Bürokratie: Gründer wollen Notar als zentrale Anlaufstelle bei Gründungen
Berlin. Das Bundesjustizministerium hat mit einem „Praxischeck“ bürokratische Hemmnisse für Gründer ermittelt, die nun abgebaut werden sollen. Bemängelt haben die befragten Firmenlenker und Start-up-Unternehmer vor allem die zahlreichen Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten nach der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – nicht etwa die vorgeschriebene notarielle Beglaubigung und die damit verbundenen Kosten einer Gründung.
Die kritisierten Pflichten würden als „aufwendig und langsam“ empfunden, heißt es im Abschlussbericht zum Praxischeck, der dem Handelsblatt vorliegt. Hier liege „erhebliches Bürokratieentlastungspotenzial“. Konkret betrifft das etwa die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Unfallversicherungsträger, die Beantragung der Steuernummer bei der Finanzverwaltung und einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Eintragung ins Transparenzregister.
„Die Gründerinnen und Gründer müssen teils dieselben Daten wiederholt gegenüber unterschiedlichen Behörden angeben“, heißt es in dem Ministeriumspapier. Beklagt werde das Fehlen eines einheitlichen, zentralen Ansprechpartners. Die Befragten hätten „nachdrücklich den Wunsch“, Daten nur einmal anzugeben.
Der Vorschlag aus der Praxis: Der mit der Gründung befasste Notar könne zum zentralen „Servicedienstleister“ werden und die Datenverteilung mit übernehmen. Das Portal für die notariellen Onlineverfahren ließe sich zu einem umfassenden „Gründerportal“ ausbauen. In dem Bericht wird auch erwogen, dass der Notar die zur Geldwäscheprüfung eingeholten Unterlagen direkt an die vom Gründer ausgewählte Bank weiterleitet.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem Handelsblatt: „Die geltenden Regeln sind zu kompliziert, die Verfahren zu langwierig.“ Das sei ein Standortnachteil, der Innovationen hemme. Mit einem „One-Stop-Shop“ bei Notaren könnten Gründungen und Registeranmeldungen „vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden“.
Buschmann: „Wo der Schuh drückt“
Mit dem aktuellen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat Buschmann bereits erste Schritte in diese Richtung gemacht und Änderungen der Bundesnotarordnung veranlasst. „Weitere Schritte werden folgen“, kündigte der FDP-Politiker an.
Am Praxischeck wurden laut Bericht Unternehmer beteiligt, die von der Erstgründung eines Start-ups, aber auch über Seriengründungen von Tochtergesellschaften berichten konnten. Zudem fanden Gespräche mit der Notarzunft, dem Finanzministerium sowie mit Vertretern der Registergerichte, von Banken und dem Deutschen Gewerkschaftsbund statt.
Die Bundesregierung hatte im August 2023 bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein Bürokratieabbauprogramm beschlossen. Als wichtige Maßnahme wurden auch Praxischecks verkündet, bei denen Entlastungen mithilfe von Experten und Betroffenen identifiziert werden. In der Folge entwickelte das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) das Instrument der Praxischecks, die nun in allen Ressorts angewendet werden sollen. Das sei „wirkungsvoll“, um zu erfahren, „wo der Schuh drückt“, erklärte nun Buschmann.
Bürokratieexpertin Gisela Meister-Scheufelen bezeichnete es als „deutsche Spezialität“, dass bei einer Gründung eine notarielle Beglaubigung einzuholen sei. Allerdings werde hier großer Wert auf die Glaubwürdigkeit der Handelsregister gelegt, erklärte die ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg. Insofern diene der Notar der Rechtssicherheit: „Durch die digitale Form der Beglaubigung hat zumindest eine Verschlankung des Verfahrens stattgefunden“, sagte Meister-Scheufelen dem Handelsblatt.
Als schwere Probleme bei der GmbH-Gründung nennen die befragten Praktiker die bis zu sechs Monate langen Wartezeiten auf die Steuernummer. „Hierdurch könne sogar die Liquidität der neu gegründeten Gesellschaft gefährdet werden, weil in der Wartezeit keine Rechnungen geschrieben und keine Lohnabrechnungen vorgenommen werden können“, heißt es in dem Ministeriumsbericht. Die befragten Unternehmer hätten mit „höchster Dringlichkeit“ Abhilfe gefordert, etwa durch die Vergabe einer vorläufigen Steuernummer.
„Fake-Rechnungen“ und Papieranträge
Beklagt wurde außerdem, dass neu gegründete GmbHs häufig „Fake-Rechnungen“ erhalten, mit denen vermeintlich das Registergericht die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister verlangt. Hier bringt der Ministeriumsbericht ein „Echtheitskennzeichen“ ins Spiel, das der Notar dem Registergericht für Rechnungen übermittelt.
Im Praxischeck wurde auch das Vereinsrecht auf bürokratische Hemmnisse überprüft. Hier belasten Papieranträge die Anmeldung zum Vereinsregister, weil sie die Abläufe im Registergericht verzögern. Darum sollen Notarinnen und Notare verpflichtet werden, die Anmeldung elektronisch einzureichen.
Befragt wurden Vertreter größerer Sportvereine und von kleinen ehrenamtlich geführten Vereinen. Tenor: Es fehlt an Information und Beratung, nicht nur zum Vereinsrecht, sondern auch zu steuer- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. In dem Ministeriumsbericht heißt es: „Eine staatliche Stelle müsste die Informationen sichten und so präsentieren, dass sie für Vereine leicht zugänglich werden.“