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SteuererklärungDiesen Steuertrick bei Bonuszahlungen sollten Sie kennen

Einige Chefs zeigen sich spendabel und gewähren Angestellten Prämienzahlungen. Bei der Auszahlung kommt es allerdings auf den richtigen Zeitpunkt an.Laura de la Motte 17.03.2025 - 12:13 Uhr Artikel anhören
Eine Bonuszahlung wird bei der Steuer so behandelt, als wäre sie das ganze Jahr über anteilig an den Beschäftigten geflossen. Foto: Midjourney/Lea Ricking

Frankfurt. Eine Bonuszahlung vom Unternehmen – da freut sich nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Fiskus. Denn auf jede Sonderzahlung werden in der Regel auch Steuerabgaben fällig und, solange man die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten hat, auch Sozialabgaben.

2025 liegt die Grenze bundesweit bei monatlich 5512 Euro für die Krankenversicherung und 8050 Euro für die Renten- und Pflegeversicherung.

Aber der Chef kann seinen Mitarbeitern ein Geschenk machen, indem er den Jahresbonus erst mit dem Januargehalt überweist. Das Handelsblatt erklärt, wie Sie beim Bonus Steuern sparen können.

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