Grundmandatsklausel: Bundesverfassungsgericht hebt Wahlrechtsreform teilweise auf
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampelkoalition angestoßene Wahlrechtsreform teilweise aufgehoben. Das geht aus einer schriftlichen Fassung des Urteils hervor, die schon am Montagabend auf der Plattform X kursierte, obwohl das Urteil erst an diesem Dienstag um 10 Uhr verkündet wurde.
Das Gericht bedauere, dass es „eventuell aufgrund eines technischen Fehlers dazu kam“, sprach Vizepräsidentin Doris König am Dienstag das Thema vor der offiziellen Urteilsverkündung kurz an. Man sei „gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte“.
Das Magazin „Spiegel“ und das Nachrichtenportal „Politico“ hatten zuerst über das geleakte Dokument berichtet. Auch der Nachrichtenagentur dpa lag ein entsprechendes, 72 Seiten langes PDF-Schriftstück vor.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten es in der heutigen Urteilsverkündung für unvereinbar mit dem Grundgesetz, die sogenannte Grundmandatsklausel zu streichen. Das ist vor allem ein Erfolg der CSU und der Linkspartei, die bei einem Wegfall der Klausel um einen Wiedereinzug in den Bundestag hätten bangen müssen.