Berufsunfähigkeitsversicherung: BGH kippt Klauseln in Generali-Fitness-Tarif
Karlsruhe, München. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Teilklauseln im Telematik-Tarif einer Berufsunfähigkeitsversicherung des Generali-Konzerns für unwirksam erklärt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil ging es nicht um die generelle Unzulässigkeit eines Belohnungsprogramms, das Versicherten Rabatte für gesundheitsbewusstes Verhalten einräumt.
Die Richter beanstandeten jedoch, dass die Versicherten nicht einschätzen könnten, wie sich dieses Verhalten konkret auf die Überschussbeteiligung und mittelbar auf ihre Prämie auswirke. Die Klausel sei intransparent und daher unwirksam.
Zugleich missbilligte der BGH, dass eine ausbleibende Meldung zum Punktestatus eines Versicherten zum Verlust der im Tarif vorgesehenen Vergünstigungen führen könne – selbst wenn er daran nicht schuld war und beispielsweise die Technik beim Versicherer versagte. Diese Regelung benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen und sei ebenfalls unwirksam (Aktenzeichen IV ZR 437/22).
Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV) gegen die Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung. Diese bietet einen sogenannten Telematik-Tarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung . Bekannt sind solche Tarife vor allem aus der Kfz-Versicherung. Hier werden Daten aus den Fahrzeugen ausgelesen und besonders umsichtige Fahrerinnen und Fahrer mit niedrigeren Beiträgen belohnt.
Ähnlich ist es bei dem Vitality-Tarif, bei dem die Versicherten Mitglied im Gesundheitsprogramm der Generali sein müssen. Allerdings geben Versicherte hier mithilfe einer App sehr persönliche Daten zu ihrem Lebensstil weiter.
Sie können etwa durch regelmäßigen Sport und Vorsorgeuntersuchungen Punkte sammeln und so verschiedene Level von „Bronze“ bis „Platin“ erreichen. Je nach Status verspricht Dialog Rabatte bei Kooperationspartnern und – mittelbar über eine höhere Überschussbeteiligung – eine niedrigere Nettoprämie.
Der BdV beanstandete die undurchsichtigen Bedingungen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung. „Es ist problematisch, persönlichste Daten an Versicherer zu übermitteln, wenn man nicht einmal konkret weiß, was mit den Daten geschieht und was man davon überhaupt hat“, sagt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher der Verbraucherschutzorganisation, im Vorfeld der Verhandlung. „Dafür wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren.“
Mit der BGH-Entscheidung endet ein Rechtsstreit, den der BdV bereits seit 2020 führt. In den Vorinstanzen am Landgericht und Oberlandesgericht München hatte die Klage Erfolg. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.
Tarif ist seit Markteinführung umstritten
Der Vitality-Tarif ist seit seiner Markteinführung im Jahr 2016 umstritten. Dabei geht es nicht nur um die wenig transparenten Bedingungen, unter denen Versicherte, die gesundheitsbewusst leben, sparen können, sondern auch um den Ansatz, persönliche Daten überhaupt weiterzugeben.
Vertreter der Dialog haben immer wieder die Vorteile des Tarifs betont. Norbert Tretter, der die Dialog Lebensversicherung vor dem BGH als Anwalt vertrat, sprach von einem „riesigen Vorteilspaket für den Kunden“. Es werde zudem kein im Tarif Versicherter gezwungen, die App zu nutzen und Daten weiterzugeben.
Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert seit Langem, dass die Risikokollektive in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch solche Tarife verkleinert würden. Je weniger Versicherte einem solchen Kollektiv angehören, desto größer ist die Gefahr, dass die Prämien steigen, wenn einige wenige zum Versicherungsfall werden.
Renten gegen Berufsunfähigkeit sichern in der Regel den Lebensstandard einer versicherten Person ab, sodass ein Mensch, der über mehrere Jahre berufsunfähig wird, eine Versicherungsgesellschaft mehrere Hunderttausend Euro kosten kann.
Kleinerer Kollektive benachteiligen zudem auch Menschen in Berufen mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko, die es dann, nach den Worten der Verbraucherschützer des BdV, schwerer hätten, überhaupt eine BU-Police zu bekommen.
Dialog-Vertreter Tretter warnte indes davor, Telematiktarife wie Vitality einzustellen: „Wir sollten aufpassen, dass innovative Produkte nicht durch regulatorische Anforderungen überfrachtet werden. Die Regelungen werden ansonsten zu einer Innovationsbremse“, erklärte er in der Verhandlung.