Prüfers Kolumne: Wenn es um die Pelle geht – und nicht nur um die Wurst
Das nordrheinwestfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass die Wursthaut zur Wurst gehört. Damit hob es eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die zuvor festgestellt hatte, dass die Wursthaut nicht zur Wurst gehört.
Das Eichamt hatte nämlich 2019 eine Wurstfirma mit einem Verkaufsverbot belegt, weil die bei abgepackter Wurst die nicht essbare Haut der Wurst zur Einwaage mitgezählt hatte. Das Eichamt hatte darauf bestanden, dass die Konsumenten um ein Paar Gramm Wurst gebracht würden. Denn die Haut, die sie mitkaufen müssten, sei ja nicht essbar.
Zum Glück konnte das Oberverwaltungsgericht auf eine EU-Richtlinie von 1976 verweisen, die das Mitzählen der Wurstpelle allgemeingültig geregelt hatte. Würde man das anders gestalten, wäre es ja nicht möglich, Wurst an der Wursttheke zu verkaufen, denn da würde man die Wurstpelle auch mitwiegen.
Ich finde, dass solche Meldungen viel zu wenig Aufmerksamkeit in Deutschland bekommen. Schließlich hat uns das Gericht in Münster vor Schlimmerem bewahrt: Hätte es nun die Einwände des Eichamts bestätigt und somit klargemacht, dass die Wursthaut nicht zur Wurst gehört, dann hätte dies zu einem Verkaufsstopp an der deutschen Wursttheke geführt.
Denn dort wäre nun jedem Fleischer vorzuwerfen gewesen, er würde die Kunden, die doch eigentlich 100 Gramm Schinkenspicker haben wollen, um wenige Milligramm betrügen, weil er ja in klandestiner Absicht die Wursthaut auf die Waage geschmuggelt habe.
Mehr noch könnten im Nachhinein alle bisherigen Wurstverkäufe vielleicht als angreifbar bezeichnet werden, denn eigentlich sind den Deutschen doch Hunderte Kilo Wurstpelle aufgenötigt worden, wo sie doch eindeutig nur nach Wurst verlangt hatten. Hunderttausende Wursttransaktionen an der Theke hätten damit rückabgewickelt werden müssen. Vielleicht wäre sogar Schadenersatz wegen Pellenbetrugs möglich gewesen.
Immerhin hätten sich auch die Fleischer darauf zurückziehen können, dass ihnen bislang niemand gesagt hatte, dass die Wursthaut nicht zur Wurst gehört. Das wäre dann wohl der Metzgerinnung oder dem Verband der Fleischwirtschaft anzulasten. Hier hätten sich die Verantwortlichen rechtfertigen müssen, dabei nicht wissentlich gehandelt zu haben.
Hätte man dann aber irgendwo einen Beleg gefunden, dass sie in höchsten Kreisen des Fleischhandelfachverbands gewusst haben, dass die Wursthaut nicht zur Wurst gehöre, dann hätte sich der Verband als kriminelle Vereinigung geoutet – gegründet, um den Deutschen wertlose Wursthaut als integralen Teil der Wurst unterzujubeln. Die Verantwortlichen wären dingfest gemacht worden, die lokalen Metzgereien würden unter Schadenersatzforderungen zusammenbrechen, die Deutschen müssten Vegetarier werden. Und da sage jemand, die EU sei für nichts gut.