Onlinebroker: Großaktionär Förtsch mit neuen Vorwürfe gegen Flatexdegiro-Chefaufseher
Frankfurt. Bernd Förtsch, größte Einzelaktionär des Onlinebrokers Flatexdegiro, hat neue Vorwürfe gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Martin Korbmacher erhoben. Er wirft dem Chefkontrolleur unter anderem „erhebliche Kommunikationsmängel“ vor und, „persönliche und freundschaftliche Beziehungen“ über die Interessen der Aktionäre gestellt zu haben.
Dies geht aus einem sogenannten Ergänzungsverlangen hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Darin begründet Förtsch seinen bereits am Freitag veröffentlichten Ergänzungsantrag zu den bisherigen Tagesordnungspunkten der im Juni anstehenden Hauptversammlung.
Dort will der Großaktionär Korbmacher abwählen lassen. Geschieht dies, schlägt Förtsch vor, Axel Hörger in das Gremium zu wählen. Zudem will er selbst in das Kontrollgremium einziehen.
Der Flatex-Gründer kritisiert vor allem den Zeitpunkt der im Dezember 2022 veröffentlichten Mitteilung zu einer Sonderprüfung der Finanzaufsicht Bafin. Diese hatte das Unternehmen unter dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Frank Niehage an einem Samstagabend veröffentlicht.
„Es drängt sich bei dieser Art der Kommunikation der Verdacht auf, dass der Herr Niehage mit Billigung des Aufsichtsratsvorsitzenden bewusst versucht hat, die Meldung „unter den Teppich“ zu kehren und dadurch möglichst zu verschleiern“, heißt es in dem Ergänzungsverlangen. Niehage legte sein Amt nach einem öffentlichen Streit mit Förtsch Ende April nieder.
Aufsichtsrat hat angeblich Aktionärsbrief ignoriert
Förtsch wirft Korbmacher zudem vor, zu spät auf die Interessen der Aktionäre eingegangen zu sein. So hätten im November des vergangenen Jahres mehrere Aktionäre, die insgesamt einen Anteilsbesitz von etwa 35 Prozent des Grundkapitals repräsentierten, einen Brief an den Aufsichtsrat adressiert. Dieser enthielt demnach die Bitte, den Vorstandsvorsitzenden zu ersetzen, beziehungsweise dessen am 31. Mai 2025 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht zu verlängern.
Dieser Brief sei von Korbmacher zunächst ignoriert worden, heißt es: „Erst auf nochmaliges Nachfragen wurde seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden später nur widerwillig und pro forma der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden zugestimmt.“
Abschließend kommt Förtsch in der Begründung zu seinem Antrag auf Abwahl Korbmachers zum Urteil: „Nach jetzigem Stand ist Herr Korbmacher entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, seinen Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender im ausreichenden Maße nachzukommen“.
Bislang hatte der Aufsichtsrat in der Causa geschwiegen. Nun äußerte sich das Gremium erstmals selbst: „Der Aufsichtsrat weist die Vorwürfe von Herrn Förtsch entschieden zurück“, heißt in einer am Mittwochabend veröffentlichten Stellungnahme. Das Gremium halte die Vorwürfe für unzutreffend beziehungsweise aus dem Zusammenhang gerissen: „Es wird ein unvollständiges Bild der Sachlage gezeichnet.“
Wahlempfehlung gegen Förtsch-Vorschlag
Die Vorwürfe beträfen mitunter ohnehin Themenkomplexe, die im Rahmen korrekter Corporate Governance nicht dem Aufgabenbereich des Aufsichtsrats – und schon gar nicht alleinig dem Aufsichtsratsvorsitzenden – zuzuordnen seien.
Am Mittwoch wurden im Bundesanzeiger Wahlempfehlungen des Kontrollgremiums zu den von Förtsch eingebrachten Ergänzungsanträgen zur Hauptversammlung veröffentlicht. Das Gremium beschloss demnach einstimmig, der Hauptversammlung vorzuschlagen, gegen die Abwahl Korbmachers zu stimmen – allerdings bei zwei Enthaltungen.
Bei den Enthaltungen soll es sich Finanzkreisen zufolge um Stimmen von Stefan Müller und Martin Seuling handeln, zwei Förtsch nahestehende Mitglieder.
Zum Antrag von Förtsch, selbst in den Aufsichtsrat einzuziehen, gab das Gremium indes keine Wahlempfehlung ab. „Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden“, heißt es dazu nur in der Stellungnahme.