Steuererklärung: Diesen Steuertrick bei Bonuszahlungen sollten Sie kennen
Eine Bonuszahlung wird bei der Steuer so behandelt, als wäre sie das ganze Jahr über anteilig an den Beschäftigten geflossen. Foto: Midjourney/Lea Ricking
Frankfurt. Eine Bonuszahlung vom Unternehmen – da freut sich nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Fiskus. Denn auf jede Sonderzahlung werden in der Regel auch Steuerabgaben fällig und, solange man die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten hat, auch Sozialabgaben.
2025 liegt die Grenze bundesweit bei monatlich 5512 Euro für die Krankenversicherung und 8050 Euro für die Renten- und Pflegeversicherung.
Aber der Chef kann seinen Mitarbeitern ein Geschenk machen, indem er den Jahresbonus erst mit dem Januargehalt überweist. Das Handelsblatt erklärt, wie Sie beim Bonus Steuern sparen können.