milliarden Franken pro Jahr.

Holger Alich, Zürich

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