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ÖkostromförderungEvonik will Kosten-Umverteilung auf Länderebene

Evonik ist einer der Konzerne, die von den Ausnahmen bei der EEG-Umlage profitieren. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen insgesamt zahle jedoch ordentlich drauf, sagt Konzernchef Engel – und pocht auf einer Umverteilung. 14.01.2014 - 21:15 Uhr Artikel anhören

Evonik-Chef Klaus Engel: NRW darf nicht Leidtragender der EEG-Umlage sein.

Foto: dpa

Essen. Der Chemiekonzern Evonik fordert eine neue Verteilung der Lasten aus der Ökostromförderung innerhalb Deutschlands. Nordrhein-Westfalen dürfe bei der Energiewende nicht zum „Zahlmeister der Republik“ verkommen, sagte Evonik-Chef Klaus Engel an Dienstag bei einer Diskussionsveranstaltung in Essen laut Redetext. „Rechnet man Erträge und Lasten aus dem Festvergütungssystem des EEG gegeneinander auf, kamen die Stromverbraucher in Nordrhein-Westfalen allein im vergangenen Jahr auf ein Minus von 1,8 Milliarden Euro“, unterstrich Engel.

Bayern mit seinen zahlreichen Solaranlagen sei dagegen allein auf einen Überschuss von 1,2 Milliarden Euro gekommen, die Windkraft-Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg auf ein Plus von jeweils 400 Millionen Euro, sagte der Evonik-Chef. Wenn ein reiches Land wie Bayern dann auch noch den Länderfinanzausgleich infrage stelle, „dann passt das aus unserer Sicht nicht mehr zusammen“. Die Energiewende könne nur gelingen, „wenn unser Land und unsere Gesellschaft nicht gespalten wird in das Lager der Profiteure und das der Verlierer.“

Engel verteidigte zugleich die Ausnahmen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch von der Ökostrom-Umlage, von denen auch Evonik profitiert. Diese seien keine einseitige Vergünstigung, sondern „Ausgleich eines gravierenden Nachteils“ im Wettbewerb mit Konkurrenten aus dem Ausland.

Die EU-Kommission hatte im Dezember angekündigt, die Befreiungen vieler deutscher Unternehmen von der Ökostrom-Umlage in einem Beihilfeverfahren genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Bis Ostern will das Kabinett den Gesetzentwurf dazu verabschieden.

rtr
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