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RechtsextremismusFaeser verbietet „Compact“-Magazin

Das Innenministerium lässt Häuser und Büros durchsuchen, die mit „Compact“ in Verbindung stehen. Das Magazin des Publizisten Jürgen Elsässer gilt als Sprachrohr der Neuen Rechten.Timm Seckel, Dietmar Neuerer 16.07.2024 - 12:58 Uhr aktualisiert
„Compact“-Cover aus dem Jahr 2015 Foto: dpa

Berlin, Düsseldorf. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das rechtsexremistische „Compact“-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Seit dem frühen Dienstagmorgen durchsuchen Polizisten in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen.

Faeser sagte, das Verbot sei „ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Damit gehe man gegen die „geistigen Brandstifter“ vor, „die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Die Ministerin bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“.

Es hetze „auf unsägliche Weise“ gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie. Der Verfassungsschutz stuft „Compact“ als gesichert rechtsextremistisch ein. Es wird von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Dieser bezeichnete das Verbot als „ungeheuerlichen Vorgang“.

Wichtiges Medium der Neuen Rechten

Das seit 2010 erscheinende Monatsmagazin gilt als eine der wichtigsten Publikationen der neurechten Szene. Die Macher pflegen enge Verbindungen zum völkischen Flügel der AfD, der rechtsextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ und zu Aktivisten der „Identitären Bewegung“.

Die AfD-Bundesspitze wertet die Entscheidung der Innenministerin als „schweren Schlag gegen die Pressefreiheit“. Ein Presseorgan zu verbieten, sei „eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt“,  sagten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Erklärung. Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, „um kritische Berichterstattung zu unterdrücken“.

Akteure der AfD bekamen regelmäßig eine Plattform bei „Compact“, allen voran der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Elsässer kennt seit Jahren den neurechten Verleger Götz Kubitschek, mit dem Höcke befreundet ist. Auch der Vorsitzende der AfD in Brandenburg, René Springer, kritisierte das Verbot. „Wer oppositionelle Medien verbietet, hat keine Angst um die Demokratie, sondern vor der Demokratie“, schrieb der Bundestagsabgeordnete auf der Plattform X.

„Compact“-Chef Elsässer ist seit Jahren mit verschiedenen Projekten im rechtsextremen Spektrum aktiv. Gemeinsam mit Kubitschek gründete er etwa das neurechte Vernetzungsprojekt „Ein Prozent“, das in der Vergangenheit die AfD mit der Kampagne „Werde Betriebsrat“ dabei unterstützte, in der Arbeitnehmerschaft Fuß zu fassen.

Auf einer Veranstaltung im November 2017 in Leipzig, bei der auch Höcke und mit Martin Sellner einer der führenden Köpfe der „Identitären Bewegung“ sprachen, gab Elsässer den Takt vor: „Wir wollen eine neue Front im Widerstandskampf für Deutschland aufmachen, und das ist die Front in den Betrieben (...) Wir verbinden Patriotismus und Einsatz für die Arbeiter und Schwachen in diesem Land: Nationale und soziale Befreiung des deutschen Volkes!“

Die Hauptprodukte des von Elsässer multimedial ausgerichteten Unternehmens sind laut Innenministerium das monatlich erscheinende „Compact“-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal „Compact-TV“.

Daneben sei die „Compact-Magazin GmbH“ in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibe einen Online-Shop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen vertrieben werden. Die Publikationen und Produkte gelten als reichweitenstark.

Darüber würden antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreitet, teilte das Innenministerium mit. Demnach propagiert die „Compact-Magazin GmbH“ ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht „ethnisch Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will. „Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen“, erklärte das Ministerium.

Innenministerium: „Compact“ animiert zu extremistischen Handlungen

Die verbreiteten Inhalte zielten zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen würden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. „Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Das „Compact“-Magazin sei zudem durch antisemitische Inhalte geprägt. „Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.“

Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von „Compact“ durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.

Gegen das „Compact“-Verbot wäre eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. Wegen der hohen Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit sind Medienverbote äußerst selten. 2016 wurde die neonazistische Internetplattform Altermedia abgeschaltet. Dort war zuvor zur Gewalt gegen Ausländer aufgerufen, über Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe hergezogen und der Holocaust geleugnet worden.

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Ein Jahr später, im August 2017, hat das Bundesinnenministerium die linksradikale Vereinigung und Webseite „Linksunten.Indymedia“ nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst. 2019 wurde der damals in Neuss ansässige Mezopotamien Verlag als eine Teilorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten.

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