Bahnverkehr: Irreführende Filter – Flixtrain vor Gericht gegen Bahn erfolgreich
Frankfurt. Der Bahn-Wettbewerber Flixtrain war vor Gericht erfolgreich gegen irreführende Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft der Deutschen Bahn. Dabei geht es um eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption „Schnelle Verbindung bevorzugen“. Das wurde untersagt.
Der Filter habe bewirkt, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt würden, obwohl sie aus Kundensicht als „schnelle Verbindungen“ angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet würden, entschied das Gericht. Das Urteil vom 1. Dezember veröffentlichte das Landgericht Hamburg am Freitag.
Nach Aussagen einer Sprecherin der Deutschen Bahn wird diese Darstellung bereits seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet. Insofern ist das Urteil nicht mehr relevant. Dennoch könnte es weitreichende Folgen haben. Denn nach Ansicht der Richter steht Flix Schadenersatz zu – in noch festzulegender Höhe.
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Man nehme das Urteil zur Kenntnis, erklärte die Bahn-Sprecherin auf Anfrage. Der beanstandete Sachverhalt sei ein historischer und habe keine Relevanz für ihre aktuelle Reiseauskunft. „Wir prüfen nun das Urteil und die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen“, hieß es. Solange muss das Unternehmen auch noch keinen Schadenersatz leisten.
Der Wettbewerb sei im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin–Stuttgart und Hamburg–Köln behindert worden, erklärten die Hamburger Richter. Flix habe durch „exemplarisch dokumentierte Suchresultate“ belegt, dass der verwendete Filter in vielen Fällen dazu führe, dass lediglich die schnellsten Verbindungen mit IC- und ICE-Zügen der Deutschen Bahn aufgeführt würden. Die bis zu einer halben Stunde längeren Flixtrain-Verbindungen seien aber nicht angezeigt worden – obwohl sie insgesamt auch zu den schnellen Verbindungen zählten.
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Der Nutzer habe die Erwartung gehabt, dass der gesamte Fernverkehrsbereich in die Ergebnissuche einbezogen werde. Dieser Eindruck sei noch verstärkt worden, weil die Alternative zur Einstellung „Schnelle Verbindungen bevorzugen“ die Anzeige von „Nur Nahverkehr“ gewesen sei, so die Richter weiter.
Flix wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern. Flixtrain ist eine Marke der Münchener Mobilitätsplattform Flix. Der Anbieter ist einer der wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn.
Für die Bahn ist es die zweite Niederlage vor Gericht wegen der Filterfunktion im DB Navigator innerhalb weniger Monate. Anfang Oktober hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt ebenfalls die Suchoption „Schnellste Verbindung anzeigen“ untersagt. Hier geht es aber um die aktuelle Version des DB Navigators. Auch hier gibt es nach Ansicht der Richter irreführende Suchergebnisse. Die Bahn hat mittlerweile Revision eingelegt.