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GrundmandatsklauselBundesverfassungsgericht hebt Wahlrechtsreform teilweise auf

Der Bundestag soll kleiner werden. Ob die Reform rechtens ist, wollte das Verfassungsgericht am Dienstag verkünden. Doch das Urteil wurde vorher schon öffentlich. Das sind die Details.Dietmar Neuerer 30.07.2024 - 15:44 Uhr aktualisiert
Deutsches Parlament: Der Bundestag wuchs bei der Wahl 2021 von 709 auf 736 Abgeordnete – und ist damit weiterhin das größte frei gewählte Parlament weltweit. Foto: dpa

Das Gericht bedauere, dass es „eventuell aufgrund eines technischen Fehlers dazu kam“, sprach Vizepräsidentin Doris König am Dienstag das Thema vor der offiziellen Urteilsverkündung kurz an. Man sei „gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte“.

Das Magazin „Spiegel“ und das Nachrichtenportal „Politico“ hatten zuerst über das geleakte Dokument berichtet. Auch der Nachrichtenagentur dpa lag ein entsprechendes, 72 Seiten langes PDF-Schriftstück vor.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten es in der heutigen Urteilsverkündung für unvereinbar mit dem Grundgesetz, die sogenannte Grundmandatsklausel zu streichen. Das ist vor allem ein Erfolg der CSU und der Linkspartei, die bei einem Wegfall der Klausel um einen Wiedereinzug in den Bundestag hätten bangen müssen.

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